ich bin schon lange Mitglied dieser Liste, habe aber bisher nur mitgelesen. Meine Vorfahren mütterlicherseits lebten in West-Mecklenburg, und ich ich weiß nicht, ob ich folgenden Taufeintrag richtig deute!
Getaufte im Jahre 1876, Gadebusch. In die üblichen Spalten wurde eingetragen:
Name des Vaters: Ernst Heinrich Franz NIEMANN, Tagelöhner hierselbst
Name der Mutter: Elise Charlotte Amalie geb. JANTZEN, getraut
Name des Kindes: Johann Joachim NIEMANN
Paten: 1. Johann Niemann, ...züchter, 2. Joachim NIEMANN, Vater des Kindes.
Der Ehemann war also nicht der Vater des Kindes, sondern der 2.Pate?
Liebe Doris, es ist durchaus möglich, dass der Vater auch als Pate fungiert. Mir ist das im Bützower Kirchenbuch einige Male begegnet.Besten Gruß Wolfgang (Schmidtbauer)
Hallo Doris,
das kann möglich sein, denn der biologische Vater muss nicht der Ehemann
sein! Frage: Stammt die Eintragung aus einem Kirchenbuch? Ich empfehle, den
standesamtlichen Eintrag zu prüfen. Da gibt es zwar keine Paten, aber
interessant ist die Angabe zum Vater. Dort wird aber wohl der gesetzliche
Vater, also der Ehemann angegeben sein. Folgte später eine Scheidung?
Gruß
Bernd (Görtz)
Hallo,
das die Eltern, Vater oder Mutter als Paten oder Gevattern bei den Taufen fungieren ist gar nicht ungewöhnlich! Doch hier wird der Vater einmal Ernst Heinrich Franz Niemann genannt, dann als (Vater) in der Patenrolle Joachim Niemann.
Könnte es sein das das Pfarrer den Paten als (Groß)vater bezeichnen wollte, dieses versehentlich dann als Vater tat. Großväter traten zu jener Zeit häufig als Paten auf.
Ernst Heinrich Franz Niemann ist der Vater des Kindes, Ehemann
von Frau Jantzen und auch 2. Pate. Der Schreiber hat sich mit
Joachim als 2. Paten einen kleinen Fehler erlaubt. Ich glaube
auch nicht, dass Ernst Heinrich Franz Tagelöhner war. Der 1. Pate
ist Erbpächter in Roggendorf.
Die Heirat Niemann/Jantzen war am 8.1.1869 in Schwerin-Schloß.
Der Großvater des Kindes heißt nicht Joachim ....
ja, ich habe auch schon mal gesehen, dass ein Elternteil als Pate
eingetragen worden ist.
Aber hier erscheint auch mir das doch ungewöhnlich und ein Fehler zu sein.
Ich habe mir den KB-Eintrag per Ancestry gerade auch angesehen und das auch
so gelesen.
Allerdings gibt es später 1890/91 noch einen Konfirmationseintrag:
Da wird als Vater der Tagelöhner Ernst Heinrich Franz Niemann genannt.