Hallo in die Runde,
ich bedanke mich bei allen, die mir geantwortet haben.
Nun verstehe ich es so: Wenn ein Kind in einer Ehe geboren wird, dann ist es ehelich. Der Ehemann gilt als der Vater, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist. Der Pastor gibt aber in diesem Fall den deutlichen Hinweis: Der leibliche Vater des Kindes ist der 2.Pate.
Die Ehe wurde nicht geschieden. Der Ehemann starb als Pastor von Upahl, schon sein Vater war Pastor gewesen. Seine Ehefrau Elise geb. Jantzen starb nach ihm als Witwe des Pastors von Upahl.
Danke an alle! Doris (Selke-Lessau)
Hallo Doris,
ich habe die Mails verfolgt und denke, alles wurde richtig gelesen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Vater des Kindes, wenn er nicht der Ehemann war, offiziell als Pate fungierte. Ich vermute einen Fehler des Pastors, der vielleicht vergessen hat, "ein Bruder des Vaters" oder so etwas anzuhängen. Oder der Kindsvater/Ehemann ist tatsächlich auch Pate und der Pastor hat versehentlich einen falschen Vornamen notiert. Aber so eine offene Gesellschaft war das damals nicht, dass der "uneheliche" leiblicheVater auch noch Pate wurde. Offiziell war tatsächlich immer der Ehemann der Vater, außer wenn es Gegenbeweise bzw. Geständnisse gab.
Viele Grüße
Anne
-----Original-Nachricht-----
Hallo Doris,
der Pastor oder Küster etc. hat sich mit dem Vornamen Joachim
beim 2. Paten nur vertan. Der 2. Pate war der Vater Ernst Heinrich
Franz Niemann. Er schreibt ja auch, dass Ernst Heinrich Franz
Niemann Tagelöhner war, obwohl er doch zu der Zeit Rektor in
Gadebusch war. Vielleicht hatte der Schreiber einen kleinen über
den Durst getrunken ....
MfG
Reinhard