Personenstandsregister/Familienbucheintrag erst 17 Jahre nach Geburt!?

Hallo,
ist hier vielleicht jemand, der sich mit Einträgen in Personenstandsregister auskennt?
Was könnte der Grund sein, dass ein Familienmitglied (Kind) erst 17 Jahre nach seiner Geburt in das Familienbuch der Eltern eingetragen wird?
Gibt es Auskünfte, die Standesbeamten diesbezüglich untersagt wird?

Wie sieht eine Geburtsurkunde gegenüber einer Abstammungsurkunde aus? Muß auf der Abstammungsurkunde auch Abstammungsurkunde stehen?
Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch. Das Stammbuch hat die Familie in ihrer eigenen Verwahrung, während das Familienbuch beim zuständigen Standesamt ist.

Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1961-heute
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: NRW
Sonstige zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):
ja:Grund dafür angeblich, dass der Eintrag vergessen worden ist oder auf dem Postweg verloren gegangen ist und erst nach 17 Jahren nachgeholt wurde.
Ist so etwas tatsächlich möglich? Wie sieht so etwas denn rechtlich gesehen aus?

Martina

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Hallo Martina,
bei der "Geburtsurkunde" steht das so drauf. Dabei kann man davon ausgehen,
dass die dort als Eltern eingetragenen nicht die biologischen Eltern sein
müssen; sie können es aber sein. Im Klartext: Bei einer sog.
Familienadoption (z.B. wenn die Frau ein uneheliches Kind mit in die Ehe
bringt und der Ehemann es adoptiert) bekommt das Kind eine neue
GEBURTSurkunde. Auf dieser steht NICHT Abstammungsurkunde.
Die Erklärungen mit "auf dem Postweg verlorengegangnen" oder "vergessen"
halte ich persönlich für s e h r unwahrscheinlich.
Gruß
Uli Szepanski