Hallo Listis,
da mein Beitrag zum Thema "notgetauft" anscheinend nicht in die LIste gegangen ist, hier noch einige Anmerkungen:
Notgetauft bedeutet letztlich nur, daß sich der Täufling in unmittelbarer Todesgefahr befunden hat und deshalb von Laien getauft wurde, weil ein ordinierter Geistlicher unter Umständen nicht rechtzeitig zur Stelle gewesen wäre. Nach der Lehre der evangelischen Kirche ist es jeder getaufte Christ dazu aufgefordert, in solcher Situation zu taufen. Dieses Handeln ist ein Teil des von Martin Luther gelehrten Priestertums aller Gläubigen. Die korrekt vollzogene Nottaufe (Nennung des Namens, Taufformel,dreimaliges Begiessen mit Wasser, Segnung durch Handauflgen) ist von zwei Zeugen zu bestätigen und unverzüglich dem nächsten Pfarramt für die Eintragung ins Taufregister mitzuteilen.
Den einzigen Schluß den man aus der echten Nottaufe (also von Laien vollzogen) ziehen kann, ist, daß das Kind evangelisch ist, da die katholische Kirche die Taufe durch Laien aufgrund ihres Amtsverständnisses so nicht kennt und meines Wissens nach deshalb auch nicht anerkennt.
Über Leben und Tod gibt die Nottaufe keinen Aufschluß.
Gruß
Sabine Obersteller, Dipl.theol