Neuvorstellung - IHMSEN - Domänenpächter

Hallo Hans,

über Dombrowka erfährst Du sicherlich in der OSL mehr, aber Breslaus wegen bist Du hier schon richtig. Nach "VON DEN HOEVEN" suchst Du am besten einmal in den Breslauer Adressbüchern unter http://www.breslau-wroclaw.de/de/breslau/source/ab/ .
Viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen,

Felix Arndt

felix_arndt@gmx.net

Dauersuche nach ARNDT, FIEGERT, FRÜHAUF, KAUDER, KÖHLER, MÖSE, SCHEUNERT und
SCHUBERT in den Kreisen Breslau und Neumarkt

Hallo Liste,
in letzter Zeit war bisweilen auch vom "Ausz�gler" die Rede. -
Ich habe in meinen Unterlagen, die ich mir im LAA-Archiv kopieren lie�,
einen Ausz�gler-Vertrag vom Amtsgericht/Anerbengericht Schweidnitz vom Juli
1943 entdeckt, den ich hier untenstehend wiedergebe, jedoch unter Auslassung
der Namen. - Ein ganz interessantes Beispiel daf�r, wie die Alterssicherung
damals geregelt wurde, finde ich:

"Durch den Vertrag vom 20.05.1943 �berl�sst X seinen in der Erbh�ferolle von
Gro� Wierau auf Blatt X, im Grundbuch von Gro� Wierau auf Blatt XXX,
verzeichneten Hof von 16,9018 ha mit einem Einheitswerte von 19800,- RM
seinem Sohne X. Der Hof ist mit 8591,88 RM einschlie�lich einer
unverzinslichen Zusatzhypothek von 181,88 RM belastet und unterliegt der
Entschuldung.
X [Sohn] �bernimmt die Hypotheken mit der Zinsverpflichtung ab 01.07.1943,
zahlt nach Kr�ften des Hofes an seine Geschwister A, B, C und D als
Ausstattung bzw. zur Begr�ndung einer Existenz je 1000 RM, gew�hrt der
Schwester D im Falle ihrer Verheiratung eine M�belausstattung im Werte von
1.200,- RM und r�stet ihr die Hochzeit aus. Seinen 67 bzw. 62 Jahre alten
Eltern gibt er einen Auszug, der in freier Wohnung mit Licht und Beheizung,
Lieferrente von 40,- RM besteht. Von den Naturalien sind z.Zt. nur die f�r
Selbstversorger bestimmten zu liefern, ohne dass den Altenteilern ein Recht
auf Barentsch�digung f�r die nicht lieferfreien zusteht. Stirbt einer der
Ausz�gler, so erm��igen sich die Naturalien um ein Drittel, die Geldrente um
einhalb. Nach dem Tode beider erh�lt D, solange sie ledig bleibt, ein
Wohnungsrecht an den 2 S�dstuben im Oberstock mit freiem Licht f�r 2
Brennstellen. Wegen der sonstigen Einzelheiten wird auf den Vertrag
verwiesen. Der Auszug ist reichlich, er erscheint aber, wie die
Kreisbauernschaft beauskunftet, mit R�cksicht auf die guten Hofverh�ltnisse
tragbar. Die nach � 37 REG erforderliche Genehmigung konnte deshalb erteilt
werden. Die Kosten des Verfahrens hat X [Sohn] vertraglich �bernommen.
Im �brigen beruht die Entscheidung auf �� 101 Ziffer 2, 103, Absatz 1,
Ziffer 1, 112 EhVfO.
Eckert

Ausgefertigt Schweidnitz, den 20.07.1943"

Gr��e von

Annegret

Hallo Annegret,
Dein Beitrag ist f�r mich sehr interessant. �hnliche (Private)-Vertr�ge
werden heute noch in den USA abgeschlossen.

Herzliche Gr�sse aus Upstate New York,
Guenter Boehm (*1939 Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien)