Also Grimm. "Deutsches Wörterbuch" schreibt hierzu:
AMTSHAUPTMANN [Lfg. 1,2], m. praefectus provinciae, landvogt, drost.
AMTMANN [Lfg. 1,2], m. praefectus, juri dicundo praepositus, ahd. ampahtman tribunus, mhd. ambetman: der amptmann über das gefängnis. 1 Mos. 39, 21. 23. zuweilen auch der verwalter eines ansehnlichen guts, in Baiern sogar der gerichtsdiener. Für das schönere, dem volk gewohnte amtmann ist in den letzten jhh. das weniger sagende, allgemeinere beamter, der beamte, der herschaftliche, königliche beamte eingerissen, der mit dem amt begabte, beliehene, der beamtete, was seine abhängigkeit vom herrn hervorhebt, aber auch auf die meisten andern angestellten gehn kann, wie man von kriegsbeamten, steuerbeamten, kanzleibeamten redet. So stark amtmann bereits aus ambahtman gekürzt war, wurde es dennoch weiter in ammann verengt, dem vom ursprünglichen baht nicht das geringste bleibt.