Hallo,
ich bin in demTaufeintrag meiner Großtante auf die vermutlich Berufsbezeichnung des Vaters
"Einsass in Aschbuden" gestossen.
Ich kann mit dem Begriff nichts anfangen und hoffe auf eure Hilfe.
Gruß
Norbert Stepke
Hallo,
ich bin in demTaufeintrag meiner Großtante auf die vermutlich Berufsbezeichnung des Vaters
"Einsass in Aschbuden" gestossen.
Ich kann mit dem Begriff nichts anfangen und hoffe auf eure Hilfe.
Gruß
Norbert Stepke
Hallo.
Einsass ist ein Einwohner in dem Ort
mfG L. Wolff
-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Hallo
Aschbuden : Aschbuden
Einsass : einsässig ? mit festen Wohnsitz in
Beste Grüsse aus elsass-lothringen
Luc Stenger
Guten Tag Herr Stepke,
ein Einsasse ist "Stadtbewohner ohne Bürgerrecht"
Siehe hier: Ahnenforschung - Familienforschung - Genealogie - Begriffe
Bester Gruß
Dietmar Blum
Dietmar Blum schrieb:
ein Einsasse ist "Stadtbewohner ohne Bürgerrecht"
Siehe hier: https://familienforschung.de.tl/Begriffe.htm
Hallo Dietmar, hallo Norbert
Das ist durchaus eine Erklärung. Für Landbewohner dürfte sie aber wohl weniger zutreffen.
Deshalb anschliessend hier noch die Erläuterungen von Fritz Verdenhalven in "Familienkundliches Wörterbuch", Verlag Degner&Co. 1992:
"Einsasse (-sesse) = Schutzverwandter = höriger Freier, der sich unter den Schutz eines Herren begab und dafür einen bestimmten Zins leistete; Freigelassener, der nicht die volle Freiheit erhielt..."
Aus welchem Jahr stammt hier die Eintragung "Einsasse"?
Es scheint, der Begriff hat im Laufe der Jahre eine Wandlung erfahren.
Mit Gruss aus Zürich
Heinz (Radde)