Hallo zusammen,
ich ich diese Diskussion ja eigentlich "losgetreten" habe, möchte ich mich erst mal bei allen für die bisherigen Beiträge bedanken.
Zu der Aussage von Bernd Görtz, dass eine Anfrage nur Sinn macht, wenn man weiss, dass ein solcher Pass früher erstellt wurde, habe ich noch einen Hinweis meiner verstorbenen Mutter:
Sie hat mir früher mal erzählt, dass sie in der Schule alle einen Ahnenpass im Unterricht erstellen mussten. Sie mussten damals zu hause mit Hilfe der Eltern und Grosseltern daran arbeiten und ihn dann in der Schule vorzeigen. Was daraus geworden ist, kann ich leder nicht sagen. Es macht aber wohl Sinn, dass von dem damaligen Regime und der, ich glaube man kann wohl sagen, teilweisen Nazifizierung der Schulen, dieses Thema den Schulen vorgegeben wurde.
Da ich auf der Schiene NSDAP-Mitglieder u. a. keine Ahnenpässe meiner Vorfahren finden konnte, werde ich es mal auf der Schiene des Mutterkreuzes versuchen. Wenn ich dazu mehr erfahren sollte, berichte ich gern wieder.
Liebe Gruesse aus Bröckel
Sabine (Brandes)
Hallo Sabine !
Es ist richtig, wenn Du sagts im Schulunterricht wurde w�hrend des dritten Reiches eine sogenannte "Ahnentafel" erstellt. Ich habe noch einen Auszug dieser "Ahnentafel von meiner Cousine aus der Oberlausitz. Es war ein vorgefertigtes Formular, des Verlags Bernhard Braun aus Grimma Mit einem Spruch von Adolf Hitler.
Mit freundlichen Gr��en
G�nther Girbig
Sabine Brandes schrieb:
Sie hat mir fr�her mal erz�hlt, dass sie in der Schule alle einen
Ahnenpass im Unterricht erstellen mussten. Sie mussten damals
zu hause mit Hilfe der Eltern und Grosseltern daran arbeiten und
ihn dann in der Schule vorzeigen. Sabine (Brandes)
Wundersch�nen sp�ten Abend an Alle,
dem m�chte ich mich, pingelig wie ich nun mal bin, nur von der
Grundaussage her anschliessen.
Genaugenommen wurde vom Lehrer im Unterricht damals eine
sogenannte Ahnentafel verteilt. Hausaufgabe war (meines Wissens
ohne Zeitbegrenzung, nur Kontrollen durch den Lehrer) die Vorfahren
soweit als m�glich zu erforschen (die Ahnentafel ging bis Kekul� 31,
also theoretisch auf die damalige Zeit bezogen bis etwa 1760)
Die Standes�mter/Kirchen waren gehalten, in diesem Kontext erbetene
Ausk�nfte kostenfrei zu erteilen.
Eine derartige vom Standesbeamten und(oder) dem Kirchenbuchf�hrer
beglaubigte Ahnentafel war in der Regel bei der Bewerbung um eine
Stelle, im Staats- oder Gemeindedienst, bei Ehestandsdarlehen,
Eintritt in den Arbeitsdienst oder Wehrdienst oder f�r den
Reichsb�rgerbrief erforderlich.
Seit dem 01.07.1938 flossen diese Angaben bei Heirat dann in das
Deutsche Einheitsfamilienstammbuch (zugleich Familienpass) ein.
Wie man sieht, eine f�r die damalige Zeit recht praktische
Hausaufgabe.
Mir liegt das Original einer solchen unausgef�llt gebliebenen
Ahnentafel im Format A3 in sehr gutem Zustand vor.
Sch�nen Tag noch
G�nther (Pretzsch), Berlin
mailto:GPretzsch@t-online.de
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