Sehr geehrter Herr Dr. Peus!
Haben Sie herzlichen Dank f�r Ihren Diskussionsbeitrag, dem ich
weitgehend zustimme. Ebenso danke ich allen anderen
Diskussionsteilnehmern und Teilnehmerinnen f�r ihre Beitr�ge. Meine
Fragen sehe ich nunmehr als gekl�rt an.
Deutschland ist nach herrschender Staatsdoktrin des Teilstaates
"Bundesrepublik Deutschland" weder mit der Kapitulation der Deutschen
Wehrmacht am 8. Mai 1945 noch mit den Verabredungen der Siegerm�chte auf
der Potsdamer Konferenz untergegangen. An diesem Status konnte auch die
Gr�ndung von 2 Deutschen Teilstaaten 1949 nichts �ndern. So fand z.B.
das vorkunstitutinonelle Recht der Bundesrepublik Deutschland �ber
Artikel 123 Abs. 1 GG Eingang in die neue staatliche Rechtsordnung, wie
sie das Grundgesetz vorsah. Auch daraus ergibt sich mittelbar, da� das
Deutsche Reich nicht untergegangen ist, sondern bis 1990 als
V�lkerrechtssubjekt fortbestanden hat.
F�r den Familienforscher ergibt sich m.E., und darin sehe ich mich nach
der Diskussion zu diesem Thema best�rkt, die zwangsl�ufige Folge, da�
alle Personen, die vor dem 8. Mai 1945 im ehemaligen Deutschen Reich
geboren sind, als in "Deutschland" geboren gelten. Daran �ndert sich
auch nichts durch eine geschichtsklitternde Praxis, wie sie von
bestimmten Ideologen als Andienerei hier und da vertreten wird.
F�r die Situation nach dem 8. Mai 1945 sind m.E. die tats�chlichen
Gegebenheiten zu ber�cksichtigen, allerdings vor dem Hintergrund, da�
die ehemaligen deutschen Provinzen �stlich von Oder und Nei�e nach dem
Potsdamer Abkommen unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellt
wurden. Sie wurden v�lkerrechtsverbindlich ausdr�cklich nicht dem
jeweiligen staatlichen Gewalthaber einverleibt, auch wenn die Fakten ab
1945 eine andere Sprache sprechen (siehe die Vertreibungs- und
Verfolgungspraxis der polnischen und sowjetischen Beh�rden in diesen
Gebieten). Gleichwohl ist ein Deutscher, der nach dem 8. Mai 1945 in
diesen Gebieten geboren wurde, selbstverst�ndlich kein Pole oder Russe
oder Tscheche, sondern er blieb Deutscher mit einer eigenen
Staatsangeh�rigkeit (diese rechtliche Bewertung ergibt sich m.E. auch
Art. 116 Abs. 1 GG). Diese Praxis wurde auch z.B. von den polnischen
Beh�rden bei Volksz�hlungen in diesen Gebieten ber�cksichtigt. Ich
denke, nach alledem d�rfte - zumindest f�r den Familienforscher - die
Sachlage klar sein. Da� Software-Programme diese Wirklichkeit nicht
abbilden, �ndert nichts an dieser Faktenlage. FOKO ist demgem�� f�r mich
nur eingeschr�nkt nutzbar.
Mit freundlichen Gr��en
Hans-J�rgen Hammacher
"Egon Peus" <mailto:peus@onlinehome.de> schrieb: