Liebe Liste,
in einem Traueintrag von 2. Oktober 1754 (Oppin) wird zu den Brautleuten
angemerkt: "praemissis praemittendis copulirt". Am 8. November wird ein
Kind getauft, dessen Vater denselben Namen trägt wie der Bräutigam vom
Oktober. Natürlich könnte es sich um zwei verschiedene Männer handeln,
denn es findet sich im Traueintrag keine der sonst üblichen Anmerkungen
("haben sich in Unehren zusammengefunden" o.ä.). Kann sich aber hinter
"praemissis praemittendis" eine solche Anmerkung verstecken, auf die der
Pfarrer aus welchen Gründen auch immer verzichtet hat?
Hat jemand eine Idee, wie das Rätsel zu lösen ist?
Auf Antworten gespannt - freundliche Grüße,
Christian.