Hallo Dieter Karschunke,
für die Auswahl der Taufpaten gab und gibt es keine Regeln. Nur ihre Anzahl war in der evangelischen Kirche lange Zeit auf zwei bis drei beschränkt (Ausnahme beim Adel). - Als Pate muß man in der evangelischen Kirche mindestens konfirmiert - also 14 Jahre alt - sein. In der katholischen Kirche gilt ein Alter von 16 Jahren als Regel.
Die Anzahl der Taufpaten hat nichts zu sagen, höchstens über den sozialen Status der Familie. - Pastor, Organist, Hebamme waren meist dann Paten, wenn es keine anderen Personen gab, die das Patenamt übenehmen konnten (oder wollten), z. B. bei unehelichen Kindern.
Olof v. Randow
Hallo Dieter Karschunke,
Ergänzung zu den korrekten Ausführungen von Olof von Randow:
Bei Nottaufen, die auch von Laien durchgeführt werden durften, war die
Anwesenheit von Paten erwünscht aber nicht zwingend erforderlich. In diesen
Fällen griff man üblicherweise auf die Anwesende als Paten zurück (Hebamme,
Kirchenbedienstete usw.).
Diese Nottaufen waren in vollen Umfang gültig und wurden im Taufregister
(mitunter mit zusätzlichem Vermerk) eingetragen. Eine spätere nochmalige
("richtige") Taufe war zwar untersagt, wurde aber in Einzelfällen trotzdem
durchgeführt (vor allem, wenn es keine Paten bei der Nottaufe gab).
Es gab auch Fälle, in denen der offizielle Pate durch eine dritte Person bei
der Taufe vertreten wurde, z.B. wenn der Landesherr sich als Taufpate zur
Verfügung stellte.
Gruß aus dem bayerischen Allgäu
Ernst Schroeder - www.kolberg-koerlin.de -