Guten Abend,
konnte man mit 19 Jahren um 1750 schon Pate werden? Konnte auch ein
unehelich geborener Mann Pate werden?
Beste Abendgrüße
Bernd (Görtz)
Guten Abend,
konnte man mit 19 Jahren um 1750 schon Pate werden? Konnte auch ein
unehelich geborener Mann Pate werden?
Beste Abendgrüße
Bernd (Görtz)
Hallo Bernd,
theoretisch konnte man ab der Konfirmation Pate werden. Meistens war zumindest einer der drei Paten aber erwachsen und lebte in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen, damit im Notfall das Patenkind unterstützt werden konnte. Die anderen beiden Paten (in der Regel waren es drei, manchmal auch mehr oder weniger) konnten dann auch junge Leute sein. Das waren dann öfter jüngere Geschwister eines Elternteils oder sogar Geschwister des Täuflings.
Soweit ich weiß, konnten auch unehelich Geborene Paten werden, kann das aber nicht ganz sicher sagen.
Viele Grüße
Anne
-----Original-Nachricht-----
Hallo Anne,
vielen Dank. Es war mir nicht klar, wie es damals gehandhabt wurde. Mit unehelichen Kindern ging man ja nicht gerade rücksichtsvoll um. Und ich hörte schon, dass die eheliche Geburt Voraussetzung für den Erwerb einer Bürgerschaft in einer Stadt war.
Beste Grüße
Bernd
Hallo Bernd,
ja, um Bürger zu werden, musste man wohl ehelich geboren sein. Um Handwerker zu werden, sowieso. Ansonsten kam es wohl auch auf die Umstände an. War die Mutter eine Frau, die sich öfter mit Männern einließ und vielleicht mehrere uneheliche Kinder hatte, war das sowieso ungünstig. War die Mutter z.B. mit falschen Versprechungen von Heirat geködert worden, sah es günstiger für Mutter und Kind aus. Und heiratete sie den Kindsvater später, war das sowieso erledigt, weil das Kind nachträglich legitimiert wurde. Heiratete sie einen anderen und führte ein "anständiges" Leben, wirkte sich das auch positiv auf das uneheliche Kind aus.
Normalerweise mussten die Eltern eines unehelichen Kindes bis 1753 öffentliche Kirchenbuße auf der Sünderbank tun. Damit (und mit einer Geldzahlung) war ihr "Verbrechen" eigentlich abgegolten, zumindest vor Gott. Voraussetzung für die Zulassung zur Kirchenbuße war natürlich die Reue.
Viele Grüße
Anne
-----Original-Nachricht-----
Guten Morgen Anne,
danke.
Ja, das waren "noch ordentliche" (ich würde sagen "schlimme") Zeiten. So ein unehelich geborenes Kind konnte ja nun wirklich nichts dafür. In manchen Kirchenbüchern habe ich die Bezeichnungen "unechtes Kind" gelesen. Das war noch milde ausgedrückt, Hurenkind kam öfter vor.
Es ist aber auch die Frage, ob unehelich Geborene das bei der Einbürgerung z.B. in eine vom Geburtsort weit entfernte Stadt, auch angegeben haben. In dem von mir gesuchten Johann Jochim Geertz, der 1747 geboren wurde, hat die Mutter einige Jahre später einen Sadenwater und der Vater, Caspar Geertz, ein Schäfer, hat eine Magdalena Bargen geheiratet. Das uneheliche Kind Johann Jochim findet man später als Pate im KB Borgfeld und zwar unter dem Namen Gehrds, d.h. der Vater muss es anerkannt haben und es durfte seinen Namen tragen. Ich vermutete, dass es sich dabei um meinen gesuchten Johann Joachim Gertz aus Neukalen gehandelt haben könnte. Der ist dort nämlich 1776 Bürger geworden, jedoch wurde er nicht in Neukalen geboren. Er hat dort aber eine Bürgerstochter Catharina Ilsabe Hasse geheiratet, und ihr Vater war der Ziegler Jürgen Hasse. Da der Ziegler Hasse Pate in Scharpzow war, vermutete ich eine Verbindung zu der Schäferfamilie Geertz in Markow/Kriesow. War aber wohl nicht der Fall, denn der in Markow unehelich geborene Johann Joachim war 1785 als Pate Schäferknecht in Kriesow, also kann es mein gesuchter nicht sein!
Danke für Deine Erläuterungen.
Gruß
Bernd