[PAF-User] "seligen Gedächtnisses"

<Liebe Familienforscher,

<in einem s�chsischen Gerichtsbuch aus dem Jahr 1552 taucht folgender Eintrag
<auf:

<"beide sind Vorm�nder des m�ndleins Ciliax SCHOBERS seliger Gedechtni�
<Ursula".

<Ich interpretiere dies so, dass Ciliac Schobers Mutter Ursula bereits
<verstorben ist. Liege ich damit richtig?

Hallo Ren�,

Deine Interpretation "seligen Ged�chtnisses" = bereits verstorben ist richtig.

Falsch dagegen ist m.E. Deine Annahme, es handle sich darum, dass Ciliac Schobers Mutter Ursula bereits verstorben sei. Es ist an keiner Stelle die Rede von einer Mutter, zudem l��t die Satzstellung den Schlu� zu, dass bei dem M�ndlein Ursula und bei dem, dessen seliges Ged�chtnis angesprochen ist, Ciliax Schober gemeint ist.

Ich lege den Satz "beide sind Vorm�nder des m�ndleins Ciliax SCHOBERS seliger Gedechtni� Ursula" also folgenderma�en aus:

"beide sind Vorm�nder des M�ndleins Ursula, Tochter des verstorbenen Ciliax Schober."

Die Mutter von Ursula und Ehefrau von Ciliax Schober hat vermutlich noch gelebt, es war durchaus �blich die Rechte (und das Vatergut) eines unm�ndigen Kindes, nach dem Tod des leiblichen Vaters durch Vorm�nder vertreten zu lassen.

Viele Gr��e aus Bayern
Paulus (Glaswinkler)