Pflegefamilien um 1884 - erweitert um 1944

Hallo Margot,

es gibt noch etliche Möglichkeiten, die Herkunft des Pflegekindes nachzuvollziehen:

1. GEBURTEN- oder FAMILIENBUCH beim Standesamt des Geburtsortes einsehen. (Unter dem Mädchenname der Mutter oder dem angeheirateten Familiennamen. Ehename der Mutter kann über Heiratseintragung erfahren werden. Geburtsurkunde des Pflegekindes gibt in diesen Fällen oft nicht viel her.)
2. Eigene ABSTAMMUNGSURKUNDE einsehen oder beantragen.
3. Beim FAMILIENGERICHT muß eine Akte dieses Pflegekindes liegen, die auch eingesehen werden kann.
4. Bereits damals gingen fast alle "Inpflegegaben" über das JUGENDAMT, das mit Sicherheit auch über Unterlagen verfügt.

Allerdings besteht von Seiten der Ämter eine gewisse Lustlosigkeit, in alten Archiven und Lagerstätten nach solchen Akten zu graben. Man darf sich da nicht mit Ausreden, "vernichtet, abgebrannt, Wasserschaden usw." abspeisen lassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch fixiert grundsätzlich die Kenntnis der eigenen Abstammung und damit die Auskunftspflicht der Ämter.

Viel Erfolg

Ursula