Hallo,
ich w�rde diese Aktion, gerne so unterst�tzen, dass ich diese Mail an andere Listen und Foren weiterleiten m�chte wenn nichts dagegen spricht. Ich w�rde es ebenfalls sehr bedauern wenn auf diesem Weg, eine M�glichkeit der Recherche f�r uns f�r immer vernichtet werden w�rde.
An alle Mitlesenden!
Die Aufbewahrungsfristen f�r Nachlassakten wurde, aufgrund einer
offenbar neuen, bundesweit geltenden Regelung, auf einen Zeitraum von
100 Jahren verk�rzt, d. h. sind nicht mehr dauerhaft aufzubewahren.
S�mtliche Nachlassakten der Bezirksnotariate bis 1909 k�nnen daher von
diesen ausgesondert und m�ssen dem Landesarchiv angeboten werden. Die
Akten des Bezirksnotariats Stuttgart wurden dem zust�ndigen Staatsarchiv
in Ludwigsburg bereits zur �bernahme angeboten. Laut Auskunft der f�r
die Bewertung zust�ndigen Referatsleiterein Frau Dr. Koch, sollen die
Akten, bis auf eine Auswahlarchivierung, komplett vernichtet werden.
Dies sei unter anderem der mangelden Kapazit�t des Archivs geschuldet.
Nicht allein, dass diese Akten zur Kl�rung heutiger Nachlassf�lle immer
noch von Gerichten, Nachlasspflegern und Erbenermittlern regelm��ig
herangezogen werden und somit immer noch rechtliche Relevanz besitzen,
auch deren familien- und sozialgeschichtliche Bedeutung ist enorm.
Stuttgart hat durch Kriegsverluste einen gro�en Ged�chtnisverlust
erlitten. Die Nachlassakten sind, meines Wissens, nahezu vollst�ndig
erhalten und k�nnen f�r die Zeit um die Jahrhundertwende u. a. wertvolle
Informationen zum B�rgertum, Fabrikanten und Personen des �ffentlichen
Lebens enthalten, die anderswo keinen enstprechenden Niederschlag mehr
finden. F�r zuk�nftige Familienforscher ginge eine genealogische Quelle
ersten Ranges f�r alle Zeiten verloren.
Frau Dr. Koch hat mir gegen�ber ge�u�ert, dass sie an einem Diskurs zur
diesem Thema interessiert sei. Einwendungen gegen eine Kassation der
Akten, mit enstprechenden Begr�ndungen, sollten an das Landesarchiv und/
oder an Fr. Dr. Koch pers�nlich in schriftlicher Form ergehen, damit
diese die Bewertungsentscheidung ggf. noch beeinflussen k�nnen. Bitte
wenden Sie sich m�glichst zahlreich schriftlich an das Landesarchiv um
das Interesse am Erhalt dieser Akten nachhaltig zu verdeutlichen.
<Ulrich.Volkemer@t-online.de>
To: <paf-user@genealogy.net>
Sent: Sunday, March 07, 2010 8:09 AM
Subject: [PAF-User] Nachlassakten
Hallo,
ich w�rde diese Aktion, gerne so unterst�tzen, dass ich diese Mail an
andere Listen und Foren weiterleiten m�chte wenn nichts dagegen spricht.
Ich w�rde es ebenfalls sehr bedauern wenn auf diesem Weg, eine
M�glichkeit der Recherche f�r uns f�r immer vernichtet werden w�rde.
An alle Mitlesenden!
Die Aufbewahrungsfristen f�r Nachlassakten wurde, aufgrund einer
offenbar neuen, bundesweit geltenden Regelung, auf einen Zeitraum von
100 Jahren verk�rzt, d. h. sind nicht mehr dauerhaft aufzubewahren.
S�mtliche Nachlassakten der Bezirksnotariate bis 1909 k�nnen daher von
diesen ausgesondert und m�ssen dem Landesarchiv angeboten werden. Die
Akten des Bezirksnotariats Stuttgart wurden dem zust�ndigen Staatsarchiv
in Ludwigsburg bereits zur �bernahme angeboten. Laut Auskunft der f�r
die Bewertung zust�ndigen Referatsleiterein Frau Dr. Koch, sollen die
Akten, bis auf eine Auswahlarchivierung, komplett vernichtet werden.
Dies sei unter anderem der mangelden Kapazit�t des Archivs geschuldet.
Nicht allein, dass diese Akten zur Kl�rung heutiger Nachlassf�lle immer
noch von Gerichten, Nachlasspflegern und Erbenermittlern regelm��ig
herangezogen werden und somit immer noch rechtliche Relevanz besitzen,
auch deren familien- und sozialgeschichtliche Bedeutung ist enorm.
Stuttgart hat durch Kriegsverluste einen gro�en Ged�chtnisverlust
erlitten. Die Nachlassakten sind, meines Wissens, nahezu vollst�ndig
erhalten und k�nnen f�r die Zeit um die Jahrhundertwende u. a. wertvolle
Informationen zum B�rgertum, Fabrikanten und Personen des �ffentlichen
Lebens enthalten, die anderswo keinen enstprechenden Niederschlag mehr
finden. F�r zuk�nftige Familienforscher ginge eine genealogische Quelle
ersten Ranges f�r alle Zeiten verloren.
Frau Dr. Koch hat mir gegen�ber ge�u�ert, dass sie an einem Diskurs zur
diesem Thema interessiert sei. Einwendungen gegen eine Kassation der
Akten, mit enstprechenden Begr�ndungen, sollten an das Landesarchiv und/
oder an Fr. Dr. Koch pers�nlich in schriftlicher Form ergehen, damit
diese die Bewertungsentscheidung ggf. noch beeinflussen k�nnen. Bitte
wenden Sie sich m�glichst zahlreich schriftlich an das Landesarchiv um
das Interesse am Erhalt dieser Akten nachhaltig zu verdeutlichen.
Wer es eintr�gt sollte die Bedeutung besonders hervorheben und sich dann hier wieder melden damit wir daf�r stimmen k�nnen. Denn es kann nicht sein das jede Politikerrede aufgehoben wird aber jede wirklich wichtige Quelle vernichtet wird.