Hallo, Günther ...
Hallo liebe Listenteilnehmer,
übertragt bitte diese unsinnigen und wirklich kindischen Streitereien auf
die private Ebene. Ich bin nicht mehr bereit, mir diesen Unsinn
durchzulesen.
Richard Kurzawa
Hallo Freya,
auch ich freue mich dar�ber, dass G�nther in dieser allm�hlich ausufernden Diskussion ein paar feste Fakten geliefert hat.
Wir m�ssen jetzt nur noch lernen, sachlich und ohne �berschie�ende Emotionen �ber die Differenz zwischen Theorie und Realit�t zu diskutieren.
Wie sehr Schein und Wirklichkeit voneinander abweichen k�nnen, sehen wir ja sogar noch heutzutage an den Pseudonymen einiger Listenteilnehmer...
Gr��e nach Berlin
Albert (ohne Titel)
Hallo Richard,
�bertragt bitte diese unsinnigen und wirklich kindischen Streitereien auf
die private Ebene. Ich bin nicht mehr bereit, mir diesen Unsinn
durchzulesen.
Wieso Unsinn? Das verstehe ich jetzt aber nicht. Es ist doch Teil der
Sozialgeschichte, die hier diskutiert wird. Familiengeschichte sollte
Sozialgeschichte und Heimatgeschichte mit einbeziehen. Das geh�rt
einfach dazu. Mein Namensvetter bringt doch Fakten in die Diskussion.
Nur das Sammeln von Ahnendaten ist zu trocken.
Herzliche Gr�sse aus Upstate New York,
Guenter (Boehm) *1939 Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien
Freya schrieb:
Meinst Du, jeder Landarbeiter, jede Magd und jeder Knecht auf dem
Gut hatten die Gesindeordnung oder das ALR im Regal am Bett zu stehen, um abends darin zu bl�ttern und ggfs. ihre Recht besser durch-
setzen zu k�nnen? Am besten mit dem Betriebsrat des Gutsbetriebes?
Wo doch insbesondere die landarme Bev�lkerung kaum des Lesens m�chtig war, und wenn doch, dann mit dem Paragraphen-Chinesisch sicher seine M�he gehabt h�tte ?Nicht mal heutzutage - wo doch alles klar geregelt zu sein scheint
und sich jeder alle Gesetze im Internet durchlesen kann - halten sich
die Leute an Vorschriften und Gesetze.Prof. Wehler schreibt in "Deutsche Gesellschaftsgeschichte - Bd.1",
1806 lebten in Schlesien etwa 2 Mio Menschen. Das Verh�ltnis von
Landbesitzern (Bauern und Gutsherren) zu Landlosen (H�usler, Knechte
usw.) betrug etwa 1 : 9 !Es gab also in Schlesien vor Napol�ons Kriegen (!) schon 1,8 Millionen Landlose und Landarme (Tendenz war stark ansteigend), die sich nach
Deiner Ansicht w�hrend der Erntezeit nicht auf den G�tern verdingen mu�ten, weil es ihnen gut genug ging?
Hallo F�rstin (Wie soll man dich nennen? Ist Durchlaucht angemessen? Freya ist wohl nicht dein richtiger Vorname),
darum ging es gar nicht. Wie sollen die Landlosen und Landarmen denn deiner Meinung nach zu ihrer Freiheit gekommen sein? Es waren Untert�nige, auf Gedeih und Verderb an ihre Herrschaft gebunden (die etwas freieren friederizianischen Kolonisten meinst du ja wohl nicht?). In Schlesien hie�en die Landarmen "Dreschg�rtner", die Landlosen "Hofeg�rtner", H�usler oder Inleute und waren auch nach erbuntert�nig, d.h. sie vererbten die Untert�nigkeit weiter (im KR�NITZ nachzulesen). De jure Objekte der STEIN-HARDENBERGschen Bauernbefreiung von 1807, waren sie de facto mehrheitlich noch nach 1918 an die Gutsherrschaft gebunden. Im Allgemeinen Landrecht gibt es sogar einen Paragraphen, der den freiwilligen *Eintritt* in die Untert�nigkeit regelte (v.a. wenn man seinen Hof �berschuldet hatte) - einen freiwilligen Austritt gab es nicht. Untert�nige waren dienst*pflichtig* und konnten sich �berhaupt nicht an die Herrschaft verdingen. F�r jeden Nebenerwerb (meist in der Wintersaison) war die herrschaftliche Erlaubnis erforderlich - nat�rlich gegen zus�tzliche Arbeitsleistung. De jure freie Landarbeiter gab es erst nach der Bauernbefreiung.
Gr��e vom Niederrhein,
G�nther B�hm
das ist ja schrecklich,diesesgez�tere hinund her.
wo bleibt der moderator,
aber villeicht bekomme ich jetzt wieder einen
auf den hut--
gr��e an die enthaltsamen.
mfg.harald
Guten Abend,
da das Thema hier sehr heftig diskutiert wird, einige richtige und einige falsche Vermutungen angestellt werden und dadurch Meinungsverschiedenheiten auftreten, die dazu f�hren, dass auch auf die pers�nliche Ebene abgewichen wird, m�chte ich einen Literatur geben:
Johannes Ziekursch: 100 Jahre schlesische Agrargeschichte, Breslau 1927
Im Antiquariat (auch online www.ZVAB.de, www.booklooker.de, www.abebooks.de) hin und wieder zufinden, sonst sicher auch per Fernleihe jeder Bibliothek.
In diesem Buch wird dann auch die Sozialgeschichte beleuchtet. Obwohl das Buch schon fast 100 Jahre alt ist, ist es sehr interessant und beantwortet auf jeden Fall, wer Dienstm�gde schw�ngert und wie V�ter daf�r sorgten, dass ihre T�chter keine unehelichen T�chter bekamen.
Viele Gr��e
J�rgen (Eichler)
Liebe Schlesier,
w�hrend meiner etwa 10-j�hriger Mitgliedschaft in der Liste (erst Schlesienliste, dann getrennt in NS und OS) tauchten immer mal wieder Unmuts�u�erungen auf, wenn Fragen, die �ber Namen und Geburtsdaten hinausgingen, er�rtert wurden. Unser verstorbenes Listenmitglied, Joachim Kirsch, nannte die nur an Namen und Geburtsdaten interessierten Listenmitglieder "Schmetterlingssammler". Ich unterst�tze G�nthers (Boehm-Chronik) Meinung, da� Betrachtungen zum Leben in Schlesien, zu Heimat- und Familiengeschichte sehr wohl in diese Liste geh�ren. Ich habe ja auch nichts dagegen, wenn der Schriftwechsel zu einem Namen und einem Ort tagelang �ber die Liste geht.
Unsere moderne Kommunikationstechnik macht es uns doch so einfach: Den Betreff lesen, l�schen - das dauert eine Sekunde!
Bleibt doch tolerant und lasst die Oberlehrer-All�ren.
B�hm-Chronik:
Wieso Unsinn? Das verstehe ich jetzt aber nicht. Es ist doch Teil der
Sozialgeschichte, die hier diskutiert wird. Familiengeschichte sollte
Sozialgeschichte und Heimatgeschichte mit einbeziehen. Das geh�rt
einfach dazu. Mein Namensvetter bringt doch Fakten in die Diskussion.
Nur das Sammeln von Ahnendaten ist zu trocken.
Gr��e aus Leipzig
Wolfgang Leistritz
Sehr geehrter Herr Richard Kurzawa,
was oder wer gibt Ihnen das recht zu bestimmen was über die Liste kommt oder
nicht. Da braucht kein Listenteilnehmer Sie als Vormund.
Wenn es Sie nicht interessiert, dann löschen Sie die mails mit dem
entsprechenden Titel.
Gruß
Werner
Ich kann dem Wolfgang nur zustimmen - �brigens steht es jeden frei sich von der Liste abzumelden! ;-))
Manfred
und wer f�ngt an-
h.
Ich kann dem Wolfgang nur zustimmen - �brigens steht es jeden frei sich von
der Liste abzumelden! ;-))
Manfred
Ein Bravo, Bravissimo! an Wolfgang (Leistritz(
Peter H.Miecke
Rappertstr. 28
97762 Hammelburg
Germany
Tel.: 09732-2674
E-Mail: p-h-miecke@freenet.de
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
[mailto:niederschlesien-l-bounces@genealogy.net]Im Auftrag von Wolfgang
Leistritz
Liebe Liste,
da das Thema "Uneheliche Geburten" noch immer vor sich hin k�chelt, hier nun eine Frage von jemandem, der nicht nur Kindsvater, sondern auch Vorfahren der Mutter suchen muss:
Wie verhielt es sich eigentlich mit dem Sorgerecht?
War die Mutter damals zur Vormundschaft berechtigt?
Musste der Gro�vater m�tterlicherseits herhalten? Oder wer auch immer?
Und m�sste es dar�ber nicht Vorg�nge, Eintr�ge, Vermerke bei Gerichten geben?
Mit freundlichem Gru�
Ulrich (Brause)
Freya schrieb:
... G�nther, h�re bitte auf !
Schon mal geh�rt ? Wo kein Kl�ger ist, ist auch kein Richter ?
Meinst Du, jeder Landarbeiter, jede Magd und jeder Knecht auf dem
Gut hatten die Gesindeordnung oder das ALR im Regal am Bett zu stehen, um abends darin zu bl�ttern und ggfs. ihre Recht besser durch-
setzen zu k�nnen? Am besten mit dem Betriebsrat des Gutsbetriebes?
Wo doch insbesondere die landarme Bev�lkerung kaum des Lesens m�chtig war, und wenn doch, dann mit dem Paragraphen-Chinesisch sicher seine M�he gehabt h�tte ?
Hallo F�rstin,
wie jedes Gesetz galt das Allgemeine Landrecht unabh�ngig davon, ob man es kannte oder nicht. Die Bindung der Untertanen an das Gut hat der Patrimonialgerichtsherr durchgesetzt - wenn n�tig handgreiflich.
F�r alle Interessierten: das ALR von 1810 gibt es online:
Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten - Prussia (Kingdom) - Google Books
Allgemeines Landrecht f�r die Preussischen Staaten, Teil 1
Nach dem Tode meines Urgro�vaters Friedrich Sch�n im
Jahre 1933 �bernahm sein Nachbar Friedrich Mosch die
Vormundschaft f�r meinen erst 1916 geborenen Gro�onkel
Walter Sch�n. Meine Urgro�mutter Sch�n lebte noch bis
1956. Wahrscheinlich �bernahm bei unehelichen Kindern
ein Pate die Vormundschaft. Bei Gerichten gab es dazu
wahrscheinlich sogenannte Vormundschaftsakten.
Gr��e aus Bremen,
Thomas
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
G�nther B�hm schrieb:
F�r alle Interessierten: das ALR von 1810 gibt es online:
Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten - Prussia (Kingdom) - Google Books
Allgemeines Landrecht f�r die Preussischen Staaten, Teil 1
Habe wohl versehentlich zu fr�h auf "Senden" geklickt. :-[
"Von unterth�nigen Landbewohnern und ihrem Verh�ltnisse gegen ihre Herrschaften" in ALR Band 3, ab S.336:
Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten - Prussia - Google Books
oder
www.archive.org/stream/allgemeinesland02prusgoog#page/n10/mode/1up
Gr��e vom Niederrhein,
G�nther B�hm