Hallo Listis,
in der Ruhrgebietsliste ist die Frage aufgetaucht, ob Urkunden mit Randvermerk beglaubigt werden d�rfen.
Es soll Standesbeamte geben, die dies verneinen. Entweder bek�me man unbeglaubigte mit Vermerk, oder beglaubigte ohne.
Ich habe das Gl�ck aus Neuss beglaubigte Abschriften mit Randvermerk bekommen zu haben.
Die strittige Frage haben die n�mlich auf sehr simple Weise gel�st.
Der Originaltext auf der Urkunden lautet:
Die �bereinstimmung der Abschrift mit dem
Geburten-
Heirats-Buch
Sterbe-
des Standesamts
Neuss
wird beglaubigt. -/- Keine Randvermerke
die Abschrift besteht aus einem Blatt.
Neuss, den
der Standesbeamte<<
Hier wird also die Urkunde beglaubigt, der Randvermerk ist lediglich "vorhanden" oder nicht.
siehe auch:
http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__33.html
� 33 Beglaubigung von Dokumenten,
Absatz (2) besagt:
da� ... nicht beglaubigt werden darf, wenn der urspr�ngliche Inhalt ... ge�ndert
worden ist.
Dies trifft auf Randbemerkungen aber in der Regel nicht zu.
Beispiel:
Wenn auf Omas Geburtsurkunde als Randvermerk steht, da� sie 1935 geheiratet hat und 1980 gestorben ist,
�ndert das nichts an der �rspr�nglichen Eintragung, da� sie 1910 in Posemuckel geboren ist.
Viele Gr��e
Ellen