Hallo
ich habe meine Frage auch in anderen Listen gestellt und zum Teil gegensätzliche Antworten erhalten. Das habe ich auch nicht anders erwartet. Wie dem auch sei, ich habe mich heute morgen auf dem Weg gemacht, um neue Erfahrungen zu sammeln, die ich nun in meine über 17 Jahre alte genealogische Erfahrungsschatztruhe abgelegt habe:
Standesamt:
Natürlich frage ich nett und höflich, denn ich möchte ja etwas von dort. Ich zeigte meine bereits in den 1980er Jahren erhaltenen Sterbeurkunden und fragte ob es möglich wäre den verdeckten Bereich zu erfahren. Mein Interesse habe ich wahrheitsgemäß begründet (Feststellung einer möglichen genetischen Dispostion einer bestimmten chronischen Erkrankung innerhalb der Familie). Man war dort etwas über meine Frage brüskiert und lehnte sofort ab. Außerdem, so sagte man mir, würde im verdeckten Bereich nicht die Todesursache vermerkt sein. Nun hatte ich jedoch die Sterbeurkunde von meinem Urgroßvater dabei, der 1955 verstorben ist. Dort steht steht die Todesursache. Ich erhielt die Auskunft, dass dies nicht sein könne, denn das gab es nur in den 40er Jahren. Meinen Hinweis auf die 1955 ausgestellte Urkunde überging man, indem man mir sagte, dass ich froh sein köne, diese Urkunde überhaupt bekommen zu haben "Von uns hätten Sie die nicht bekommen". Ich muss dazu sagen, das es tatsächlich so ist, dass seit einigen Jahrzehnten im abgedeckten Bereich der Urkunde "lediglich" Geburt und Heirat des Verstorbenen steht. Man war jedoch so freundlich mich an das Gesundheitsamt zu verweisen, da sich dort die Leichenschauscheine befinden. Es gäbe einen nichtvertraulichen Teil des Leichenschauscheines, den man einsehen könne.
Gesundheitsamt:
Die dortige persönliche Auskunft lautete freundlich, aber bestimmt: Eine Einsicht ist nicht möglich, man dürfe auch keine Auskunft erteilen. Allerdings würde man die Leichenschauscheine alle paar Wochen an das Statistische Landesamt weiterleiten, aber ob man von dort Auskunft bekäme, wüßte man nicht.
Statistisches Landesamt:
Die dortige telefonische Auskunft lautete nett und freundlich: Man verwahre dort tatsächlich die Leichenschauscheine, aber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gibt es lediglich eine Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten. Man lagere sie dennoch bis zu 3 Jahren, da sehr viele Anfragen, z.B. von Versorgungsämtern, vorliegen würden. Auskunft an Privatpersonen ist grundsätzlich nicht möglich (es gibt jedoch einen "Hebammengriff").
Man verwies mich an den behandelnden Arzt bzw. Krankenhaus, da dort die Patientenakten 30 Jahre aufbewahrt werden müssen. Nun habe ich einige Ärzte im Bekanntenkreis und man will nun in Erfahrung bringen, ob eine Einsichtnahme unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Wie oben beschrieben geht es tatsächlich um medizinische Gründe und nicht um reine Neugier.
Viele Grüße aus "Großberlins" Süden,
Andreas