Hallo Forscherfreunde,
nachstehend ein konkretes Beispiel für die Erhebung von Pfarrgebühren (Akzidentien
bzw. auch Kasualien genannt). [1*]
Die Gebührenerhebungen sind in gewissem Sinne sicherlich zu verallgemeinern.
Möglicherweise kann ein kundiger Listenleser noch ergänzende Angaben zu den gen.
Währungen bzw. zu Löhnen und Preisn in dieser Zeit machen.
Die Angaben beziehen sich auf die Pfarrgemeinde Thurnau, Residenz der kleinen reichs-
ritterschaftlichen Herrschaft Thurnau (bis 1796 bzw. 1810 existiererend). [2*]
Bei kirchlichen (pfarramtlichen) Amtshandlungen (Kasualien) fällig werdende
Gebühren (ebenfalls Kasualien oder auch Akzidentien genannt)[3*]:
"Vor ein Kind zu taufen zwey Kopfstück, eines vom Kindsvatter,
das andere vom Gevatter. [4*]
Einschreibgeldt ins Kirchenbuch 1 gr.
Wann eines das erste mahl Gevatter ist, ein paar Handtschuh oder ein
Kopfstück.
Vor einen Taufzettel ein Kopfstück.
Vor eine Leichpredigt 1 Thlr.
Bey einer Leichpredigt mit Zugehen und den Segen zu sprechen 1/2 Thlr.
Beym Sermon mit Zugehen und den Segen zu sprechen 1/2 Thlr.
Vor eine Proclamation ein Kopfstück.
Vor eine Hochzeitspredigt 1 Thlr.
Vor die Copulation 12 gr.
Vor einen Einheitszettel ein Kopfstück.
Vor eine Kirchenbuße 1 Thlr.
Vor einen Catechumenum einzuschreiben und zu informieren 1 Thlr. [5*]
Vor eine Vorbitte die Helffte 2 gr. 8 [Zeichen für Pfennig], die andere Helfte gehört dem
Diaconus.
Das Beichtgeld ist unbenannt, so im Hauß aber niemand zu berichten,
ein Kopfstück." [6*][7*]
(Primärqu.: Schloßarchiv Thurnau, Land- und Urbarbuch I , um 1750) [8*]
zu [*] Akzidentien = Pfarrgemeindeeinkünfte i.S. zufälliger Nebeneinnnahmen bei kirchlichen
Amtshandkungen. (Akzidentien auch: Akzidenzien)
Kasualie = Amtshandlung bei einer kirchlichen Zeremonie
Die dabei fällig werdenden Gebühren wurden ebenfalls Kasualien genannt.
Davon abgeleitet werden die Kirchenbuchregister Kasualien genannt (Amtshandlungstegister).
zu [2*] Herrschaft Thurnau, ab 1695 reichsunmittelbar (Reichsgrafschaft).
Thurnau wurde 1796 mittels Subjektionsvertrag an Preußen angegliedert.
1807 (mit Fstm. Bayreuth) französisch besetzt (als napoleon. pays reservé- Gebiet
unter franz. Militärverwaltung), 1810 (mit Bayreuth) an Bayern.
zu [3*] auch: Akzidenzien
zu [4*] Kopfstück = 20 Kreuzer (süddeutsche Währung).
zu [5*] Catechumenum (vor Empfang der Taufe), in der christl. Religion unterrichtet wird
zu [6*] Beichtgeld: bezeichnet urspr. eine freiwillige Gabe, die der Beichtende dem Priester übergab.
"Bei den Reformierten wurde das Beichtgeld bereits auf Veranlassung Calvins abgeschafft.
Dass dies in den lutherischen Kirchen bis ins 19. Jahrhundert trotz vielfacher Versuche
noch nicht überall geschehen war, hatte seinen Grund darin, dass man keine Möglichkeit fand,
die meist gering dotierten Geistlichen zu entschädigen, welche auf das Beichtgeld seit alters
her als Teil ihrer Besoldung angewiesen waren." (aus: Beichtgeld – Wikipedia)
zu [7*] Die angeg. Gebühren werden erst im Vergleich deutlich.
1 Taler = 2 2/5 Gulden oder 2 Gulden 24 Kreuzer
(auch: 1 Taler = 24 Groschen, 1 Groschen = 12 Pfennige).
Monatslohn eines Tagelöhners ca. 5 Gulden, ein Schaf kostete etwa 1 Taler (Annäherungswerte).
zu [8*] aus: Uta von Pezold: Die Herrschaft Thurnau im 18. Jahrhundert, Kulmach 1968, S. 151