zum Kirchenspiel Kattenau kann ich beitragen:
Kattenau
1231 Der Pregel wurde fr�her Lipza genannt, in dem Lagerbuche Waldemar II. von D�nemark, abgefa�t um 1231. Hermann von Wartberg nennt ihn Pregor. Jeroschuin nennt ihn Wangrapien, Dusburg nennt ihn Wangrapia (Angerapp ?). Dusburg erw�hnt in Nadrauen 2 Territorien, Rethow und Kattow. Das letztere bezeichnet schon nach Hennebergers Vermutung wahrscheinlich die Gegend nord�stlich von Gumbinnen, wo Burg und Dorf Kattenau liegen. Zu Kattenau geh�rte vielleicht die nicht mehr nachweisbare Burg Otholichien, m�glich, da� sie aber auch gleich bedeutend mit Anetolite, Angtolite, Anglitten. Andere Burgen von denen man nicht wei� zu welchen Territorium sie geh�rten waren Kamineswika (caminier = Stein, weza = Turm), und Wehlau. Der Name der ersteren hat sich in dem Kamdwikus Berg bei Insterburg, Georgenburg, erhalten.
(T�ppen Geogr. p. 24)
Von den Kirchen im Hauptamte Insterburg k�nnen nur wenige bis zur Ordenszeit zur�ckgef�hrt werden, als die neun: Saalau, Georgenburg und Aulow�hnen auf Bisch�flichen Gebiete. Insterburg, Norkitten (war 1660 adlg. Patronats ), Gumbinnen, Kattenau, Kussen, Gawarten auf Ordensgebiet.
1590 teilte Herzog Georg Friedrich das Hauptland Insterburg in Schulzen�mter, oder Beritte denen besondere Landsch�ppen vorgesetzt waren. Namentlich den (4) szabinischen oder medunischen, (3) mattheischen, (14) jurgaitzschen, (8) kattenauschen, (2) lohlischen, (6) baltzerischen, (?) prolischen, (12) und gawaitischen oder kiautischen. Es sollen 14 gewesen sein sagt Lucanus S. 460, nennt aber nur diese 9.
Es waren der ?
1. georgische
2. lohlische
3. mattheische
4. szabinische oder medunische
5. endrunische
6. baltzerische
7. januische
8. kattenauische
9. missische
10. stannuische
11. petricksche
12. romintische
13. gawaitische
14. jurgaitsche
Die meisten Domainen�mter und Kammer�mter entstanden in den litauischen �mtern, in der Zeit als das Deputationskollegium der K�nigsberger Kammer in Gumbinnen arbeitete. 1724/36 Neben den �lteren Althof Insterburg Georgenburg, Saalau, Jurgaitschen und Kiauten entstanden in jener Zeit noch im Insterburger Kreise:
Brakup�nen, Szirgup�nen, Kattenau, Budreitschen, Dantzkemen, G�ritten, Bredauen, Forstamt Nassauen, Waldaukarse, Stutamt Trakehnen, Matlischkemen, Maggunischken, K�nigsherz, Wendera, Dinglauken, Buylin, Plicken, Stannakschen, Gaurischkemen, Jurgaitschen, Gedwallen. Das Amt Wandlaken entstand aus den adlig Wandlaikschen G�tern, im Erbamte.
1632, Von Gottes Gnaden Wir Georg Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg usw.,
tun kund hiermit f�r uns, unsere Erben, Erbnehmer und nachkommende Herrschaft gegen jederm�nniglichen und sonderlich denen solches zu wissen von N�ten. Nachdem der Ersame unser lieber getreuer Hans Krause durch einen Tausch von des Proschwitzen Erben acht Huben an zwei verschiedenen Orten in unserem Amt Insterburg gelegen, n�mlich vier Huben samt einer Kruggerechtigkeit zu Kattenau und vier zu Komellen andern Orts an sich gebracht uns aber jetzt untert�nigst angelangt, und gebeten wie geruhen ihm gegen seine vier Huben zu Komellen, welche im Besitz und zinsbar sind, unsere vier w�sten und unzinsbaren Pawer Huben zu Kattenau zu vertauschen, und dieselben samt anderen seiner daselbst zu Kattenau habende vier Huben, damit er dieselben zusammen haben m�ge, erblich zu verschreiben. Also haben wir darauf unseres Hauptmanns zur Insterburg untert�nigsten Bericht eingezogen und in Anmerkung, da� unsere Pawer Huben zu Kattenau recht w�st liegen und unzinsbar sind. Uns aber mit besetzten und zinsbaren Huben mehr gedient sind, des Krausen untert�nigstes Ersuchen uns gefallen lassen und solchen Tausch in Gnaden bewilligt. Vergleichen und verschreiben demnach f�r uns unsere Erben, Erbnehmern und nachkommende Herrschaft ihm, Hans Krause, seinen Erben und Nachkommen solche unsere vier w�ste Pawer Huben zu Kattenau samt seinen daselbst habenden vier Huben und also zusammen acht Huben im Dorf Kattenau Grenzen an Acker, Wiese, Weiden, W�ldern, Str�uchern, Br�cher, Fl�ssen und Wassern samt dazu geh�rige Krug-Gerechtigkeit zu k�lmischen Rechten, erblich zu besitzen und seinem Besten nach zu gebrauchen und zu genie�en. Dagegen wir seine, des Krausens vier Huben zu Komellen mit Mannschaft, Scharwerk und Zinsen dergestalt, da� sie uns dasjenige was wir von den vier w�sten Pawer Huben zu Kattenau gehabt auch leisten und zinsen sollen angenommen haben. Er aber, der Krause, seine Erben und Nachkommen sollen den gew�hnlichen Zins, welchen sie von den vier Huben Kattenau und den vier Huben zu Komellen bisher j�hrlich gezahlt, nunmehr von acht Huben zu Kattenau als n�mlich von jeder Hube zu zwei Mark neben sechs Mark Zapfengeld vom Kruge, ist Summa in alles zwei und zwanzig Mark alle Jahr erblich auf unser Haus Insterburg zu zinsen schuldig sein, sonst aber aller anderen Pflichten und Beschwerden wie sie Namen haben g�nzlich befreit, alles getreulich und ohne Gefahr. Urkundlich mit unserem Kurf�rstlichem Sekret bekr�ftigt, K�nigsberg den vier und zwanzigsten Monatstag Marty, Anno 1632.
Andres von Kreyzen mp
Truchses von Waldhausen (unleserlich)
M. von Wallenrod
R. Borcke
Daran hing ein sehr wohlerhaltenes Insiegel in rotem Wachs.
Kopiert vom Original 15.6.1865
1638, Von Gottes Gnaden Wir Georg Wilhelm Markgraf zu Brandenburg des Heiligen R�mischen Reiches Erzk�mmerer und Kurf�rst in Preu�en usw.,
Urkunden und bekennen hiermit gegen jederm�nniglich insonderheit aber denen hieran gelegen und solches zu wissen von N�ten, da� uns Hans Neuhoff, Kr�ger zu Tutschen im Insterburgischen in Untert�nigkeit zu vernehmen gegeben, da� ihm die zwei Huben und sechs Morgen geringe Holzung und Viehtrift beim Dorfe Schirmaus, so Anno 1615 die Saml�ndischen Haushaltungs - Visitatoren dem Caspar Mahlehten Pfarrer zu Kattenau k�uflich �berlassen, durch eine Erbschaft anheim gefallen, deswegen er untert�nigst gebeten, wir geruhten ihm �ber solchen der Visitatoren Kaufkontrakt eine Konfirmation zu erteilen.
So wir dann dem Supplikanten in Ansehung des Ersuchens der Billigkeit gem�� ist, zu willfahren gemeint. Als haben wir ihm solchen Kaufkontrakt in Gnaden konfirmieren wollen, lautet demnach derselbe von Wort zu Wort wie folgt.
Nachdem die Herren Haushaltungs-Visitatoren des Saml�ndischen Kreises unter anderem Befehl haben mit den Leuten im Insterburgischen, welche Huben einger�umt die sie nicht erkauft, nur ein geringes davon gezinst, Handlung zu pflegen, da� sie die Huben kaufen und ein mehreres davon zinsen sollen und befunden, da� Caspar Mahleten Pfarrer zu Kattenau, zwei Huben und sechs Morgen, geringe Holzung und Viehtrift, beim Dorf Schirmaus, bei des von der Dehlen Zeit um drei Mark vierunddrei�ig Schillinge Zinsen ohne ein Kaufgeld einger�umt waren, die Herren Visitatoren aber es dabei nicht haben bewenden lassen k�nnen. Als ist mit dem bemeldeten Herrn Pfarrer solcher zwei Huben sechs Morgen halber aufs gn�digste Retifikation der Herrschaft folgender Kauf geschlossen, da� er jede Hube mit achtzig Mark zahlen und mit sechs Mark j�hrlich verzinst und das Kaufgeld in zwei Terminen als auf schierst k�nftigen Martinitag dieses laufenden 1615 Jahres die H�lfte und dann �bers Jahr auf dieselbe Zeit die andere H�lfte ablegen und entrichten und dagegen die zwei Huben sechs Morgen erblich zu k�lmischen Rechten inne gehabt, genie�en und gebrauchen und des Scharwerks, wie auch aller anderen gew�hnlichen Pflichten befreit sei, inma�en ihm dar�ber von den Herren Ober-R�ten zu K�nigsberg, dahin er hiermit verwiesen wird, eine Verschreibung soll mitgeteilt werden.
Aktum Insterburg den 24. Marty Anno 1615
Andres von Kreyzen, Gerlach Gaudecker, Caspar von Loi�aw
1644, Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm Markgraf zu Brandenburg des Heiligen R�mischen Reiches Erzk�mmerer und Kurf�rst in Preu�en usw.
tun kund und bekennen f�r uns, unsere Erben und nachkommende Herrschaft f�r jederm�nniglich insonderheit denen hieran gelegen und folgendes zu wissen von N�ten. Nachdem was des seeligen Hans Krause, gewesener Landsch�ppe zur Kattenau, hinterlassene Witwe untert�nigst ersuchet und gebeten wir geruhten in Gnaden ihr und ihren Erben eine Hube und siebenzehn Morgen gesundes �berma� zu Kattenau Insterburgischen Amts um ihres seeligen Ehemannes treuer und flei�iger Dienste zu verschreiben und einzur�umen. Wir auch nach eingezogenen Amtsbericht und auf unsere gn�digste Ratifikation gepflogener Berahmung dieser untert�nigsten Bitte deferiert und darin gewilligt als verschreiben wir, �bergeben und einr�umen des seeligen Hans Krausens Witwe und Erben eine Hube und siebenzehn Morgen im Dorf Kattenau und Amt Insterburg gelegen, da� sie, Ihre Erben, Erbnehmer und Nachkommen das selbe �berma� zu dem Rechte, wie ihre anderen daselbst vorhandenen Huben verschrieben besitzen, nutzen, gebrauchen und ihres Gefallen damit gebahren sollen, doch das die Raine nicht verr�ckt und den benachbarten Bauern von dem ihrigen nichts benommen werde. Hergegen sollen des seeligen Hans Krauses Witwe, ihre Erben, Erbnehmer und Nachk�mmlinge von der Hube den berahmten Zins als f�nfzehn Mark und proportional von den siebenzehn Morgen Jahr j�hrlich in unser Amt Insterburg auf dem gew�nlichen Zinstag Martini abzugeben schuldig sein, sintemal der Acker zur Kattenau nicht der beste, daher auch auf solche Huben unterschiedliche Verzinsung geschlagen, wobei vorgedachte Krausesche Witwe und Erben von den Beamten jedesmal geb�hrend gesch�tzt und gehandhabt werden sollen. Urkundlich mit unserem Kurf�rstlichen Sekret bekr�ftigend. Datum K�nigsberg des neunten Monatstages Juli des eintausend sechshundert vierund vierzigsten Jahres
unleserlich, wahrscheinlich :
von Finkenstein, Bernhard von K�nigseck, Fabian von Ostaw pp, Ahsnery Brandt
Die ersten Salzburger trafen in Gumbinnen am 17. und 21. Juni 1732 ein. Ihnen folgten sp�ter mehrere Kolonnen; im Juni, Juli und August, 4500 im Ganzen. Im Sommer 1734 wurde eine Z�hlung derselben vorgenommen und es waren in den St�dten Insterburg 130, Goldap 117, Darkemen 168, Gumbinnen 237 und Stallup�nen 72. In den �mtern Althof Insterburg 91, Bredauen 385, Daubkemen 193, Gandischkemen 176, G�ritten 238, Nassawen 288, Kattenau 369, K�nigsfelde 75, Mallischkemen 125, Plicken 132, Stannaitschen 342, Trakehnen 206, Waldaukadel 58, Brakup�nen 312, Bunglien 76, Budweitschen 350, Dinglauken 112, Georgenburg 425, Gudwallen 211, Jurgaitschen 109, Kiauten 435, Lapp�nen 395, Mapgunischken 106, Salau 161, Zigup�nen 528, Tollmingken 211, Wedern 69
Uldarich Bingelstedt. Unter ihm wurden von 1544 bis 1550 folgende 11 Kirchen gebaut : Gumbinnen, Kattenau, Kussen, Stallup�nen, Pillup�nen, Szitkehmen, Tollmingkehmen, Gawacken, Zabinen, Nemmersdorf, Kraupischken.
Kattenau. 1585 gegr�ndet.
Andreas Wolfgang Makarius Zippel. �ltester Sohn des 1752 zu Nibudszen verstorbenen Pfarrers Gottfried Zippel, vorher Pr�zentor in Kallninken, als Subrektor der Friedrichsschule in Gumbinnen vom Magistrat voziert den 21.4.1763 blieb in dieser Stellung �ber vier Jahre. Wurde am 6. Trin. Sonntag 1767 als Pfarrer in Kattenau introduziert, starb daselbst am 8.6.1790, 50 Jahre alt. Wegen seiner Milde und Herzensg�te wurde er von den dortigen Litauern Melaszirdingassis, der Barmherzige genannt.
Gru�