Hallo Ulrich,
ich kann nicht beurteilen, ob die Abkürzungen nachträglich hinzugefügt wurden. Es steht auch kein Datum oder sonstige Anmerkung dabei. Auch stehen die Abkürzungen an verschiedenen Stellen, d.h. entweder beim Namen, beim Datum oder in der Spalte des Familienstandes (ehelich oder unehelich). Die Geburtseinträge sind aus den Jahren 1827-1838
Gerne kann ich dir Fotos der entsprechenden Einträge schicken.
Viele Grüße
Sabine (Vogt)
Hallo Sabine,
danke f�r die Scans. Ich lese 4 Mal "A.R." und einmal "I. u. A.V.",
offenbar von zweiter bzw. dritter Hand
nachgesetzt. Die betreffenden Geburten lagen in dem Zeitraum 1827 - 1838.
Ich habe folgende Vermutung:
Lt. google verabschiedete der Deutsche Reichstag am 22. Juni 1889 das
"Gesetz �ber die Invalidit�ts- und
Altersversicherung". Eine Rente wurde allerdings prim�r im Fall einer
Arbeitsinvalidit�t ausgezahlt.
Altersrente wurde als "Sicherheitszuschu� zum Lebensunterhalt" erst ab
Vollendung des 70. Lebensjahres
gezahlt, was weit �ber der durchschnittlichen Lebenserwartung der Arbeiter
zu dieser Zeit lag
(M�nner 1910 = 45 Jahre; Frauen 1910 = 48 Jahre).
Da Standesamtsunterlagen erst seit 1874 gef�hrt werden, mu�ten die Alters-
und/oder Invalidenrentner
ihr Alter mittels Taufschein nachweisen, und der Pastor hat sich Anmerkungen
gemacht, f�r wen er
diese Bescheinigungen ausgegeben hat, wobei m.E. das "A.R." f�r Altersrente
und das "I. u. AV."
f�r Invalidit�ts- und Altersversicherung steht.
Nicht alle erreichten das Rentenalter (s.o.), weshalb solche Eintr�ge nur
bei einem Teil der T�uflinge
zu finden sind.
Mit freundlichem Gru�
Ulrich (K��ner)
-----Urspr�ngliche Nachricht-----