Hallo liebe Listenfreunde,
ich habe gestern mit dem Stadtarchiv in Magdeburg telefoniert. Nachdem ich
die Auskunft über nicht vorhandene Vorkriegsmeldeunterlagen bekommen hatte,
habe ich nach der Änderung des PStG gefragt. Ab Ende Januar , nach der
Archivierung der Personenstandsbücher, kann es beginnen. Die Übergabe der
Bücher (Fristen beachten) an das Stadtarchiv ist geregelt. Eigene Recherchen
sind nicht gestattet. Man muß sich also anmelden. Auf der Seite von
Magdeburg ist unter Stadtarchiv der Benutzerantrag zu finden, den man sich
ausdrucken kann.
Das ist die Verfahrensweise in Magdeburg. Ich kann nicht sagen, ob es für
das gesamte Bundesland gilt.
Viel Erfolg und
schöne Grüße aus Magdeburg
Ute (Höwer)
Liebe Ute (Höwer),
da verstehe ich etwas nicht in Deinen Angaben:
-- Was habe ich als Archivbenutzer mit dr "Übergabe (Fristen beachten) an das
Archiv zu tun?
Mich interessiert doch nur in welchem Archiv die bisher gesperrten Archivalien
in Zukunft liegen.
-- Wenn eigene Recherchen nicht gestattet werden, warum muß ich dann überhaupt
in das Archiv kommen? Mich anmelden, Benutzeranträge ausfüllen usw.?
Dann kann ich doch direkt von Haus aus einen schriftlichen Antrag auf
Erstellung einer Kopie stellen, oder ?
Gruß
Werner (Wicke)
Hallo Werner,
mit dem schriftlichen Antrag hast Du sicher recht. Das wird sicher auch
möglich sein.
Mir wurde gesagt, daß nur die Archivmitarbeiter in den Büchern suchen
dürfen. Vielleicht ist das nicht überall so. Meine Mitteilung bezieht sich
auf das Magdeburger Stadtarchiv, an das die Personenstandsbücher erstmals
übergeben werden, da das ja neu ist. In den nächsten Jahren wird sich das
sicher einspielen.
In anderen Orten ist es sicher sinnvoll, im Standesamt zu fragen, wo die
Unterlagen archiviert werden.
MfG
Ute (Höwer)