Hallo,
ist hier vielleicht jemand, der sich mit Einträgen in Personenstandsregister auskennt?
Was könnte der Grund sein, dass ein Familienmitglied (Kind) erst 17 Jahre nach seiner Geburt in das Familienbuch der Eltern eingetragen wird?
Gibt es Auskünfte, die Standesbeamten diesbezüglich untersagt wird?
Wie sieht eine Geburtsurkunde gegenüber einer Abstammungsurkunde aus? Muß auf der Abstammungsurkunde auch Abstammungsurkunde stehen?
Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch. Das Stammbuch hat die Familie in ihrer eigenen Verwahrung, während das Familienbuch beim zuständigen Standesamt ist.
Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1961-heute
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: NRW
Sonstige zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):
ja:Grund dafür angeblich, dass der Eintrag vergessen worden ist oder auf dem Postweg verloren gegangen ist und erst nach 17 Jahren nachgeholt wurde.
Ist so etwas tatsächlich möglich? Wie sieht so etwas denn rechtlich gesehen aus?
Martina
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