Neue Homepage

Liebe Listenmitglieder,

als erstes m�chte ich alle, die mir in den letzten Tagen privat geschrieben
haben um etwas geduld bitten, ich bin erst aus N.Y. zur�ck gekommen und
ben�tige noch etwas Zeit mit der Beantwortung.

Als zweites m�chte ich auf meine neue aktualisierte Homepage hinweisen,
vielleicht hat der Eine oder Andere Lust sich diese anzusehen. F�r Kritik
habe ich jederzeit ein offenes Ohr.

Einen sch�nen Tag w�nscht Euch allen

Petra (Kreuzer(geb. Kaboth))

WGfF-Mitglied Nr. 7955
www.petrakreuzer.de
p.kreuzer@petrakreuzer.de

Dauersuche:
Roth, Lambio, Vernuell, Cordell im Raum Trier
Schumacher, Wagner, R(e)ichard, Schilz, Lehnen, Moritz im Raum Pr�m
Hassel, Schu, Schad, Malburg, Sossong, Collin, Dupr�, Detemple
Hunsr�ck/Belgien
Kaboth, Kupke, Kynast, Glatz, Tschapke, Geldner(in), Nermal/Sermal, Jedecke
(Jeschke), Mann (M�nnchen)
in den Kreisen Namslau, Oels und Gro� Wartenberg

Hallo Petra, Hallo Listies,

ein Hinweis an alle, die eine Homepage betreiben:

Ein Disclaimer ist in rechtlicher Hinsicht v�llig irrelevant. Wichtig
dagegen ist ein ordnungsgem��es Impressum nach TDG $6 und $7, damit man als
Seitenbetreiber seiner gesetzlich verankerten Pflicht nachkommt, seine
Identit�t zu nennen. Es k�nnte sonst sogar passieren, das man (b�swillig und
kostenpflichtig) abgemahnt wird. Hinweise auf Markenschutzrechte Dritter
sind allgemein auf privat betriebenen Seiten unn�tig.

�brigens reicht die Anschrift, Telefon ist nicht notwendig, auch der Zusatz
Impressum ist nicht vorgeschrieben.

Anbei einen Link der ein Musterimpressum erstellt:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php

Mit freundlichen Gr�ssen
Andreas Guhr

Hallo Andreas,

das ist so definitiv falsch. Nach dem TDG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit nicht verpflichtet, seine Website mit einem
Impressum zu versehen. Die Frage ist derzeit dennoch ungeklärt. Zitat: "Eine Pflicht aus dem insoweit maßgeblichen Paragrafen 6 des TDG lässt sich zwar nicht ableiten [...] Etwas kniffliger ist § 10
Absatz 3 MDStV. Danach müssen »Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text und Bild
wiedergegeben werden« ein Webimpressum haben. Juristen verstehen unter »journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten« Beiträge, die zu einer Meinungsbildung beitragen können. Wann aber ist ein
Beitrag auf einer rein privaten Seite meinungsbildend und wann liegt ein periodisches Druckwerk vor? Gerichtsurteile zu beiden Fragen gibt es derzeit noch nicht.

Unserer Meinung nach lässt sich aus dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht grundsätzlich eine Impressumspflicht für private Betreiber ableiten, denn regelmäßig fehlt es schon an redaktionellen
Inhalten, da Urlaubsfotos, Familiengeschichten und Hobbytipps selten zur Meinungsbildung beitragen. Selbst bei persönlichen Stellungnahmen zu bestimmten Themen mutiert der Privatmensch nicht gleich
zum Journalisten. Voraussetzung dafür wäre ein periodisches Druckwerk. Darunter fallen nur Inhalte, die zumindest alle sechs Monate geändert werden – auch daran mangelt es bei den meisten privaten
Websites.

Unseres Erachtens ist die Angabe einer Telefonnummer nicht erforderlich. Die Anbieterkennzeichnung nach dem Mediendienste-Staatsvertrag dient dazu, dass Behörden oder Dritte den Verantwortlichen der
Website für den journalistischen Inhalt haftbar machen können. Dazu reicht beispielsweise ein Blick in die Whois-Datenbank der Denic [persönliche Anmerkung: oder eine nachfrage bei den entsprechenden
Anbietern von Free-Webspaces]; einer Telefonnummer bedarf es nicht." Zitatende.

Zitat sogar von der selben Website: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php

Eine gesetzlich verankerte Impressumspflicht für private Homepages gibt es demnach nicht, wäre mir auch neu.

Gruss
Sven

Hallo nochmal,

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm

nach §2 Abs 2 im zusammenhang mit §3 und §10 Abs 1 existiert die pflicht zu nennung von name und anchrift meiner meinung nach wohl doch, sorry. Ist doch besser, wenn man die Gesetzestexte mal selber
liest statt sich auf infos von anderen webseiten zu verlassen.

Allerdings werde ich meine Anschrift trotzdem nicht veröffentlichen, da ich mich nicht in Gefahr sehe, abgemahnt zu werden (wer interessiert sich schon für ahnenforschung bei den semi-professionellen
abmahnern). Da die Seite auch keine geschäftlichen Aktivitäten aufweist, wüsste ich nicht, wer Interesse daran haben könnte. Zudem lässt sich sowas recht fix nachtragen, dann ist eh alles in butter.
Für den dann verbleibenden Streitwert interessiert sich kein Gericht der Welt.

Gruss
Sven