Mit Ausz�gler/in versteht man das Altenteil, auch Leibgedinge, Altgedinge,
Altsitz, Ausgedinge oder Auszug, im Landwirtschaftsrecht die je nach lokaler
�blichkeit oder nach Herkommen unterschiedlichen, gesamten definierten Rechte,
die ein Bauer (Altenteiler oder Ausz�gler) oder dessen Witwe beh�lt, wenn er
seinen Hof an einen Nachfolger bzw. Erben �bergibt. Zu diesen Rechten, die in
einem �bergabevertrag festgehalten werden, geh�ren u.�a. das lebenslange
Wohnrecht auf dem Hof oder vom Nachfolger zu leistende Geldrenten oder
Naturalleistungen.
Falls die Rechte des Altenteils an den Altenteiler nicht erf�llt werden, kann er
von seinem R�cktrittsrecht Gebrauch machen.
> Liebe Liste,
>
>
> wer kann mir sagen, worum es sich bei der Bezeichnung "Ausz�gler /in"
handelt ?
Ein "Ausz�gler" ist jemand, der seinen Besitz (Landwirtschaft) seinem
Nachfolger �bergeben hat und nun im "Auszugshaus" wohnt, dies nennt
man hier in Niedersachsen auch "Altenteil". In der Regel war es ein zum
Hof geh�rendes, kleineres Haus, w�hrend der Nachfolger (Erbe) mit
Familie im Haupthaus wohnte.