Hallo Herr Broich,
um Erkenntnisse über die im gen. KB- Eintrag gen. Orte zu gewinnen und diese
zu identifizieren genügt die Betrachtung der erwähnten Sozialbeziehungen und
insbesondere auch die Berücksichtigung des im Eintrag erw. Rittergutsbesitzers.
Bei dem im Aufgebotseintrag Schönburg genannten Major v. Weißbach handelt es sich
um den kursäch. Offizier Georg Karl von Weißenbach (= Georg Carl v. Weissenbach) auf
Dorna.
Der Ortsname (vermeintl. Abkürzung Dornb.) ist infolge dessen wohl eher als Dorna zu lesen.
Dorna bzw. des örtliche Rittergut befand sich ab 1697- 1765 im Besitz dieser Familie v. Weißenbach.
(1697 käuflicher Erwerb durch Adam Christoph von Weißenbach).
Die v. Weißenbach waren in der fraglichen Zeit Erb.- Lehn- und Patrimonialgerichtsherren
ebda.
https://www.schlossarchiv.de/herren/w/WE/Weissenbach.htm
Zu v. Weiß(en)bach siehe auch ZEDLER, Bnd. 54, Sp. 1225 ff.
(Zedlers großes vollständiges Universal-Lexikon aller Wissenschaften und Künste)
(zu Georg Carl v. Weißbach siehe Sp. 1231 f.)
Die Besitzer des Rittergutes in Dorna übten als Inhaber der Niedergerichtsbarkeit und
Patrimonialherren auch die Erbgerichtsbarkeit in Seligenstädt aus.
Das Vorwerk Seligenstädt (mit adligem Gutsvorwerk) war grundherrschaftlich stets mit dem Rittergut
Dorna verbunden. Beide Orte waren reußisch (Fstm. Reuß j.L.).
Der kleine Ort Seligenstädt (jetzt zu Gera- Aga), bis Mitte 19. Jh. nach Dorna eingepfarrt,
bestand nur aus wenigen Häusern, die von Gutsarbeitern und abhängigen Häuslern bewohnt wurden.
Sellnitz:
Sellnitz erscheint phonetisch oder dialektal verformt und verschrieben. Gemeint ist sicherlich
das nahebei gelegene Söllmnitz (nicht Söllnitz bei Blankenhain!).
--> Söllmnitz, bei Gera, Dorf mit örtlichem Rittergut (Söllmnitz jetzt zu Gera).
Im Ort (zu Reuß) existierten zwei adlige Rittergüter, das sog. Vorder- und das Hintergut
(--> Vordersöllmnitz 1731- 1770 im Besitz der Fam. v. Weißenbach).
"Das Rittergut Söllmnitz war 1603 bis 1788 geteilt (Vorder- und Hintersöllmnitz).
Inhaber des vorderen Rittergutes waren die Familien Winkler, seit 1658 von Berbisdorf, seit 1770 von Koppy,
seit 1731 von Weißenbach, seit 1770 Graf Heinrich XXX. (Reuß-Gera) und seit 1787 von Weydenbach.
Die Eigentümer des hinteren Gutes (das in bis zu 9 Teile aufgespalten wurde) wechselten oft."
(Qu.: Söllmnitz – Wikipedia)
Sellnitz = Söllnitz (zu Blankenhain), zur Herrschaft Blankenhain [1*] scheidet aus.
Seeligenstaedt = Seelingstädt (fr. Seelingstedt bei Werdau), jetzt OT Wünschendorf a.d. Elster (Krs. Greiz) [2*]
--> Dieser Ort scheidet aber wohl aus, da im Ort kein adliges Rittergut existierte (vergl. Anm. 2*).
(Das urspr. im Ort befindliche Rittergut ging Mitte 17. Jh. ein.)
oder
Seeligenstaedt = Seligenstädt [3*][4*] kirchlich zu Dorna [5*]
Roneburg = Ronneburg: 1707- 1826 zu Sachsen- Gotha- Altenburg (Hztm.)
Schönburg = Schönburg a.d. Saale/ Amt Naumburg (kursächs. Stift Naumburg- Zeitz, zu Kursachsen)
Dornburg/ Saale, ab 1741 Sachsen- Weimar- Eisenach
Dornburg kommt aber wohl als Heiratsort nicht infrage. Siehe meine obigen Ausführungen und
mein Verweis auf Dorna.
[1*] ab 1631 bis 1793 hatzfeldisch (Grafen Hatzfeld), 1793 kurmainzisch,
1802- 1811 preußisch, 1811- 1813 zum (franz. Fstm. Erfurt), 1813- 15 preußisch,
ab 1815 GHztm. Sachsen- Weimar- Eisenach.
[2*] Seelingstädt gehörte bis 1806 zu Kursachsen (Amt Zwickau), danach Kgr. Sachsen
Der Ort gehört jetzt politisch zu Thüringen, die Kirchengemeinde jedoch zu Sachsen.
[urspr. kursächs. Amtsdorf (Amt Weida), unter landesherrlicher Grundherrschaft stehend
(Mildenfurth- Weida), Weida 1815 zu Sachsen- Weimar- Eisenach].
[3*] Seligenstädt stand unter patrimonialer Grundherrschaft (Rittergut Dorna),
Der Rittergutsbesitzer (v. Weißenbach) war Erb-, Lehn- und Patrimonialgerichtsherr
und damit Inhaber der Niedergerichtsbarkeit.
Der Besitzer des Rittergutes in Dorna übte als Inhaber der Niedergerichtsbarkeit und
Patrimonialherr die Erbgerichtsbarkeit auch in Seligenstädt aus.
"Dem Rittergut Dorna stand die Erbgerichtsbarkeit zu über den Rittersitz in Dorna, ...
(von 1602 bis 1826 war Seligenstädt stets mit dem Rittergut Dorna verbunden). ...
Das Rittergut Dorna und das wüste Vorwerk Seligenstädt blieb im Besitz der Familie von Nauendorf,
bis es 1697 Adam Heinrich von Nauendorf an Adam Christoph von Weißenbach verkaufte.
1765 erwarb es Georg Dietrich von Alvensleben von Georg Karl von Weißenbach."
(Qu.: Patrimonialgericht Dorna - Archivportal Thüringen)
[4*] Seligenstädt Mitte 19. Jh. nach Großaga gepfarrt.
[5*] Dorna war reußisch (Fstm. Reuß j.L.).
Anm.: Der im Proklamationseintrag Schönburg 1763 als Abk. genannte Ort Dornb. könnte eigtl. Dorna
heißen (Lesefehler?).
--> Ggf. wäre der entspr. Traueintrag (bzw. Zweiteintrag) im Trauregister Dorna nachzuweisen.
Viel Erfolg bei der Fortsetzung der Recherche wünscht Ihnen Thomas E.