Hallo Thomas,
es handelte sich um einen sog. "Kaiserlichen Notarius Publicus", also
einen vom Kaiser ernannten �ffentlchen Notar. N�heres findest Du im
Deutschen Rechtsw�rterbuch unter
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/beispiel/notar.htm.
Viele Gr��e,
J�rgen
schrieb am 17.11.2004, 18:09:26: