[OSL] Scheidungen: Wie und wo amtlich eingetragen?

Hallo Ralf,

Die Randvermerke bez�glich Heiraten/Scheidungen sind in der Regel auf dem
originalen Geburtseintrag vermerkt. Gelegentlich findet sich der marginale
Eintrag/�bertrag auch auf dem originalen Heiratseintrag. Dies ist meistens
der Fall wenn die Geschiedenen nicht aus dem gleichen Ort stammen.

Laut standesamtlichen Regeln erscheinen handschriftliche Zus�tze
(Marginalien oder Randvermerke) im Prinzip nicht auf den
Kopien/Abschriften. Man kann eine sogenannte "intergrale" Kopie anforden.
Die Ausstellung einer integralen Kopie muss nach standesamtlichen
Kriterien amtlich begr�ndet sein. Zum Beispiel wenn jemand ein
Ehef�higkeitszeugnis beibringen muss. Das ist dann der Fall wenn ein
Aussiedler/Sp�taussiedler oder Vertriebener einen Nichtdeutschen heiraten
m�chte. Es handelt sich in dem Fall der integralen Kopie um eine
Ablichtung des Originals.

Durch die Umst�nde des Krieges und der Vertreibung sind diese
Eintragungen/�bertragungen in Schlesien und in anderen ostdeutschen
Gebieten nicht immer(oder nicht mehr) vorgenommen worden.

Andrerseits wussten auch viele hiesige Standesbeamten gar nicht wohin sie
eine solche Nachricht schicken sollten, weil die Ortsnamen ge�ndert hatten
(polonisiert) und auch weil man vielfach kleinere Gemeinden zu einer
gr�sseren mit neuem Namen zusammengeschlossen hat. Oft haben polnische
Standesbeamte solche Nachrichten mit deutschen Ortsnamen, aus Deutschland
oder anderen nicht-kommunistischen L�ndern kommend, aus falsch
interpretiertem
Ideologieverst�ndnis ganz einfach in den Papierkorb geschmissen. Das sind
alles Dinge die man beim Auftauchen von solchen Ungereimtheiten mit
ber�cksichtigen muss.

Ich muss auch noch hinzuf�gen dass man oft bei einer Trennung im Volksmund

von Scheidung sprach, ohne dass dies amtlich war. Man kennt ja auch noch
heute die umgangssprachliche Aussage: Wir sind geschieden oder wir sind
geschiedene Leute. Vielleicht hat Ihre Oma das auch so gemeint.

Herzliche Gr�sse,
Jo KOHN

Hallo,

die nachstehenden Informationen sind nicht ganz korrekt! Man mu� unterscheiden zwischen Randvermerken und Beischreibungen. Die Beischreibungen sind nicht Bestandteil einer Urkunde, z.B. wenn auf den Heiratsurkunden die Kinder aus dieser Ehe vermerkt sind. Diese Eintragungen m�ssen eigentlich abgedeckt werden, wenn die Urkunde kopiert, beglaubigt und verschickt wird.

Randvermerkt dagegen sind Bestandteil einer Urkunde. Sie d�rfen nicht abgedeckt werden und sind bei maschinenschriftlichen Abschriften mit in den Texte einzuarbeiten. Dies betrifft z.B. die Beischreibung einer Scheidung. Denn diese l�st die Ehe auf. Gleiches trifft auch bei Namens�nderungen zu, z.B. bei der �nderung von polnisch klingenden Namen, die w�hrend der Nazizeit eingedeutscht wurden. Bei Geburtsurkunden z.B. die Beischreibung einer Legitimation eines unehelichen Kindes durch die sp�tere Eheschlie�ung der Eltern.

Richtig ist, da� amtliche Randvermerke nicht immer eingetragen wurden, vor allem bedingt auch durch die Teilung Deutschlands. Fand eine Eheschlie�ung 1937 in Breslau statt und wurde die Ehe 1951 in Wiesbaden geschieden, wird man diese Beischreibung nat�rlich nicht mehr auf der Heiratsturkunde in Breslau fnden. Auch zwischen BRD und DDR ist das schon nicht mehr so einfach. Die Meldung wurden in der Regel schon an die jeweiligen Standes�mter geschickt, nicht immer aber eingetragen. Gelegentlich aber wurden die Meldungen doch aufgehoben und werden erst jetzt, viele Jahrzehnte nach dem Ereignis (Scheidung) auf der Urkunde vermerkt.

Gru� von Alexander