Hallo,
ich habe gesehen, dass das Thema Rittergut und Dominien diskutiert wird.
Ich hänge mich mit meiner Frage einfach mal dran.
Was ist denn der Unterschied zwischen einem Dominium und einem Rittergut?
Grüße
Marco
Hallo Marco,
es ist nicht ganz so einfach, das ganz kurz zu beantworten. Es erfolgte eine
geschichtliche Entwicklung und es kommt immer darauf an, f�r welchen
Zeitraum man diese Frage stellt.
Also ganz kurz:
Dom�nen waren landesherrliche L�ndereien bzw. Ritterg�ter mit einer
Grundherrschaft (mit Patrimonialgewalt). Seit dem 19.Jahrhundert konnte
ein Rittergut auch nur ein Landgut sein, z.B. eines B�rgerlichen.
Siehe auch:
Gutsbezirke (in Österreich historisch Gutsgebiet) waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten. Im Gutsbezirk gab es jedoch keine Gemeindevertretung. Vielmehr wurden sie vom jeweiligen Gutsbesitzer verwaltet. Alle öffentlichen Rechte und Pflichten trafen sich daher in seiner oder ihrer Person. Gutsbezirke gibt es heute noch in etlichen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, häufig sind es unbewohnte große Staatswaldungen, Truppenübungsplätze o. Ä. Amtlich heißen sie häufig jedoch Im...
Die Staatsdomäne (englisch state domain, französisch domaine de l’Etat) ist ein veralteter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit des dem Staat gehörenden Vermögens umfasste. Heute spricht man vom Staatsvermögen. Oft wird heute unter Staatsdomäne respektive Staatsgut auch ein im Eigentum des Staates stehender größerer Gutshof verstanden.
Das Lehnwort „Domäne“ stammt ursprünglich aus dem Wort für Herrschaft (lateinisch dominium), das sich im 16. Jahrhundert in Frankreich als französisch domaine durchs...
Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ein Besitz, mit dem durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht seit dem Mittelalter bestimmte Vorrechte des Eigentümers, insbesondere die Rechte der Grundherrschaft über erbuntertänige und zinspflichtige Bauern (bis zur Bauernbefreiung) sowie die Landtagsfähigkeit verbunden waren. Hinzu kamen oft die Kanzleifähigkeit (als erste Instanz in Rechtsstreitigkeiten) sowie Steuerbefreiungen.
Das Lehenswesen war bereits im Fränkischen Reich entstanden,...
Patrimonialgerichte waren die in Deutschland und Österreich bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden gutsherrschaftlichen Gerichte der adeligen Grundherren, die eine eigene vom Staat unabhängige Rechtspflege, die Grundgerichtsbarkeit, ausübten. In Tirol wurden zu den Patrimonialgerichten auch jene landesfürstlichen Gerichte gezählt, die nicht direkt vom Landesherrn oder der ihm unterstellten Beamtenschaft administriert, sondern als Lehen oder Pfandobjekt von privaten (meist dem Adelsstand an Di...
Herzliche Gr�sse aus Upstate New York,
Guenter (Boehm) *1939 in Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien
Hallo zusammen,
ein "Dominium" (nicht zu verwechseln mit "Domäne") war die Gesamtheit eines
herrschaftlichen Besitzes und konnte u.a. auch mehrere Rittergüter umfassen.
Gruß aus dem Allgäu
Ernst (Schroeder) - www.kolberg-koerlin.de -
Hallo Ernst,
besten Dank f�r die Klarstellung, denn in der K�rze liegt die W�rze.
Herzliche Gr�sse aus Upstate New York,
Guenter (Boehm) *1939 in Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien