[PHP-GedView-L] Datenschutz PStG

Liebe Familienforscher,

eine Frage zum Datenschutz in PGV und Euren Lösungen. Wir haben in unserem
Projekt .:webgenealogie:, die Lösung so gewählt, dass Quellentexte nur
registrierten Benutzern zugängig sind, verstorbene Personen aber allen
Personen angezeigt werden.

Jetzt haben wir den Fall, dass eine Person, die 2005 verstorben ist
angezeigt wird, dies aber dem PStG (30 Jahre nach Tod) aber widerspricht.
Ein Nutzer, die Tochter der genannten Person, hat sich darüber beklagt.

Wie löst Ihr diesen Widerspruch, bzw. welche Lösungsvorschläge könnt Ihr
unterbreiten?

Ich freue mich auf zielführende Antworten und danke im Voraus.

Mit freundlichem Gruß aus Dresden

René

René Gränz
PF 280214
01142 Dresden

Tel.: 0162-176 53 55
E-Mail: rgraenz@gmx.de
Net: www.graenz.name

Hallo Rene,
ich spreche mit dem Nutzer und setze die Privacy Settings f�r diese Person entweder auf registrierte Nutzer oder Verwalter.
Ich verstehe allerdings nicht, was das mit dem PStG zu tun haben soll. Ich bin weder das Standesamt noch ein Personenstandsarchiv. Nur f�r diese gilt das PStG.
Ansonsten gilt der Datenschutz, der erlischt mit dem Tod der Person. Ich w�rde mich allerdings nie der Bitte eines nahen Verwandten verweigern, die Information f�r die Allgemeinheit trotzdem unsichtbar zu machen.

Viele Gr��e,
Veit

Hallo Veit,

Von: php-gedview-l-bounces@genealogy.net
[mailto:php-gedview-l-bounces@genealogy.net] Im Auftrag von
Veit Olschinski
Hallo Rene,
ich spreche mit dem Nutzer und setze die Privacy Settings für
diese Person entweder auf registrierte Nutzer oder Verwalter.
Ich verstehe allerdings nicht, was das mit dem PStG zu tun
haben soll.
Ich bin weder das Standesamt noch ein Personenstandsarchiv.
Nur für diese gilt das PStG.
Ansonsten gilt der Datenschutz, der erlischt mit dem Tod der
Person. Ich würde mich allerdings nie der Bitte eines nahen
Verwandten verweigern, die Information für die Allgemeinheit
trotzdem unsichtbar zu machen.

Danke für den Hinweis mit den Privacy Settings. Ich hatte diese noch nie
genutzt, funktioniert. Sicherlich ist die Sachlage bei uns etwas anders, als
bei einer einzelnen (eigenen) Gedcom, da wir hier viele Autoren und Urheber
vereinen.
Ich denke, wenn wir uns dabei an den staatlichen Gesetzestext orientieren,
sind wir erst einmal auf der sicheren Seite.

Mit freundlichem Gruß aus Dresden

René