Hallo Ralf,
Die Randvermerke bez�glich Heiraten/Scheidungen sind in der Regel auf dem
originalen Geburtseintrag vermerkt. Gelegentlich findet sich der marginale
Eintrag/�bertrag auch auf dem originalen Heiratseintrag. Dies ist meistens
der Fall wenn die Geschiedenen nicht aus dem gleichen Ort stammen.
Laut standesamtlichen Regeln erscheinen handschriftliche Zus�tze
(Marginalien oder Randvermerke) im Prinzip nicht auf den
Kopien/Abschriften. Man kann eine sogenannte "intergrale" Kopie anforden.
Die Ausstellung einer integralen Kopie muss nach standesamtlichen
Kriterien amtlich begr�ndet sein. Zum Beispiel wenn jemand ein
Ehef�higkeitszeugnis beibringen muss. Das ist dann der Fall wenn ein
Aussiedler/Sp�taussiedler oder Vertriebener einen Nichtdeutschen heiraten
m�chte. Es handelt sich in dem Fall der integralen Kopie um eine
Ablichtung des Originals.
Durch die Umst�nde des Krieges und der Vertreibung sind diese
Eintragungen/�bertragungen in Schlesien und in anderen ostdeutschen
Gebieten nicht immer(oder nicht mehr) vorgenommen worden.
Andrerseits wussten auch viele hiesige Standesbeamten gar nicht wohin sie
eine solche Nachricht schicken sollten, weil die Ortsnamen ge�ndert hatten
(polonisiert) und auch weil man vielfach kleinere Gemeinden zu einer
gr�sseren mit neuem Namen zusammengeschlossen hat. Oft haben polnische
Standesbeamte solche Nachrichten mit deutschen Ortsnamen, aus Deutschland
oder anderen nicht-kommunistischen L�ndern kommend, aus falsch
interpretiertem
Ideologieverst�ndnis ganz einfach in den Papierkorb geschmissen. Das sind
alles Dinge die man beim Auftauchen von solchen Ungereimtheiten mit
ber�cksichtigen muss.
Ich muss auch noch hinzuf�gen dass man oft bei einer Trennung im Volksmund
von Scheidung sprach, ohne dass dies amtlich war. Man kennt ja auch noch
heute die umgangssprachliche Aussage: Wir sind geschieden oder wir sind
geschiedene Leute. Vielleicht hat Ihre Oma das auch so gemeint.
Herzliche Gr�sse,
Jo KOHN