Personenbezogene Daten im GenWiki

Hallo zusammen,

heute wurde an uns ein Fall herangetragen, dass auf einer Seite im
GenWiki personenbezogen Daten ohne Einwilligung des Betroffenen
veröffentlicht sind. Ich fürchte, es handelt sich um mindestens alle
Seiten in dieser Kategorie:
http://wiki-de.genealogy.net/Kategorie:Straße_in_Platjenwerbe

Da auch eine Bearbeitung nicht ausreicht, um die Daten verschwinden zu
lassen - die Idee bei einem Wiki ist ja, dass man alte Versionen wieder
ansehen kann - müssen diese Seiten vermutlich komplett gelöscht werden.
Anschließend können sie bereinigt wieder neu angelegt werden. Oder kennt
jemand einen besseren Weg?

Und zur Sicherheit nochmal der Hinweis: Schreibt ins GenWiki keine
personenbezogen Daten lebender Personen! Das bereitet und früher oder
später viel Arbeit.

Schöne Grüße
Jesper (Zedlitz)

Hallo Jesper,

ohne jetzt an der Seite beteiligt zu sein halte ich eine bloße Wiedergabe von Adressbüchern für grundsätzlich rechtlich in Ordnung. Kritisch sehe ich eine Angabe "Eigentümer des Hauses". Ggf. kann ja der hinter den Seiten stehende Heimatverein entsprechende Zustimmungen beibringen, womit der Mangel geheilt wäre.

beste Grüße

Frank
(der vor Jahren mal einen Lehrgang als betrieblicher Datenschutzbeauftragter hinter sich gebracht hat)

Hallo Jesper,
die Daten haben wir vor ungefähr 10 Jahren eingegeben, sie stammen
hauptsächlich aus Adress- und Telefonbüchern sowie Familienanzeigen. Manche
Angaben wurden auch auf Wunsch von Bewohnern ergänzt. Kritisch könnten
vielleicht die Konfirmationsdaten aus den Anzeigen in den Zeitungen sein.
Vielleicht kannst Du konkret sagen, um welche Eintragungen es geht?
Viele Grüße
Uta (Bothe)

Bei Wikipedia habe ich diesen Artikel gefunden:
<https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Versionslöschung&gt;

Ob das mit unserer Mediawiki Version geht kann ich nicht sagen.

Gerhard

Aktuell scheint das so zu sein wo kein Kläger ist geht es.

Bei der Bibliothek von Lübeck sind alle Adressbücher die jünger als 100 Jahre sind nicht mehr öffentlich. Auf Nachfrage kam die Antwort wegen Beschwerden einiger Bürger wurde das mit dem Datenschutzbeauftragten, wegen dem DSGVO, so abgestimmt.

Im Gegenzug veröffentlichen andere Bibliotheken munter weiter Bücher, Berlin ist z.B. beim Jahr 1970 angekommen.

Gerhard

Hallo Uta,

die Daten haben wir vor ungefähr 10 Jahren eingegeben, sie stammen
hauptsächlich aus Adress- und Telefonbüchern sowie Familienanzeigen. Manche
Angaben wurden auch auf Wunsch von Bewohnern ergänzt.

Problematisch sind die Angaben zu Hausbesitzern (mindestens aus dem Jahr
1998 oder später), die mit Namen und zum Teil Beruf genannt werden.
Unproblematisch ist, wenn über eine Familienanzeige angegeben ist, dass
sie verstorben sind.

Vor 10 Jahren mag dieses Vorgehen, personenbezogene Daten aus gedruckten
Quellen zu übernehmen und im Internet zu veröffentlichen, noch in
Ordnung gewesen sein. In Zeiten der DSGVO ist das nicht mehr so ganz
einfach. Wir müssen nach Art. 6 DSGVO (1) f) abwägen zwischen den
berechtigten (wissenschaftlichen) Interessen und den Rechten der
Betroffenen.

Dabei können wir zu dem Schluss kommen, dass eine Verarbeitung
rechtmäßig ist. Dann müssen wir jedoch Art. 14 DSGVO berücksichtigen.
Der besagt, dass wir die Betroffenen informieren müssen. Diese Pflicht
entfällt nur, wenn es sich "als unmöglich erweist oder einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". In einem kleinen Ort wie
Platjenwerbe kann man aber der Informationspflicht durchaus mit einem
Aushang im Schaukasten der Gemeinde oder eine Anzeige in der lokalen
Zeitung nachkommen.

Bei einer Beschwerde müssen wir gemäß Art. 17 DSGVO die
personenbezogenen Daten in jedem Fall unverzüglich löschen.

Wir haben zwei Möglichkeiten:

a) Ihr löscht die problematischen Angaben (möglicherweise noch lebende
Hausbesitzer) im GenWiki.

b) Ihr informiert im Ort auf geeignete Weise über die Veröffentlichung
und wir haben den Pflichten nach Art. 14 DSGVO Genüge getan und dürfen
die Daten online lassen.

Schöne Grüße
Jesper (Zedlitz)

Hallo Jesper,
wir haben beschlossen, die Hinweise auf die Haus-Eigentümer herauszunehmen,
alle Hinweise auf Zeitungsanzeigen - ausgenommen Beerdigungen - zu löschen,
einen Aushang zu machen und im September (nach Rückkehr der uns wohl
gesonnenen Reporterin aus dem Urlaub) in der Zeitung einen Bericht zu
verfassen, in dem wir auf die Veröffentlichung der Adressbuch- und
Telefon-CD-Daten hinweisen. Sollte jemand wünschen, dass seine Daten
gelöscht werden, dann werden wir das tun.
Wir nehmen an, dass wir damit alle erforderlichen Kriterien erfüllen, um die
Auflistung der Straßen aufrecht erhalten zu können.
Freundliche Grüße
Uta

Hallo Jesper, Uta Bothe und alle,

an anderer Stelle habe ich mich kritisch zu _unserem_ Umgang mit
den Problemen, die sich aus der relativ "jungen" DSGVO , der
DatenschutzGrundVerordnung, ergeben geäußert, weil ich den
Eindruck habe, das viele von uns den Hinweis auf die DSGVO
"wie eine Monstranz" vor sich hertragen, anstatt konkret die
daraus resultierenden Probleme für uns Genealogen zu lösen.

Hier hat Jesper in einer konkreten und doch übergreifenden Art
mit Hinweis auf eindeutig *juristische* Gegebenheiten beispielhaft
erklärt, woran man sich halten kann und auch muss und wie wir
in solchen Fällen gesetzeskonform agieren können und müssen.

Ich meine daher, dass diese Mail -der Inhalt der Mail- nicht nur
in der GenWiki-Liste erscheinen sollte, sondern etwas angepasst
in der großen CompGen-L, besser noch in der ComputerGenealogie,
wo diese Informationen an ca. 6.300 Leser kommt, mehr als
in den beiden Listen GenWiki-L und CompGen-L zusammen.

Ich selbst wäre nicht in der Lage so etwas zu formulieren, aber
ich erkenne, dass Jesper diesmal weniger als Informatiker, sondern
mehr als kundiger "Datenbeauftragter" schreibt und das begrüße
ich sehr. Konkret: Jesper, ist das eine Möglichkeit für Dich?

Viele Grüße
Klaus Vahlbruch