Hallo liebe Familienforscher,
ein Vorfahr von mir wuchs in einer Pflegefamilie auf. Da er den
Familiennamen der Mutter behielt, gehe ich davon aus, da� er nicht adoptiert
wurde.
Kennt sich jemand von euch damit aus, wie so etwas damals (1884 in
Paderborn) ablief? Konnte man sein Kind "einfach so" weggeben? Oder brauchte
man eine Erlaubnis oder �hnliches? Gab es einen Vertrag? Wie war das mit der
Vormundschaft geregelt?
Falls so etwas "aktenkundig" wurde, wo k�nnten sich diese Akten befinden?
Wie gesagt die Pflegefamilie lebte in Marienloh, Paderborn die leibliche
Mutter kam aus Lippe.
Viele Gr��e
Ralf Fieseler
Hallo,
was die Aktenkundigkeit angeht, w�rde ich es mal im Stadtarchiv Paderborn,
Pontanusstra�e 55, 33102 Paderborn (stadtarchiv@Paderborn.de ). Es sollte
mit dem Deubel zugehen, wenn sich dort nichts f�nde.
MFG
Manfred K�llner
Noch eine Erg�nzung, da der Fall in das F�rsorgewesen f�llt, kann auch der
Kreis zust�ngig gewesen sein. Unterlagen f�nden sich dann im Kreisarchiv.
MfG
Manfred K�llner
Auch ein nettes hallo von mir,
verbunden mit einer Erweiterung der o.g. Frage:
Gibt es die Möglichkeit, den Weg eines Pflegekindes um 1944 herum
nachzuvollziehen? (Frankfurt/Oder)
Ein Kind, innerhalb einer seit 1929 bestehenden Ehe geboren, vom Vater als
"nicht ehelich" erkannt, wächst in einer Pflegefamilie auf. Aus Erzählungen
besteht die Möglichkeit, dass der Pflegevater eine Nazi-Vergangenheit hat
(ist aber nicht gewiss), er "verschwand" nach dem WK.
Das Kind erhielt den Geburtsnamen der Mutter, obwohl diese weiterhin
verheiratet war und einen anderen Familiennamen trug.
Dem erwachsenen Pflegekind wurde von der Pflegemutter erzählt, er sei als
Säugling krank vor einer Kirche ausgesetzt worden.
Wie kommt man dann aber an den Mädchennamen der Mutter?
Eine mysteriöse Geschichte in unserer Familie. Alle damals Beteiligten sind
bis auf das Pflegekind verstorben. Haben wir noch irgendwo eine Möglichkeit,
weiteres herauszubekommen?
Einen schönen Sonntag
Wünscht
Margot