Noch einmal Kirchenrechnungsbuch um 1625

die inzwischen erhaltenen Antworten helfen mir schon , aber trotzdem möchte ich noch gerne etwas mehr erfahren.

'Borger Klockenschott' bezeichnet meines Erachtens eine Abgabe der 'vereidigten' Bürger einer Stadt?! - Ist das richtig?

'Hußleute Klockenschott ' scheint eine Abgabe der Hauseigentümer an die Kirche zu sein?!

Die Einzahler dieser Abgabe, die übrigens (1627) fast immer mit 1 Thaler angegeben wird, werden dorfweise aufgelistet. Warum mußte dieser 'Klockenschott' entrichtet werden? - Handelt es sich um eine Steuer? Oder war es ein 'Nutzungsentgelt'?

Die Gelder für das Glockengeläut und die Sargträger (Leichenträger) bei Beerdigungen stehen an besonderer Stelle und sind mir auch bekannt gewesen.

Danke noch einmal für die gegebenen und auch für die neuen Antworten

Erich (Nuppenau)