Mich interessieren in diesem Zusammenhang noch Fragen zur Stellung der Frau.
Hallo Sophie,
ich kann mich nicht erinnern, �ber die Stellung der Frauen in Schlesien beispielsweise im
18. Jhd. etwas gelesen zu haben. Ich glaube, damit hat sich auch niemand vor den 1960er
Jahren besch�ftigt. Vielleicht habe ich es auch nur �bersehen. In den Dissertationen von
Ziekursch und Schwieder steht dar�ber sicher nichts. Frauen hatte praktisch gar keine
Stellung, sie definierten sich ausschlie�lich �ber ihre Ehem�nner. In den Kirchenb�chern
finden sich dazu die Begriffe wie 'Stellmacherin', 'Schmiedin' oder 'K�rschnerin' usw.,
obwohl die Frauen diese Berufe nat�rlich selbst nicht aus�bten. Ich fand f�r das 18. Jhd.
nur bei einem Ehepaar, er war herrschaftlicher Koch, bei ihr den Ausdruck 'Hofmeisterin'.
Sie f�hrte demnach das Regiment �ber die Dienerschaft und M�gde im Schlo�.
Ich w�rde Dir die B�cher von Richard van D�lmen empfehlen. Gehe mal hier hin:
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html
und gebe als Autor D�lmen, Richard van ein. Ich kenne den Band �ber das Haus und die
Menschen. Nicht speziell �ber Schlesien, aber sicher z.T. �bertragbar.
Zu den Kindern ein paar Hinweise:
Alle Kinder der Untertanen, aber auch die der Freileute waren gesindeverpflichtet.
Das Gesinde bestand aus den �ber 10 Jahren alten S�hnen und den gro�en T�chtern, wenn sie
�lter waren dann als Knechte und M�gde bezeichnet. 1778 gab es in Schlesien 87 000 solcher
S�hne, 89 000 gro�e T�chter, 81 000 Knechte und 71 000 M�gde.
Die Dienstverpflichtung galt immer von Weihnachten zu Weihnachten. An Martini (11.11)
versammelte sich das Gesinde auf dem Herrenhofe und wurde begutachtet. Die Herrschaft
deckte sich zun�chst mit den J�ngsten, diese waren am billigsten, ein. Dann erst durften
sich die ans�ssigen Bauern und G�rtner die verbleibenden Arbeitskr�fte aufteilen.
Neue Gesindeordnung von 1799. Seit 1754 war man mit einer Verbesserung der Gesindeordnung
besch�ftigt. Immer wieder blieb die Arbeit daran liegen, wurden neue Einw�nde bearbeitet
und die Sache zog sich weiter in die L�nge. �brig blieb letztlich nur der Entwurf einer
geringe Erh�hung der Entlohnung und die Befreiung f�r den Fall, das die Eltern nur ein
Kind besa�en. Der K�nig forderte jedoch: Beschr�nkung des Zwangsgesindedienste auf 3
Jahre, die Befreiung aller Kinder unter 13 Jahren, wenn diese regelm��ig zur Schule gehen,
sowie die generelle Befreiung von Diensten au�erhalb des Wohnortes der Eltern. Weiter die
Befreiung eines Kindes unabh�nig von der Anzahl und die Beschr�nkung der Strafzeit auf
h�chstens 2 Stunden beim Anlegen des Halseisens f�r Weiber und beim Einsetzen des Stocks
gegen die M�nner. Schlie�lich erschien am 18.7.1799 die neue Verordnung: In allen Teilen
Schlesiens galt danach nur noch 3 Jahre Zwangsdienst, zu einem Lohn, der geringf�gig h�her
war wie bereits in der alten Verordnung von 1676. Diese sah noch vor: Mittelknecht 10
Taler zu 24 schlesische Groschen im Jahr, ab 1799 dann w�hrend der drei Jahre mind. 10
Taler, 11 in NS und ein Kleinknecht fr�her 7 jetzt 10, ein Pferdejunge 5 nun in OS 6 Taler
12 sGroschen, in NS 8, eine Mittelmagd fr�her 5 nun 6 in OS und 8 in NS. Waren die drei
Jahre um, so mu�ten sie ihre Dienste der Herrschaft zum Fremdenlohn (1/3 h�her) erneut
anbieten. Bei den M�nnern h�rte die Dienstpflicht mit 35 bei den Frauen bei 30 auf.
Am 8.11.1810 wurde eine neue, f�r ganz Preu�en geltende Gesindeordnung erlassen. Wer
wollte, durfte nun das Dorf verlassen, ohne daf�r bezahlen zu m�ssen, eine Ehe eingehen,
ohne Erlaubnis daf�r einzuholen, der Kinder durften den Beruf ergreifen, der ihnen zusagte.
Nochmals der Hinweis auf: