Ortsfamilienbücher

Hallo Forscherkolleginnen und-kollegen !

Ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Thema wissen.

In letzter Zeit sind, insbesondere für den norddeutschen und mitteldeutschen Raum sehr viele Ortsfamilienbücher erstellt und unter <https://www.online-ofb.de/&gt; ins Netz gestellt worden.

Das ist grundsätzlich zu begrüßen und den fleißigen Autoren ist dafür zu danken.

Es gibt aus meiner Sicht allerdings ein Problem. Während viele frühere Ersteller von OFBs, z.B. der ungemein aktive, leider inzwischen verstorbene Gerhard Reiche, der u.a.für den Halberstädter Raum sehr viele OFBs erstellt hat, als Quellen ausschließlich originale Kirchenbücher bzw.Standesamtregister oder Zivilstandsregister oder deren Verfilmungen benutzten, werden jetzt zunehmend Zweitquellen wie Ahnenprogrammme, u.a.Ahnenblatt,GEN_PLUS ,GEN_DO usw.exportiert.

Damit werden aber auch, nach meiner Erfahrung, die darin enthaltenen, teilweise gravierenden Fehler in die OFBs übernommen.

Jeder seriöse Familienforscher weiß aber, daß Inhalte derartiger Ahnenprogramme, genauso wie die von Datenbanken wie Mormonen, MyHeritage,Ancestry usw.nur als Hinweise und nie ohne genaue Prüfung anhand von verläßlichen Quellen übernommen werden sollten.

Vielleicht bin ich ja zu pingelig, aber als ich vor fast 35 Jahren mit der Familienforschung begann, war absolute Datengenauigkeit ein gerne diskutiertes Thema unter Forscherinnen und -forschern.

Gruß

Jürgen(Schweimler

Hallo Jürgen,
da muß und kann ich Dir beipflichten!
Quellennachweise müssen beweisbar sein. Das ist leider nicht immer der Fall und irreführend.
Die Internet-Anbieter können schon sehr hilfreich sein, wenn sie die Quellen auch mit veröffentlichen. ( Kirchenbücher; Zivilstandsregister; Urkunden; etc)

Gruß Michael

Michael von Staden
Neue Reihe 47
27472 Cuxhaven.
Tel. 04721/ 42 47 100

Hallo Jürgen,

Vielleicht bin ich ja zu pingelig, aber als ich vor fast 35 Jahren mit der Familienforschung begann, war absolute Datengenauigkeit ein gerne diskutiertes Thema unter Forscherinnen und -forschern.

Nein, Du bist absolut nicht zu pingelig.

Selbst in meinem privaten Stammbaum prüfe ich regelmäßig, wo zu den Heirats- Geburts- und Sterbedaten noch die Quellen fehlen, weil ich z. B. Geburtsdaten manchmal aus einer anderen Urkunde übernehme.

Auch ist keiner vor Tipp- oder Lesefehlern gefeit. Hat man die Quelle, kann man ggf. Unstimmigkeiten und Fehler ausräumen.

Wer Lust darauf hat, ungeprüfte Daten einfach zusammenzustöpseln, sollte das lieber nur im Privaten tun.

Meine Regel: Zu einer Person sollten mindestens zwei Originalquellen da sein, bevor sie als einigermaßen gesichert gilt. - Und irgendwelche Daten, die aus ungesicherten Quellen stammen, wozu ich auch Heiratsregister oder OFBs zähle, bis ich die Quellen habe, kennzeichne ich mit einem „ca.“ davor und mache mir Notizen dazu.

Aber vielleicht ist das der Fluch der digitalen Welt: Es zählen nur noch Datenmengen und nicht mehr wirklich deren Inhalt, Genauigkeit und Richtigkeit. Quantität geht über Qualität, dabei sollte es umgekehrt sein.

Jetzt werden leider die Sammlungen, die mit großer Akribie zusammengestellt wurden, auch mit durch den Schrott, der sie untergehen läßt in der Masse, entwertet.

Ich muß aber auch sagen, daß nicht jedes OFB, das keine Einzelquellen enthält, schlecht sein muß. Wer vor Jahren mit alter Software angefangen hat, hat vielleicht nicht die Möglichkeit die Quellen nachträglich ins Online-OFB zu bringen. Da sollte aber dann im Vorwort des OFB stehen, welche Quellen genutzt wurden (z. B. Kirchenbücher des Kirchspiel xyz oder Zweitschriften der Kirchenbücher des Kirchspiels XYZ im Landesarchiv ABC Sgnatur …).

Ich habe gerade mit jemandem, der sich offenbar viel Mühe gibt, per Mail darüber diskutiert und gesagt, wie wichtig ich die Angabe der Quellen finde.

Bei guten OFBs, die ich zum schnelleren Auffinden von Personen und Quellen nutzen kann, gebe ich auch gern Rückmeldung zu entdeckten Tippfehlern oder dem Verbleib einer gelisteten Person - natürlich auch unter Angabe meiner Quellen.

Viele Grüße

Jutta (Wrage)

Meine Regel: Zu einer Person sollten mindestens zwei Originalquellen da sein, bevor sie als einigermaßen gesichert gilt. - Und irgendwelche Daten, die aus ungesicherten Quellen stammen, wozu ich auch Heiratsregister oder OFBs zähle, bis ich die Quellen habe, kennzeichne ich mit einem „ca.“ davor und mache mir Notizen dazu.

Hallo Jutta,
dies wird nicht immer möglich sein. Mein Großonkel (Oberlehrer für Latein unf Griechisch) hat alle Aufzeichnungen handschriftlich durchgeführt, als er in einer meiner Großelternlinie um 1895 mit der Familienforschung begann. Damals reichte die Pfarrersfrau auch noch Tee und Gebäck dem forschenden Gast. Aber leider gingen im II. WK einigen dieser Urkunden verloren. Also muss ich mich voll auf seine Aufzeichnungen verlassen.
In der heutigen Zeit stimme ich mit Deinen Qualitätsanforderungen über ein.
Es grüßt aus dem Erzgebirge
Arthur (Beier)