Nochmals zur AGoFF

Ich möchte nur klarstellen, dass es mir nicht um die Beitragszahlung geht. Ich hatte lediglich versäumt diese rechtzeitig zu
überweisen. Dazu möchte ich bemerken, dass ich seit mehr als 20 Jahren das Hobby der Familienforschung betreibe. Zum Austausch von
Erfahrungen und Forschungsergebnisse trat ich 1992 in die Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Familienforscher ( AGoFF) ein. Da die
Familienforschung ein Hobby ist, gibt es immer Zeiten in denen das Hobby zugunsten von Familie und Beruf ruhen muss. Dies traf für
mich insbesondere zu als mein Vater letztes Jahr an Krebs erkrankte und von uns gepflegt werden musste. So war ich ziemlich
verärgert, dass mir die AGoFF im Mai gleich bei ihrer ersten Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von 2 Euro in Rechnung stellte. Dies
hatte ich in den vergangenen 18 Jahren noch nie erlebt. Darüber konsterniert, fiel mein Antwortschreiben zugegebener Maßen an den
neuen Schatzmeister etwas unfreundlich aus. Die AGoFF war aber in der Folgezeit zu keinem Zeitpunkt zum Einlenken bereit und ließ
von der Mahngebühr nicht ab. Im Gegenteil, sie setzte mich mit weiteren Forderungen und mit der Androhung eines Anwaltes unter
Druck. Das ganze gipfelt nun darin, - was ich nie für möglich gehalten hätte-, dass die AGoFF tatsächlich vor Gericht zieht um den
Beitrag eines Mitgliedes von 43.- Euro einzuklagen. Ich habe dieses Jahr meinen Vater und meinen Bruder beerdigt, habe also gewiss
andere Sorgen als einem Hobby nachzugehen. Was der Vorstand der AGoFF da betreibt ist höchst unanständig und ich finde er sollte
sich schämen.
Ich kann nur sagen AGoFF - nein danke!

Viele Grüße vom Bodensee
Rainer Welzel

Lieber Herr Rainer Welzel,
ich kann Ihren Ärger gut verstehen. Muß mich aber als außenstehender, bin kein
Mitglied der AGoFF, nach Ihrer heutigen mail doch einmal melden
Die AGoFF ist ein Verein mit einer Vereinssatzung, die ich als außenstehender
nicht kenne. Mit dem Beitritt haben Sie aber diese Satzung anerkannt und
verpflichtet sich auch danach zu richten. Hierzu gehören auch die pünktlichen
jährlich fälligen Beitragszahlungen. Ein Versäumnis kann man heute durch
Abbuchverfahren oder Dauerauftrag ausschließen. Bei jährlich einmaligen
Zahlungen kann man wohl kaum ein Vergessen irgendwann ausschließen.

Aber schuldig sind ja immer die anderen.

Gruß
Werner (Wicke)