Private Frage!

Hallo alle die dieses lesen.

Eine Bekannte von mir bekam dieser Tage ein Anschreiben über eine

NACHLASSANGELEGENHEIT

und gleichzeitig die Bitte um Ausstellung einer VOLLMACHT in dieser Angelegenheit.

Die Firma nennt sich:

Erben Ermittlung EMRICH
Postfach 62
9133 Hemhofen

Postanschrift nicht vorhanden.
Die Bearbeiterin (Research) wohnt in München.

Es stimmt, das die angegebene
Anna Dora REISEN
* 8.10.1932 in Heerlen NL

verstorben ist

gesucht werden die Nachkommen zweier Herren BOSS aus Gelsenkirchen.
(Die Dame ist eine Boss!)

Mir persönlich kommt das alles etwas merkwürdig vor.
Vor allem das sich private Firmen Vollmachten geben lassen und damit irgend welche Erbansprüche besorgen wollen.

Oder ist das alles o.k.?

Hat schon mal jemand in dieser Art etwas gehört??

Was wäre EUER Rat.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard (Guelde)

Hallo Gerhard !
Ich w�rde das zust�ndige Nachla�gericht um Rat fragen.
Sch�nen Gru� aus Hamburg
Rolf

Hallo Gerhard!
Bitte mal bei Google "Nigeria Connection" eingeben, lesen und staunen....
Danach ist man geheilt!
Viel Spaß bei der Lektüre!
Harald (Eichenberg)

Hallo Gerhard,
ich wuerde diese Vollmacht auf keinen Fall ausstellen, so etwas sollte wohl von einem Rechtsanwalt kommen, oder? Ich habe mal auf einer meiner mailing lists gelesen, dass die Polizei sich hier in Canada (und USA) fuer so etwas interessiert. Schadet wahrscheinlich nichts, ob sie etwas tun, weiss ich nicht. Eine Anfrage bei der Polizei kann wahrscheinlich nicht schaden.
Ines

Hallo,

ich w�rde auf keinen Fall eine Vollmacht ausstellen und �bersenden. In
diesem Ort gibt es den Namen Emrich 24 X, man k�nnte ja mal den einen oder
anderen Anrufen und nachfragen, ob so eine Firma bekannt ist. Die
Firmenkartei beim zust�ndigen Gewerbeamt ist �ffentlich.
Grunds�tzlich findet sich auf dem Briefkopf einer seri�sen Firma der
ausgeschriebenen Vor- und Zuname des Gewerbetreibenden, eine B�roanschrift,
ggf. eine Postanschrift, die Angabe der Telefonnummer des Gewerbebetriebes
und die Angabe der Steuernummer.

Wenn Frau Reisen in den Ort verstorben ist, ist da auch das Amtsgericht
zust�ndig. Es d�rfte nicht so schwer sein, dort die Adresse und ggf.
Fax-Nummer in Erfahrung zu bringen und sich mit dem Amtsgericht in
Verbindung zu setzen.

Ich denke, Vorsicht ist angebracht da man mit Vollmachten auch andere Dinge
machen kann au�er eine Erbschaft zu besorgen.

Viele Gr��e
Michaela (Ritter)

(Administrator bei www.ahnenforschung.org)

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Hallo Gerhard,
ein seri�ser Erbenermittler ben�tigt keine Vollmacht, er darf die Erben
suchen, das ist seine Arbeit. Oft werden Erbenermittler von Amtsgerichten
direkt beauftragt. In anderen F�llen suchen aber mitunter mehrere
Erbenermittler in der gleichen Erbsache. Wer zuerst den oder die
rechtm��igen Erben gefunden hat, benachrichtigt ihn/sie, und wer zuerst
kommt malt zuerst. Dann macht der Erbenermittler ein Vertragsangebot. Dabei
mu� er das Verwandschaftsverh�ltnis erkl�ren (nicht die Erbfolge).
Ich w�rde der Frau Boss raten, diese Erkl�rung einzufordern. Dem
Erbenermittler steht n�mlich ein gewisser Prozentsatz des Erbes zu, darum
geht es im Endeffekt.
Mit freundlichen Gr��en
Gisela L.

....Mein Rat ist: Absolut die Finger von solchen unkenntlichen -
angeblichen - Unternehmen/Firmen/Bueros zu lassen! Serioese
Nachlassverwalter sind von Gerichtswegen bestelt - dort kann man sich auch
nach diesen erkundigen! Zudem die hier genennate Adresse sind in meinen
Augen absolute "Erbschleicher" - um nicht Betrueger - zu sagen/schreiben!
Gruss aus Brasilien, von
Fam.O.Stifft