Hallo Hans-G�nther
Das neue Personenstandsgesetz gilt f�r: Sterberegister bis 1978 (30 Jahre),
Heiratsregister bis 1928 (80 Jahre) und Geburtsregister bis 1898 (110
Jahre). Anfragen zu neueren Daten werden nur bei Nachfahren in direkter Linie
beantwortet.
Viele Gr��e
Michael
In einer eMail vom 11.06.2009 12:01:59 Westeurop�ische Sommerzeit schreibt
hans-guenther.hartmann at t-online.de:
Liebe Listenleser,
bei der Stadt Uelzen habe ich Unterlagen f�r meine Familienforschung
bestellt.
Es geht um
Marta Regelin, die am 27.10.1934 im Standesamt Uelzen geheiratet hat.
Folgende Fragen habe ich gestellt:
Wann und wo ist Marta geboren
Wer waren die Eltern
Wann ist Marta gestorben
Wo war Marta gemeldet (Stra�e)
Ist sie ggf. verzogen, falls ja, wohin
Mit Hinweis auf �62 Absatz 2 PStG wurde mir das "rechtliche" Interesse
nicht zuerkannt.
"Familienforschung z�hlt nicht zum rechtlichen Interesse".
Seit diesem Jahr war ich davon ausgegangen, dass die Argumente, es
handele sich nicht um die direkte Linie und damit d�rfe keine Auskunft
erteilt werden, hinf�llig sind.
Was habe ich falsch gemacht?. H�tte ich keine Urkunde verlangen d�rfen?
Liegt an den Fragen?
Vielleicht wei� jemand mehr und kann Hinweise geben.
Vielen Dank im Voraus f�r alle Antworten.
Herzliche Gr��e
Hans-G�nther