Schoenen guten Nachmittag,
nach dem Krieg waren die gefluechteten / vertriebenen / ausgesiedelten gebuertigen Danziger keine Deutschen, sondern sie waren Deutschen zuerst lediglich "gleichgestellt". Dies hatte vielfache Auswirkungen, u.a. auch auf die Renten. Erst lange Jahre nach Kriegsende konnte durch das "Staatsbuergerschaftsangleichungsgesetz" die deutsche Staatsangehoerigkeit auf Antrag -also nicht automatisch!- erworben werden.
Die Danziger Staatsbuergerschaft hat aber auch heute noch eine praktische Bedeutung bzw. Auswirkung. Soweit ich weiss, koennen auch heute noch Danziger und deren direkte Nachkommen in der ersten Generation ohne grosse Formalien in die USA und Kanada auswandern. Auch die Kinder der Danziger besitzen noch den Vertriebenenstatus und koennen auf Antrag den Bundesvertriebenenausweis erhalten.
Viele Gruesse
Wolfgang Naujocks
www.danzig.de