Pfarrer als Sippenforscher: In der Nazizeit leisteten die Kirchen Amtshilfe bei der Ausgrenzung der „Nichtarier“

Liebe Liste,

nachfolgenden Hintergrundartikel fand ich, und da ich ihn mit Gewinn las wollte ich ihn Euch nicht vorenthalten. Wer ihn der Leserlichkeit halber lieber als pdf bekommen möchte, darf mir gern eine private mail schicken (verschont bitte die Liste).

Volker

In: Zeitzeichen. Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft, Nr. 8/August 2009, Seite 17-20, http://www.zeitzeichen.net

Pfarrer als Sippenforscher: In der Nazizeit leisteten die Kirchen Amtshilfe bei der Ausgrenzung der „Nichtarier“

MANFRED GAILUS

Um nachzuweisen, dass man „Arier“ war, genügte es nicht, blond und blauäugig zu sein. Diesen Test hätten auch die führenden Nazis nicht bestanden. Der Nachweis wurde vielmehr erbracht, wenn die Großeltern getauft waren. Kirchenmänner halfen beim „Ariernachweis“, manche aus nazistischer Überzeugung, manche aus Gehorsam gegenüber der Obrigkeit, wie der Berliner Historiker Manfred Gailus zeigt.
„Die Tochter des Unterzeichneten ist Jugendleiterin an der staatlichen Augustaschule in Berlin. Der Direktor hat die Mitglieder des Lehrerkollegiums aufgefordert, sich Material zu verschaffen zum Nachweis, daß sie arischer Abstammung sind. Meine Bitte an Sie, sehr verehrter Herr Pfarrer, geht nun dahin, mir gütigst behülflich zu sein zu einem amtlichen Ausweis [aus den Kirchenbüchern], daß die Eltern meiner Frau Nichtjuden, Protestanten waren. [ ... ] Die Behörde fordert nun von den Großeltern meiner Tochter: Namen, Geburtsort, Geburtstag, Konfession, Hochzeits-, Todestag (etwa 1864/65).“ Mit diesen Worten wandte sich im Mai 1933 ein besorgter Berliner Professor an seinen Pfarrer in der Kirchengemeinde Alt-Schöneberg, um die für den Abstammungsnachweis seiner Tochter erforderlichen Unterlagen zu erbitten.
Seit April 1933 gingen solche oder ähnliche Anfragen zu Tausenden an Pfarrer und Kirchengemeinden, die sich durch den plötzlichen Ansturm vielfach überfordert fühlten. Häufig wussten die verunsicherten Antragsteller nicht recht, worum es sich bei den neuen Bestimmungen überhaupt handelte. Wer und was ein „Arier“ eigentlich sei, war den meisten – auch vielen Nationalsozialisten – zu diesem Zeitpunkt reichlich unklar. Manche Antragsteller verwechselten sie mit „Agrariern“. Oder gar mit „Arabern“: Nach so fernen Ländern, so entrüstete sich ein Antragsteller, hätte seine Familie doch niemals Verwandtschaft gehabt. Nur so viel wusste oder ahnte man doch: „Arier“, das sind die Guten, die Richtigen, und man rechnete sich hinzu, um nicht zu den anderen zu gehören, den Falschen, Fremden.
Ausgelöst durch die Bestimmungen des Berufsbeamtengesetzes vom 7. April 1933 und seine Folgeverordnungen setzte eine massenhafte, staatlich verordnete Ahnensuchbewegung ein. Hauptquelle für diesen Nachweis waren die kirchlichen Personenstandsregister oder Kirchenbücher. Um die rund 65 Millionen deutschen nach „nichtarischen“ oder „fremdblutigen“ Vorfahren systematisch durchforschen zu können, war die personengeschichtliche Auswertung der Kirchenbücher eine unerlässliche Voraussetzung. Mit der Ahnensuchbewegung des Jahres 1933 setzte ein böses Spiel der völkischen Inklusion und Exklusion ein, an dem die Kirchen als Eigentümer dieser historischen Quellen unversehens beteiligt waren — ob sie wollten oder nicht. Einige Hunderttausende rassisch angeblich Minderwertige, die „Nichtarischen“ oder „Fremdblutigen“, würden nach Durchforstung der Personenstandsregister übrig bleiben. Wer sie seien, wollten die Nationalsozialisten sehr genau wissen. Und die Ki
rchen, evangelische wie katholische, halfen mit, dies herauszufinden.
Von rassistischen Ausgrenzungsmaßnahmen und Verfolgung im Deutschen Reich waren etwa eine halbe Million „Glaubensjuden“ betroffen, daneben Zehntausende von Sinti und Roma. Hinzu kam eine annähernd gleich große, heterogene Gruppe anderer „Nichtarier“, die erst durch die NS-Rassengesetzgebung wieder zu „Juden“ gemacht oder auf andere Weise diskriminiert wurden: Christen und Konfessionslose jüdischer Herkunft, sogenannte Mischlinge 1. und 2. Grades und Ehepartner in Mischehen. Allein die Zahl der evangelischen „Nichtarier“ wird auf zwei- bis vierhunderttausend geschätzt. In Berlin dürfte ihre Zahl bei zwanzig- bis dreißigtausend Personen gelegen haben. Und in vielen Fällen wussten die Betroffenen von ihrem familiengeschichtlichen Schicksal nichts, hatten sich als Konvertiten sehr bewusst ihrem neuen, christlichen Glauben zugewandt.
Schuld der Kirche
Die Berliner Studienrätin Elisabeth Schmitz berichtet am 22. April 1933 über Reaktionen ihrer „nichtarischen“ Freundin, der evangelischen Ärztin Martha Kassel: „Gestern abend war Fr. Dr. wieder ganz verzweifelt. Sie sagte immerfort vor sich hin: Warum hassen sie uns denn nur so? Ich kann es gar nicht verstehen. Es soll einer hingehen u. sie fragen'. Und dann erzählte sie von der Kinderklinik, von all den Kindern, die sie operiert hat u. wie sie oft 6x in der Nacht aufgestanden sei, um nach einem frisch operierten Kind zu sehen — u. dann kamen wieder dieselben Sätze. —Von jungen Menschen gehen sehr viele weg, weil sie ja hier nicht studieren können, wenigstens viele nicht, nach Frankreich, England, Spanien, Schweiz. Frankreich nimmt sie, scheints, mit offenen Armen auf. Aber Fr. Dr. denkt nicht daran. Sie fühlt sich ja gar nicht als Jüdin, hat es nie getan u. ist so fassungslos, daß man sie trennen will vom Deutschtum, wo sie doch deutsche Literatur u. Kunst
  u. Landschaft u. alles so liebt, so an Schlesien hängt u. noch vorhin sagte: Ans Vaterland ans teure schließ dich an — [das] sei ungefähr das erste gewesen, was sie bei ihrem Lehrer gelernt habe.“
Die kirchliche Beteiligung an diesem historisch singulären nationalen Rassenwahnprojekt ist erheblich. Die evangelischen Landeskirchen von 1933 fühlten sich vielfach aufgewertet durch die plötzlich sprunghaft gestiegene Nachfrage nach kirchlichen Dienstleistungen. Diese neue Nachfrage für kirchliche Papiere konnte und wurde allzu rasch auch als vermehrte Nachfrage für die Kirche überhaupt verstanden. Das schmeichelte der bis 1933 unter Säkularisierungsdruck, kirchenfeindlichen „Gottlosenbewegungen“ und Kirchenaustritten leidenden Kirchenseele ungeheuer. Man galt nun wieder etwas und fühlte Auftrieb — inmitten einer allgemeinen Euphorie des „nationalen Aufbruchs“. Dass wir als Kirche, so die verbreitete protestantische Empfindung, in dieser wichtigen Staatsangelegenheit nun vielen „Volksgenossen“ helfen können, wertet uns auf und verschafft Anerkennung im neuen Staat, der die schrecklich gottlosen Jahre der Weimarer Republik endlich beendet hat. Kirchlic
he Amtshilfe für den NS-Staat bei rassenpolitischen Maßnahmen war selbstverständlich und wurde gern geleistet. Man glaubte, damit nationale Haltung und Zuverlässigkeit gegenüber der neuen Obrigkeit zu beweisen. Eine solche entgegenkommende, willfährige Kooperation war die allgemeine kirchliche Einstellung gegenüber Nachfragen von Behörden, NSDAP, SA, SS und den vielen Sippenforschern, die nun Auskünfte über die Konfessionszugehörigkeiten von Personen und deren Vorfahren begehrten, bis zurück ins 18. Jahrhundert und früher. Mangels alternativer Kriterien sollte die Religionszugehörigkeit Auskunft über deren „Rassenqualität“ geben. Wer nicht auf mindestens drei, besser vier christliche Großeltern verweisen konnte, bekam Probleme.
Da die Anfragen an die Kirchen als nationale Auskunftsstelle immens anwuchsen, stießen sie vielerorts eine kirchliche Neuorganisation mit dem Ziel einer Rationalisierung der Auskunftspraxis an, um die Nachfrageflut bewältigen zu können. Hieraus resultierten räumliche Zusammenlegungen von Kirchenbüchern einer Region, einer Stadt, bisweilen auch einer Landeskirche, um in Kirchenbuchzentralen sämtliche Personenstandsregister für den raschen Zugriff zur Verfügung zu haben.
In vielen Fällen jedoch ging die kirchliche Teilnahme an der rassistisch motivierten Sippenforschung über die bloße Bereitstellung der Bücher und die Preisgabe der darin enthaltenen gefährlichen Informationen hinaus. Einzelne Landeskirchen, Kirchenregionen oder Gemeinden wollten sich zusätzliche Meriten verdienen auf diesem Gebiet. Parallel zu den Nationalsozialisten betrieben sie eigene Sippenforschungen. Teils nahmen sie aufwendige Projekte zur Verkartung von Kirchenbüchern in Angriff, um „nichtarische“ Familien systematisch auszusondern. Sie taten dies aus eigener Initiative, als Vorleistung für den NS-Staat, weil sie über die „Rassenfrage“ ähnlich dachten wie er. Sie glaubten, durch diese Forschungen ihre Legitimation als wichtige, staatstragende Institution zu stärken.
Soweit bisher bekannt, erfolgten diese kircheneigenen Sippenforschungen am intensivsten in der von den Deutschen Christen beherrschten mecklenburgischen Landeskirche. In Schwerin richtete Pastor Edmund Albrecht eine „Mecklenburgische Sippenkanzlei“ ein. In Berlin gründete ein sippenforschender Nazi-Pfarrer die „Kirchenbuchstelle Alt-Berlin“, um den „jüdischen Bluteinschlag“ in der Reichshauptstadt mit einem kirchlich finanzierten Forschungsteam zu untersuchen. Ähnliche Projekte, wenngleich mit weniger Rassenfanatismus, gab es in der hannoverschen Landeskirche und — lokal begrenzter — in Schleswig-Holstein.
In kleineren Maßstäben gedieh diese Arbeit auch in einzelnen Kirchengemeinden wie in Berlin Alt-Schöneberg. Dort ließ ein pensionierter Stadtinspektor seit Dezember 1934 Zehntausende von Karteikarten anschaffen, um die Schöneberger Urgemeinde rückwirkend bis etwa 1760 auf „Fremdblutige“ zu durchforsten.
Wo die nationalsozialistischen „Deutschen Christen“ vorherrschten, war die kircheneigene Ausgrenzung Bestandteil einer umfassenden „Entjudungspolitik“ mit dem Ziel, jüdische Spuren in Theologie, Liturgie und kirchlichem Leben zu tilgen und „nichtarische“ Christen aus der Gemeinde zu verbannen. Angestrebt wurde eine „judenreine“ völkische Reichskirche. Programmatisch in diesem Sinne waren die Bestrebungen des im Mai 1939 auf der Wartburg begründeten Eisenacher „Instituts zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“.
„Sternträger“ wurden vom Gottesdienstbesuch ausgeschlossen.“
In nicht wenigen Kirchengemeinden kam es seit September 1941 zu förmlichen Beschlüssen, „Sternträger“ vom Gottesdienstbesuch auszuschließen. Treibende Kraft in Berlin war der in der Tradition des antisemitischen Berliner Hofpredigers Adolf Stoecker (1835 - 1909) stehende Pfarrer Karl Themel - er teilte im Herbst 1934 dem „Sachverständigen für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern“ mit, er wolle seine Kraft „dem Nationalsozialismus irgendwie ehrenamtlich anbieten und würde mit besonderer Freude auf meinem alten Arbeitsgebiet der Sippenforschung mithelfen“. Daraus entwickelte sich eine enge Kooperation zwischen Teilen der Berliner Kirche und dem NS-Staat. Mit einer Gruppe Gleichgesinnter aus dem Stadtsynodalverband bereitete Themel eine Kirchenbuchzentrale vor, die seit Februar 1936 in den Räumen der St. Georgen-Gemeinde mit Verkartungsarbeiten in großem Stil begann. Mit einem Festakt wurde am 12. Dezember im Beisein von Superintendent Richard Zi
mmermann, dem Präses der Berliner Stadtsynode, und Kurt Mayer, Leiter der Reichsstelle für Sippenforschung (RfS), die Sippenkanzlei eröffnet. Im Oktober 1937 waren 29 Mitarbeiter beschäftigt, die Millionen von Karteikarten beschrifteten. Sämtliche entdeckten „Nichtarierfälle“ wurden in einer speziellen „Judenkartei“ registriert und zugleich der RfS und anderen Staats- und Parteistellen zugeleitet. Als Ende 1936 der Berliner Polizeipräsident um „Material über getaufte Juden“ bat, leistete Themel entsprechende Amtshilfe. 1938 bestätigte der Pfarrer in anderem Zusammenhang die Weitergabe von „Forschungsergebnissen“: In der „Praxis der Arbeit“ sei man mit einer Reihe von Dienststellen in ein „Austauschverhältnis“ getreten. Neben der RfS habe man dem Reichsführer SS, dem Polizeipräsidenten und einer Reihe von Gauleitungen der NSDAP mit Informationen geholfen.
Im Dezember 1941, wenige Wochen nachdem in Berlin die Deportationen begonnen hatten, feierte die Kirchenbuchstelle ihr fünfjähriges Bestehen. Das veranlasste Pfarrer Themel zu einer Leistungsbilanz: Für über 160.000 Anträge auf „deutschblutige“ Abstammung seien 332.595 „Feststellungen“ erfolgt. Über 250.000 Urkunden für den Ariernachweis seien ausgestellt worden.
„Es scheint doch, daß Deutschland immer mehr zu einem Riesenirrenhaus wird!“
Besonders gewissenhaft sei bei der Feststellung der „Fremdstämmigkeit“ verfahren worden. In 2.612 Fällen habe die Kirchenbuchstelle eine jüdische Abstammung festgestellt. Ihre Forschungen hätten dem Menschen der Gegenwart das Bewusstsein vermittelt, dass er getragen werde „von der Blutsgemeinschaft des Volkes und von seiner Sippe, und daß er nur ein Glied in der Kette von den Ahnen zu den Enkeln ist, deren bestes Erbgut er weiterzugeben hat zum Heil des ewigen Deutschland“.
Nicht überall gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen der RfS und kirchlichen Stellen so vertraulich und eng wie in Berlin oder Schwerin. Teilweise reagierten die Kirchen skeptisch gegenüber den staatlichen Ansprüchen auf die Personenstandsregister und fürchteten um den Verlust von Kompetenzen und kirchlichem Eigentum. Kurt Mayer, der rabiate SS-Funktionär und Chef der RfS, stand in andauernd spannungsreichen Auseinandersetzungen mit den Kirchen, namentlich mit dem Beauftragten der Deutschen Evangelischen Kirche für das Kirchenbuchwesen, dem Breslauer Konsistorialpräsidenten Johannes Hosemann. Aber Widerstand gegen die Zielsetzungen der NS-Rassenpolitik war das auf kirchlicher Seite nicht. Auskunftsverweigerungen durch Pfarrer oder zumindest ein subversives Verschweigen von gefährlichen Informationen auf den Bescheinigungen kamen nur vereinzelt vor. Diese kleinen, unbemerkten Widerstandshandlungen lassen sich jedoch kaum noch in größerer Zahl verifizieren.
Eine deutliche Antwort auf die Anfrage eines deutschen Antragstellers gab der St. Gallener Pfarrer Jacobus Wiedemann: „Hingegen möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß wir uns teils vor Lachen geschüttelt, teils am gesunden Menschenverstand der nordischen Rasse zu zweifeln angefangen haben, als wir sahen: Die pathologischen Forderungen des Ariernachweises bei der Urgroßmutter(!) finden Sie nicht bloß nicht verrückt, sondern auf den Mann, der solchen Generalblödsinn befiehlt, bringen Sie noch ein ‚Heil!’ aus. Es scheint doch, daß Deutschland immer mehr zu einem Riesenirrenhaus wird!“
Natürlich konnte sich kein Pfarrer im Deutschen Reich einen solchen Ton erlauben. Aber die meisten dachten ohnehin anders. Als Kirchenbeamte fühlten sie sich zur Amtshilfe für die Obrigkeit verpflichtet. Das gilt auch für die allermeisten Pfarrer der die Deutschen Christen bekämpfenden Bekennenden Kirche. Auch sie schrieben und stempelten die kirchlichen Bescheinigungen und hätten sich vermutlich geweigert, diese oder jene jüdische Großmutter in Notfällen einmal wegzulassen.
Zu den bemerkenswerten Ausnahmen zählte der württembergische Bekenntnispfarrer Paul Schempp. Er hielt seinem Landesbischof Theophil Wurm im September 1936 vor: „Daß die Pfarrämter zu Sippenforschungsinstituten geworden sind, dagegen haben Sie noch kein ernstes Wort gefunden.“ Und der Berliner Bekenntnispfarrer Bruno Violet, ein Reformierter, stand im Verdacht der „Verschleierung der jüdischen Abstammung durch unvollständige Ausstellung von Urkunden“. So jedenfalls beschwerte sich RfS-Chef Mayer beim Reichskirchenminister und drang auf disziplinarische Abhilfe.
Nach Kriegsende wurde diese kirchliche Amtshilfe rasch verdrängt und vergessen. Mahnende Stimmen wie die von Pfarrer Schempp waren selten und verschwanden bald ganz. Er hatte im April 1946 bekannt: „Wir haben indirekt dem Rassedünkel Vorschub geleistet durch die Ausstellung zahlreicher Nachweise der arischen Abstammung und taten so dem Dienst am Worte der frohen Botschaft für alle Welt Abbruch.“
Hinsichtlich der kirchlichen Beteiligungen an der rassischen Ausgrenzung herrschte sonst weitgehende bis totale Wahrnehmungsverweigerung. Man bekannte zwar, den Verfolgten zu wenig geholfen zu haben. Aber kaum jemals wurde eingestanden, dass es hier um mehr ging als unterlassene Hilfeleistung: um handfeste Beteiligungen an der Ausgrenzung und Verfolgung von Juden, christlichen „Nichtariern“, Konfessionslosen jüdischer Herkunft.
Erst in jüngster Zeit werden die Schicksale evangelischer und katholischer Christen intensiver erforscht. Noch sind die Gemeinden an wenigen Händen abzuzählen, die die Schicksale ihrer „nichtarischen“ Glieder aufgearbeitet haben und deren biographische Daten auf öffentlichen Tafeln sichtbar präsentieren. Zu diesem schlimmen Kapitel gehört die besondere Komplizenschaft von Partei, Staat und Kirchenstellen bei der Bereitstellung und Auswertung der Kirchenbücher zu Zwecken der Diskriminierung und Verfolgung. Die zahlreichen kirchlichen Helfer wurden in der Regel dazu nicht gezwungen. Sie gaben vielmehr aus eigenem Antrieb und Überzeugung die „nichtarischen“ Brüder und Schwestern preis.

LITERATUR
Manfred Gailus (Hg.): Kirchliche Amtshilfe. Die Kirche und die Judenverfolgung im „Dritten Reich“. Verlag Vandenhoek & Ruprecht, Göttingen 2008, 223 Seiten, Euro 19,90, ISBN 978-3-525-55340-4 (vgl. zeitzeichen 6/09).