Onkel heiratet Nichte?

Hallo Leute,

habe heute etwas herausgefunden, was mich extrem verwirrt:

Jemand hat 1823 seine Nichte (Tochter seines Bruders geheiratet !?) !?

Beim Kirchenbuch-Eintrag über die Ehe hieß es "mit Dispens über den 2. Grad
der Blutsverwandschaft" ?!

Geht denn so etwas ?
Aber heute würde doch so etwas nicht mehr möglich sein (aus genetischen
Gründen), oder ?

Freue mich auf Eure Meinungen/Erfahrungen etc. hierzu !

Beste Grüße

Christian

* Chlindenberger@aol.com <Chlindenberger@aol.com> [10.01.2008 22:17]:

Jemand hat 1823 seine Nichte (Tochter seines Bruders geheiratet !?) !?

Beim Kirchenbuch-Eintrag über die Ehe hieß es "mit Dispens über den 2. Grad
der Blutsverwandschaft" ?!

Geht denn so etwas ?
Aber heute würde doch so etwas nicht mehr möglich sein (aus genetischen
Gründen), oder ?

Laut § 1307 BGB ist nur die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie und
Geschwistern untersagt. Eine Heirat von Onkel und Nichte ist also auch
heute möglich, wenn auch eher selten.

Im Kirchenrecht war für Blutsverwandtschaft bis zum 4. Grad ein Dispens
nötig.

Grüße,
Armin Wolfermann