Neuvorstellung

Hallo zusammen,

mein Name ist Peter Koll. Ich wohne in Kottenheim (linksrheinisch, in der
Gegend des Laacher Sees, grob gesagt irgendwo zwischen Bonn und Koblenz).
Familienforschung betreibe ich zwar schon ca. 30 Jahre; allerdings wurde
erst vor kurzem ein toter Punkt bei den Vorfahren meiner Frau �berwunden:
Ein Ostfriese namens Jann M�sker war Ende des 19. Jahrhunderts an den Rhein
gezogen und hatte die Urgro�mutter meiner Ehefrau geheiratet. Dieser Jann
M�sker stammt aus Uplengen und durch Zufall bin ich auf die Familienb�cher
dieser Gemeinde gesto�en, die die Vorfahren teilweise bis ins 16.
Jahrhundert enthielt.

Und hier liegt auch der Grund weshalb ich mich dieser Mailingliste
angeschlossen habe: in den Familienb�chern sind Ausdr�cke enthalten, die ich
in rheinischen Kirchenb�chern und Urkunden noch nicht gelesen habe. Ich
werde mich also ab und zu hilfesuchend an die Liste wenden um bestimmte
Ausdr�cke erkl�rt zu bekommen und auch Informationen zu erhalten, wo man
bestimmt OSB einsehen kann.

Hier die ersten drei Fragen:

1. Was ist ein "Warfsmann" ?
2. Was bedeutet "Hausmann in [Ort]" ?
2. Was bedeutet "Eigenerbte von einer vollen Heuer und Zwey" ?

Viele Gr��e aus der Eifel
und besten Dank im Voraus f�r die Hilfe

Peter (Koll)

Hallo Peter,

f�r zwei der von Dir gesuchten Begriffe kann ich Dir eine Erkl�rung geben.

Der Warfsmann leitet sich ab von der WARF(T).
Als Warft bezeichnet man die k�nstlich aufgesch�tteten Erh�hungen im
norddeutschen Marschland, auf denen die H�user erbaut wurden, zum Schutz
gegen Sturmfluten. Heute noch stehen z.b. die Wohngeb�ude der Bewohner der
nicht bedeichten Nordseehalligen auf Warften.
In der fr�hen Siedlungsgeschichte Ost- und Nordfrieslands und Dithmarschens
errichteten die Bewohner ihre Wohngeb�ude zuerst auf solchen aufgesch�tteten
Erdh�geln bevor diese mit Deichen untereinander verbunden wurden. So
entstanden die ersten Deichlinien.
Ein Warfsmann ist also jemand der sein Anwesen/Hofstelle auf einer Warft
hatte.

Als Hausmann wurde im norddeutschen Sprachraum bezeichnet, wer eine
vererbbare Hofstelle und Grundeigentum im Dorf und Rechte an der d�rflichen
Allmende besa�. Unber�hrt davon war auch der Hausmann gegen�ber seinem
Landesherrn zu Hand- und Spanndiensten verpflichtet und steuerpflichtig.

Zu "Eigenerbte" kommt mir nur in den Sinn, dass es sich auch hier wiederum
um ein St�ck Land handeln mag, welches der Besitzer selbst von seinem Vater
(oder Schwiegervater) geerbt hat und das der Eigent�mer ohne Einschr�nkungen
weitervererben konnte. Man bezeichnete dies auch als "erbeigenen Hof".

Der Zusatz "von einer vollen Heuer und Zwey" kann eine Gr��en- oder
Fl�chenangabe sein. Allerdings wird der Begriff "Heuer" in norddeutschen
Sprachgebrauch immer im Zusammenhang mit Pacht und Miete verstanden.
Heuerland = gepachtetes Land oder Heuerzins = Pachtzins.

Vielleicht helfen meine Erkl�rungen Dir etwas weiter.

Mit freundlichem Gru�
Malte (Witt)

-----Urspr�ngliche Nachricht-----