[OL]Re: Oldenburg-L digest, Vol 1 #623 - 5 msgs GERMAN BOOK SURNAMES

This names are not in this book.
Werner

Hallo Liste,

eine Bekannte von mir m�chte nach einigen Jahrzehnten einen Kontakt zu ihren
unbekannten Geschwistern aufnehmen.
Leider ist eine Kontaktaufnahme �ber den gemeinsamen Vater aus pers�nlichen
Gr�nden �berhaupt nicht m�glich.Auch m�chte sie dies erst noch recht anonym
halten, daher f�llt z.B. das "Drauflos-telefonieren" aus.

W�rde ein Standesamt bei Vorlage der Geburtsurkunde und den Daten des Vaters
seine weiteren Kinder bekanntgeben oder greift hier der Datenschutz vor dem
Recht auf "Familienzusammenf�hrung" ?

Hat da schon jemand mit Erfahrung gesammelt ? Anscheinend ist die Handhabe
bei Standes�mtern teils streng, teils locker. Mir wurden z.B. von SA Bremen
die Daten meiner vor �ber 110 Jahren geborenen Gro�onkeln und -tanten sehr
kalt, schon fast unh�flich, mit dem Hinweis auf den Datenschutz und der
Bemerkung ich h�tte kein Recht auf diese Information, abgelehnt. In anderen
St�dten ist man da lockerer.

Schon mal Danke!

Marius Ricker
Oldenburg
www.mariusricker.de

Hat da schon jemand mit Erfahrung gesammelt ? Anscheinend ist die Handhabe
bei Standes�mtern teils streng, teils locker. Mir wurden z.B. von SA

Bremen

die Daten meiner vor �ber 110 Jahren geborenen Gro�onkeln und -tanten sehr
kalt, schon fast unh�flich, mit dem Hinweis auf den Datenschutz und der
Bemerkung ich h�tte kein Recht auf diese Information, abgelehnt. In

anderen

St�dten ist man da lockerer.

Hallo Marius,

deine Frage ist kniffelig. Ich habe solche und solche Erfahrungen gemacht.
Insbesondere, wenn mich ein Standesamt schon l�nger kennt, bekomme ich
Ausk�nfte, die ich streng genommen nicht bekommen d�rfte. Wenn man aber
v�llig neu irgendwo erscheint, wird es schwierig. Ich bin mir nicht sicher,
ob man einen Rechtsanspruch darauf hat, vom Standesamt(!) zu erfahren, wer
die eigenen Geschwister sind. Versuchen w�rde ich es auf alle F�lle
nat�rlich. Bei Ablehnung des Auskunftsersuchens den Vorgesetzten fragen.
Insbesondere fragen, WER Auskunft geben kann/darf. Notfalls mit Kopie an den
Datenschutzbeauftragten. Vielleicht hilft die Begr�ndung "Erbschaftssache"
("ich will ein Testament aufsetzen und meine Geschwister als Erben
einsetzen, dazu mu� ich wissen ...).

Ich wei� nicht, ob mein Alternativ-Rat etwas hilft: das w�re eine Anfrage
beim Landeseinwohnermeldeamt. Ich
habe in Berlin jedenfalls schon Ausk�nfte bekommen, einmal, weil ich eine
Anschrift von jemandem brauchte, Begr�ndung: jemanden zum Klassentreffen
einladen zu wollen, die/der unbekannt verzogen ist. Einmal brauchte ich die
Anschrift von jemandem als Zeugen bei einem Proze�. Auch Firmen bekommen
Ausk�nfte, weil jemand unbekannt verzogen ist, eine Rechnung aber nicht
bezahlt hatte. Geb�hr im letzten Jahr: DM 15,00. Ich habe die neuen
Anschriften bekommen, da meine Begr�ndungen "schl�ssig" waren. Nur: Ich habe
gewu�t, nach wem ich suche, ich konnte also Namen und fr�here Adresse
angeben. Wenn man also konkret wei�, nach wem man sucht, d�rfte es kein
Problem sein, die
Anschrift zu erhalten. Nur wenn man gar nicht wei�, ob man ein, zwei, drei
oder gar keine evtl. Geschwister hat, dann wird's sicher schwieriger.

Ich w�rde mich sehr freuen, wenn du weiter dar�ber berichten w�rdest, da
wir gerade selbst einen �hnlichen Fall in der Familie haben. Nur kommt das
Familienmitglied nicht so richtig in die P�tte, da emotionale Barrieren
("und was mache ich, wenn ich die Anschrift habe???").

Viele Gr��e - Karin

Karin Jacob - Skalitzer Str. 54b - 10997 Berlin - Tel./Fax: 030/611 63 73
karinjacob@snafu.de