Re: Abbau

Bis weit in die Neuzeit galten Flurzwang und Dreifelderwirtschaft. Demnach war die gesamte beackerbare Fläche eines Dorfes in drei gleich große Teile aufgeteilt. Jeder Bauer hatte davon einen langen und schmalen Streifen und bestellte diesen mit der gleichen Frucht. Über die Fruchtfolge musste im Dorf eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden.
Bis 1810 war es darüber hinaus durch bischöfliche "Willkür" (hoheitlicher Akt) verboten, Höfe aufzuteilen oder z.B. an einen Nachbarn zu verkaufen. Die Folge war, dass die aus der Zeit der Besiedlung des Ermlandes im 14. Jhdt. übliche Größe der Höfe von 2-3 Hufen (140-200 Morgen) bei den meisten Gehöften bis in die Anfänge des 19. Jhdts erhalten blieb.

Die Steinschen Reformen, "Oktoberedikt" v. 9. Oktober 1807, führten eine umfassende Eigentumsfreiheit in Preußen ein. Danach konnte jeder Bauer über seinen Besitz frei verfügen, insbesondere auch Land dazukaufen oder auch verkaufen. Große Höfe wurden manches Mal geteilt, so dass sich die Zahl der Bauernstellen z.T. verdoppelte. Ab etwa 1830 begann die "Separation". Da nach Aufhebung des Flurzwangs die Bauern ihr Land durch Tausch zu zusammenhängenden Flächen vereinten, die Bewirtschaftung der Äcker vom Dorf aus jedoch umständlich war, verließenmit der Zeit viele Bauern den Ort und bauten inmitten des eigenen Landes den Hof neu. Diese Höfe auf dem Eigenbesitz wurden Abbauhöfe genannt.

Gruß

Peter Schwark, Berlin