Neue Bedeutung für Kirchenbücher

Weiterleitung

Mit freundlichen Grüssen

Helmut

Hallo liebe Listenmitglieder,

zu diesem Thema steht in der Wochenzeitung der ev.-luth. Landeskirche
"Der Sonntag" folgender Artikel:

"Bei der ev. Kirche wird es auch in Zukunft keine Hochzeiten ohne
vorherige standesamtliche Trauung geben.
Obwohl der Gesetzgeber ab 1. Januar 2009 die Trennung von kirchlicher
und staatlicher Trauung ermöglicht, ändere sich dadurch gar nichts,
sagte der Präsident des Kirchenamtes der ev. Kirche in Deutschland
(EKD), Hermann Barth. Mit der Neuregelung des Personenstandesgesetzes
beginne keine neue Ära.
Die Anknüpfung an das staatliche Eherecht gebe es aber nur so lange, wie
dieses mit dem kirchlichen Eheverständnis eine "genügende Schnittmenge"
habe, unterstrich Barth. So sei zum
Beispiel ein staatliches Recht für eine Ehe auf Zeit für die Kirchen
nicht akzeptabel.
Ähnlich äußerte sich die kath. Kirche. Die kath. Deutsche
Bischofskonferenz wolle nicht,
dass das staatliche und kirchliche Eherecht nebeneinander stehe, sagte
Sprecherin Stefanie Uphues.
Es gebe allerdings noch keinen entsprechenden Beschluss der kath. Bischöfe."

Mit freundlichen Grüßen
Thomas (Schütz)

Immer auf der Suche nach SCHÜTZ und BERNER.

Helumt Göttler schrieb: