Personenstandsreg. in Schles. - Grundlagen

Liebe Listenmitglieder,

ich versuche immer noch, die Kirchenbuchf�hrung der ev. Kirche im Kirchenkreis
Kreuzburg-Rosenberg zu ergr�nden. Leider mit wenig Erfolg. Allerdings konnte ich
dabei einige ganz allgemeine Hinweise �ber die sog. Personenstandsregister in
Schlesien zusammenstellen. Als Grundlagen zur Ahnenforschung in Schlesien
vielleicht noch nicht jedem aus unserer Runde bekannt.
Kirchenb�cher wurden gef�hrt von:
Ev. Kirche, kath. Kirche, ev.-luth. Kirche(Altlutheraner, seit 1830), ev.
Brudergemeinde, Begr�bnisb�cher in den Krankenh�user der Barmherzigen Br�der und
der Elisabethinerinnen in Breslau. Ferner die sog. Milit�rkirchenb�cher und
schlie�lich die Kirchenb�cher in den Gefangenenanstalten.
Wir kennen Tauf-, Trau- u. Begr�bnisb�cher sowie in einzelnen Pfarreien die
B�cher zur Erstkommunion, Konfirmation, Abendmahlsbesuche und Firmungen. Das
�lteste dt. Kirchenbuch stammt aus der Pfarrei St. Theodor in BASEL, welches bis
ins 15. Jahrhundert reicht. Die Synode von Tournay hatte 1481 die Anlegung von
Taufb�cher angeordnet.

In Schlesien ist das �lteste KATHOLISCHE Taufbuch in der Pfarrei Schnellewalde,
Krs. Neustadt, zu finden. �ber den Beginn gibt es verschiedene Angaben: 1515,
1550 oder 1557. Es ist aber noch heute erhalten. 1580 hatte die Di�zesansynode
von Breslau befohlen, ein Tauf- und Traubuch anzulegen. 1602 ebenso ein
Totenbuch. In der Pfarrei K�nigshain findet sich das �lteste Kirchenbuch der
Grafschaft Glatz, die teilweise zur Erzdi�zese Prag geh�rte, von 1587. Der
schles. Anteil der Olm�tzer Erzdi�zese, hierzu geh�rte Ratibor und Leobsch�tz,
weist mit der Stadt Leobsch�tz von 1609 das �lteste Buch dort nach. Interessant
ist in diesem Zusammenhang, da� im Jahre 1938 das Di�zesanarchiv in Olm�tz
Abschriften der Kirchenb�cher dieses schles. Anteils, zur�ckgehend bis 1650,
besa�. Die schles. Lausitz kam erst 1821 zur Di�zese Breslau, davor war sie dem
sog. Domdechanten in Bautzen zugeteilt. Hier begann die F�hrung der
Kirchenb�cher 1635 in Pfaffendorf, Krs. Lauban. Die Dekanate Beuthen u. Ple�
geh�rten bis 1811 zur Di�zese Krakau, dann zu Breslau und schlie�lich ab 1925
wurden sie zum gr��ten Teil dem neu errichteten Bistum Kattowitz zugeteilt.

Die F�hrung der EVANGELISCHEN Kirchenb�cher geht auf den Reformator Johann He�
zur�ck. Er fordert in einer Predigt am 28.3.1534 die Einf�hrung einer
kirchlichen Ordnung, dazu z�hlte er auch die F�hrung solcher B�cher. Obwohl das
ev. Schlesien bis zur �bernahme durch die Preu�en keinerlei kirchliche
Oberbeh�rde besa�, ist man der Aufforderung des Reformators weitgehendst
gefolgt. Das �lteste Taufbuch finden wir in der Peter-Paul-Kirche in Liegnitz,
1546, Traubuch von der Elisabeth u. Maria-Magdalena Kirche in Breslau, 1542, das
�lteste Begr�bnisbuch in Lauban, 1556, und schlie�lich ein Abendmahlsbuch von
1579 in Wohlau. Schlesien gilt zu Beginn des 17. Jahrhunderts als fast rein
evangelisch. Daher sind eine Vielzahl der heute katholischen B�cher aus dieser
Zeit urspr�nglich evangelische gewesen.
Im Verlauf der Gegenreformation ging die kath. Kirche mit staatlicher
Unterst�tzung durch den Kaiser sehr massiv gegen die Evangelischen vor, nahm
ihnen auch die Kirchen weg. Es entstanden so die ev. Friedens-, Gnaden- und
Zufluchtskirchen. Diese f�hrten 'gewaltige' Kirchenb�cher mit beispielsweise bis
zu 900 Taufeintragungen pro Jahr. Die Besitzergreifung Schlesiens durch
Friedrich d. Gro�en brachte dann wesentliche �nderungen auch f�r das kirchliche
Leben mit sich.
Er hob 1757 f�r die Ev. und 1765 f�r die Kath. den Pfarrzwang auf. Bisher durfte
an einem Ort nur ein parochus vorhanden sein. Also nur eine Kirche war
unabh�ngig vom Bekenntnis f�r den Ort zust�ndig. Bis zum genannten Zeitpunkt
wurden demnach ev. Amtshandlungen, auch wenn sie in der ausw�rtigen ev. Kirche
stattfanden, im kath. Kirchenbuch festgehalten und umgekehrt.

Das Allgemeine Landrecht von 1794 bestimmte in Teil II, Tit. 11, �501-503, da�
K�ster von jedem Kirchenbuch ein Duplikat zu f�hren haben, welches im zust.
Amtsgericht aufbewahrt wurde. Dem ist man allerdings nicht �berall oder ab
diesem Zeitpunkt auch nachgekommen. Nach der Abtrennung einiger Gebiete an Polen
verblieben diese Duplikate meist in Deutschland. Entweder in den zust�ndigen
Amtsgerichten oder am Sitz des Landgerichts, welches f�r den vollst�ndig
abgetrennten Amtsgerichtsbezirk zust�ndig war. Die Vorschrift zur Anfertigung
von Duplikaten galt �brigens auch f�r Milit�rgeistliche und f�r die Pfarrer der
Gefangenenanstalten.

F�r die aus der Kirche Ausgetretenen(sog. DISSIDENTEN) wurde in Preu�en 1847
eine Regelung dahingehend eingef�hrt, da� die Amtsgerichte den Personenstand
beurkunden mu�ten.

Die Personenstandsregister der JUDEN wurden in Schlesien von 1812 bis 1847 bei
den Stadtverwaltungen u. Landrats�mtern, anschlie�end bis 1874 von den
Amtsgerichten, gef�hrt. Duplikate wurden nur sehr unvollst�ndig angelegt und bei
den Amtsgerichten, sp�ter bei den Appellationsgerichten, aufbewahrt.

Seit dem 1.10.1874 waren die STANDES�MTER f�r die F�hrung von
Personenstandsregister im gesamten Reich zust�ndig. Vereinzelt, besonders
durch franz. Einflu�, hatten einige L�nder aber schon wesentlich fr�her
damit begonnen. Von allen Hauptregistern wurden Abschriften, sog. Nebenregister,
angelegt und diese dem zust�ndigen Amtsgericht abgeliefert. Jeder Eintrag in
einem Standesamtsregister existierte demnach mindestens zweimal. Wurde durch die
neue Grenzziehung nach dem I. Weltkrieg ein Standesamtsbezirk aufgetrennt,
teilten sich Polen und Deutschland diese Haupt- und Nebenregister. Andernfalls
blieben alle Akten in Polen. Ab 1938 wurden diese Nebenregister(Zweitb�cher)
dann von den unteren Verwaltungsbeh�rden (in Preu�en der Landrat) aufbewahrt.

Literatur:
-Randt, Erich: Die �lteren Personenstandsregister Schlesien, G�rlitz 1938.[Der
wesentliche Teil der Hinweise sind diesem Buch entnommen]
-Sonderheft der Schlesischen Geschichtsbl�tter 1937, Nr.2.

-Anders, F.G.: Historische Statistik der Evangelischen Kirche in Schlesien,
Breslau 1867.
-Silesia sacra. Historisch-statistisches Handbuch �ber das ev. Schlesien f�r
1927. G�rlitz.
-Verzeichnis der ev. Pfarrstellen und Geistlichen in der Provinz Schlesien,
aufgestellt September 1908. Breslau.

-Schematismus oder Statistik des Bistums Breslau, K�niglich Preu�ischen
Antheils, Breslau 1842.[mehrere Jahrg�nge erschienen]
-Handbuch des Bistums Breslau und seines Delegaturbezirkes f�r das Jahr 1928.
Breslau.[mehrere Jahrg�nge erschienen]

Wo findet man das f�r seinen Ort zust�ndige Pfarramt?
Knie, J.G.: Alphabetisch-statistisch-topographischen �bersicht der D�rfe,
Flecken u. St�dte .. der Provinz Schlesien, 1830 und 1845.
Korn: Schlesisches Ortschaftsverzeichnis ab 5. Auflage von 1901.

Gru�
Klaus Liwowsky

Liebe Listenmitglieder,

Seit dem 1.10.1874 waren die STANDES�MTER f�r die F�hrung von
Personenstandsregister im gesamten Reich zust�ndig. Vereinzelt, besonders
durch franz. Einflu�, hatten einige L�nder aber schon wesentlich fr�her
damit begonnen.

Gru�
Klaus Liwowsky
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Lieber Herr Liwowsky,

vielen Dank f�r Ihre interessante Zusammenfassung und Ihre gro�e M�he,
diese �u�erst gewissenhaft zu erstellen. Allerdings waren, soweit ich
wei�, seit dem 01.10.1874 die Standes�mter in ganz PREUSSEN zust�ndig,
im gesamten Reich erst seit dem 01.01.1876. In linksrheinischen Gegen-
den (franz. Einflu�) waren die Standes�mter um 1798 eingef�hrt worden.

Ganz herzliche Gr��e aus Luxemburg

Gerd M�llenheim

Allerdings waren, soweit ich wei�, seit dem 01.10.1874 die Standes�mter in ganz PREUSSEN zust�ndig, im gesamten Reich erst seit dem 01.01.1876. In linksrheinischen Gegenden (franz. Einflu�) waren die Standes�mter um 1798 eingef�hrt worden.

Sehr geehrter Herr M�llenheim,
dieser Punkt m��te sich abkl�ren lassen. Im 'Randt' Seite XXI hei�t es:
"Seit 1. Oktober 1874 sind die Standes�mter allein Personenstandsbeh�rde (Pr.
Gesetz vom 9.3.1874, Pr. Ges.-Sammlung S. 95, und Reichspersonenstandsgesetz vom
6.2.1875, Reichsgesetz-Blatt Seite 23)."
Ich hatte die abweichende dritte Jahresangabe �bersehen und daher meine Aussage
auf das gesamte Deutsche Reich bezogen. Das war falsch!

Richtig ist:
Ab 1.10.1874 in Preu�en, und damit in Schlesien, und nach Ihren Angaben ab
1.1.1876 im gesamten Reich.

Danke f�r die Richtigstellung.
Gru�
Klaus Liwowsky