Hallo zusammen,
Gestern teilte Klaus Vahlbruch in dieser Liste mit, dass er seine Aufgabe als Co-Listen-Betreuer aufgeben möchte.
Auch wenn mir die Begründung nicht einleuchtet und ich die dort erhobenen Vorwürfe gegen Jesper Zedlitz, der sich seit vielen Jahren bei etlichen Projekten engagiert, für gänzlich unangebracht halte, danke ich Klaus an dieser Stelle ganz herzlich für sein jahrelanges Engagement in dieser Liste.
Wie ich Klaus Vahlbruch bisher als sehr gewissenhaften Menschen kennenlernte, hat er sich direkt um eine/n Nachfolger/in bemüht und ist mit Angelika auch schnell fündig geworden.
Auch für diese prompte Bereitschaft bedanke ich mich.
Allerdings gibt es hier ein kleines Problem:
Als Mailing-Listen-Betreuer hat man Zugang zu personenbezogenen Daten und muss deshalb eine Erklärung unterschreiben, dass man die Vorschriften zum Umgang mit diesen Daten zur Kenntnis genommen hat.
Und an dieser Stelle - beim Datenschutz - fällt uns nun leider der Brexit vor die Füße, denn Angelika lebt in Großbritannien und damit außerhalb der EU.
Das bedeutet, dass noch weitaus stärkere Reglementierungen zur Behandlung von personenbezogenen Daten zu beachten sind.
Aus diesem Grund können wir Angelika leider nicht mit der Administration dieser Liste betrauen.
Wir suchen also weiter!
Die Aufgabe besteht hauptsächlich darin, zurückgehaltene Mails zu sichten und weiter zu bearbeiten.
Wie sehr man es sich zur Aufgabe macht, auf die Einhaltung der Netiquette hinzuwirken, und wie viel Zeit und Energie man darauf verwenden möchte, liegt im eigenen Ermessensspielraum.
Der Zeitaufwand ist meiner Erfahrung nach (ich betreue etliche Listen) relativ gering und beschränkt sich meist auf wenige Minuten am Tag.
Eine Einführung in das zur Verfügung stehenden Werkzeug wird zugesichert.
Meldungen bitte entweder über die Liste oder direkt an mich.
Herzliche Grüße,
Susanne (Nicola)
Und wenn wir Klaus bitten zu bleiben und ihn deutlich besser behandeln???
Beste Grüße
Susanne (Jeske)
Vielleicht sollte man sich über die Gesetzeslage informieren, bevor man solche Misinformationen von sich gibt?
GDPR gilt weltweit für alle, die Daten von EU-Bürgern verwalten. Das war von Anfang an so, das wird weiter so bleiben. Daran hat der Brexit nichts geändert. GDPR gilt in Großbritannien genauso wie in den USA oder Australien oder Brasilien.
Aber das ist jetzt egal. Ich ziehe mein Angebot zurück. Viel Erfolg bei der weiteren Suche!
Moin Angelika und alle,
<< Vielleicht sollte man sich über die Gesetzeslage informieren, bevor man solche Misinformationen von sich gibt? >>
Tja, das gilt allerdings genauso auch für Dich!
Und damit fängt es doch auch schon an: Zunächst mal ist der Begriff "GDPR" (noch dazu ohne den, für englische Begriffe u. U. beherrschende Deutsche wenigstens rudimentär erklärenden Langtext "General Data Protection Regulation") bei uns in Deutschland völlig unbekannt - das sollte doch von vornherein schon mal bei Zuschriften an eine deutsche Leserschaft berücksichtigt werden!
In Deutschland heißt das bekanntermaßen "Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)".
Dies ist jedoch eine Verordnung der Europäischen Union (und nur von ihr), mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit (!) vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb (!) der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Geltungsbereich: Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)! Nun bekanntlich ohne Großbritannien!
Soweit mal Wikipedia dazu.
Nicht also (mehr) in Großbritannien, Trumps Ami-Land, Bolsonaros Brasilien (wobei gerade diese beiden Staaten ja ohnehin völlig suspekt sind, was Einhaltung von Rechten angeht) oder Australien, etc.
Ich jedenfalls möchte sichergestellt haben, daß meine Daten ausschließlich von EU-Bürgern innerhalb der EU-Staaten und gemäß der DSGVO behandelt werden, dies ggf. überprüft werden kann und ggf. Verstöße verfolgt werden können! Wenigstens das also, wenn wir auch sonst nie wissen können, was sich unsere Regierenden hinter unserem Rücken noch so alles erlauben!
Viele Grüße,
Jürgen
Das stimmt doch gar nicht.
Unter denen, die sich beruflich damit befassen, ist der Begriff GDPR auch im deutschsprachigen Raum üblich. Von meinen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ansässigen Kollegen habe ich nie den deutschen Ausdruck gehört.
Und das sagt die EU über den Gültigkeitsbereich (leider habe ich den deutschen Text bisher nur hinter einer Paywall gefunden)
The GDPR applies to:
a company or entity which processes personal data as part of the activities of one of its branches established in the EU, regardless of where the data is processed; or
a company established outside the EU and is offering goods/services (paid or for free) or is monitoring the behaviour of individuals in the EU.
Quelle
(europa.eu ist die Domain der EU)
Ist zwar nicht relevant, aber ich sollte vielleicht erwähnen, dass ich (ausschließlich) die deutsche Staatsbürgerschaft habe.
Aber das ist alles völlig egal. Wie gesagt, ich habe keinerlei Interesse mehr daran, meine 25 Jahre Erfahrung mit der Mailman-Software hier irgendwie einzubringen. Und ich habe auch keine Lust mehr zu weiteren Diskussionen.
Case closed.
Gruß aus der Hansestadt Lübeck
Angelika
... und es stimmt doch!
<< Unter denen, die sich beruflich damit befassen, ist der Begriff GDPR auch im deutschsprachigen Raum üblich. >>
Aber wir hier in FamNord befassen uns eben NICHT BERUFLICH damit, auch nicht mit weiteren englischen Erläuterungen ...
Wikipedia erklärt das Thema eindeutig - für uns auf deutsch.
Und Deine Staatsbürgerschaft ist tatsächlich nicht relevant, wenn es um die DSGVO und deren Einhaltung geht.
Gruß,
Jürgen
Und wie der Original-Text von der EU bestätigt, gilt die DSGVO auch außerhalb der EU, wenn es um die Daten von EU-Bürgern gibt. Also hätte rein rechtlich nichts dagegen gesprochen, mein Angebot anzunehmen.
Aber Ihr habt ja sicher genug andere Leute, die sich auch mit Mailman auskennen... und ich habe auch so genug zu tun. War eigentlich eine dumme Idee, hier meine Hilfe anzubieten.
<< Und wie der Original-Text von der EU bestätigt, gilt die DSGVO auch außerhalb der EU, wenn es um die Daten von EU-Bürgern gibt. Also hätte rein rechtlich nichts dagegen gesprochen, mein Angebot anzunehmen. >>
Ja, sowas liest sich immer sehr schön ...
Nur kann die EU oder einer ihrer Mitgliedsstaaten die DSGVO außerhalb ihres Gültigkeits- und Rechtsprechungsbereichs (also außerhalb der EU) tatsächlich eben leider nicht in ihrem vollen Umfang gewährleisten und notfalls dort den Datenschutz, etc., eben auch nicht durchsetzen ...
Fuer mich unverstaendlich.
Welche Laender ausserhalb der EU fallen raus?
Etwa alle anderen?
Gruesse
Uwe H.
Kein Mensch ist eine Insel
Hallo Uwe,
prinzipiell fallen erst mal *alle* Nicht-EU-Staaten raus. Den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt sind allerdings die EWR-Länder Norwegen, Liechtenstein und Island. In Nicht-EU-Staaten darf eine Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU (Art. 45 DSGVO) stattfinden. Angemessenheitsbeschlusse bestehen momentan für Andorra, Argentinien, Canada (kommerzielle Organisationen), Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Japan, Jersey, Neuseeland, Schweiz und Uruguay. Der Angemessenheitsbeschluss für USA auf Grund des Privacy Shields wurde kürzlich vom EuGH aufgehoben. Hatte eh nur Feigenblattfunktion.
Hier ist aber auch das Problem mit Großbritannien. Im Augenblick ist eine Datenübermittlung zulässig, da EU-Mitglied. Dies wird sich durch den Brexit zum Jahresende aber dann ändern und keiner weiß, wie es dann datenschutzrechtlich weiter gehen wird. Wenn Großbritannien seine Datenschutzgesetze weiterhin beibehält ist ein zügiger Angemessenheitsbeschluss zu erwarten. Ansonsten wäre Großbritannien Indien oder China rechtlich gleichgestellt.
Ich finde es toll, dass Angelika sich freiwillig bereit erklärt hat, die Liste zu administrieren. Aber leider s.o. Es wäre schön, wenn die bisherigen Administratoren noch wenigstens bis Mitte nächsten Jahres weiter machen würden. Dann wäre die Datenschutzgeschichte wahrscheinlich geklärt und ich gehe davon aus, dass Angelika dann auch rechtlich darf.
Liebe Grüße
Ulrich
( nebenamtlich Datenschutzbeauftragter)
Hallo zusammen,
vielen Dank Ulrich, dass du das Thema so umfassend erklärt hast. CompGen
hat sich die Regle nicht ausgedacht, so ist leider derzeit die Lage. Der
Betreiber (also CompGen) muss nachweisen, dass im Ziel-Land das gleiche
Datenschutz-Niveau wie in der EU gilt. Ein großer Konzern wird das durch
Vor-Ort-Besuche machen können, ein Verein wie CompGen ist auf die
erwähnten Angemessenheitsbeschlusse angewiesen.
Die Betreuung der FamNord-Mailingliste ist auch weiterhin gesichert, so
wie es auch in den Jahren 1999 bis 2017 der Fall war. Auch wenn FamNord
eine Liste mit vielen Teilnehmern und auch ein paar schwierigen Fällen
(langjährige Leser wissen bestimmt gleich Bescheid - bitte kein "Ich
weiß es!" über die Liste) hat, so ist der Aufwand für die Betreuung doch
relativ überschaubar. Es bleibt - entgegen anders lautender Vorwürfe -
noch genügend Zeit für Familie und die wirklich spannenden Themen bei
der Digitalisierung der Genealogie.
Die Abkürzung GDPR findet übrigens auch im Land des Erfinders der DSGO
so gut wie keine Verwendung:
<https://www.schleswig-holstein.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/Servicesuche_Formular.html?templateQueryString=gdpr>
Ich hoffe, dass dieses leidige Thema nun endlich ein Ende hat und wir
uns wieder der genealogischen Forschung in Norddeutschland zuwenden können.
Schöne Grüße
Jesper (Zedlitz)