Hallo zusammen,
rein theoretisch ja, aber offensichtlich ist in Berlin mal wieder
(klammheimlich) ein Thema vorbei an den Betroffenen und der Realität
entschieden worden - nur ein weiteres Beispiel von "Regierung ohne
vorheriges Nachdenken". Wofür eigentlich aber unsere Volks"vertreter"
von uns so fürstlich bezahlt werden, bleibt ein weiteres mal die
ernste, offene Frage ...
Die Evangelische Kirche von Hessen-Nassau und Kurhessen-Waldeck teilt
jedenfalls dieser Tage über dpa mit (Offenbach-Post v. 12.07.08):
"In den Evangelischen Kirchen von Hessen-Nassau (EKHN) und
Kurhessen-Waldeck (EKKW) wird es weiterhin Vermählungen nur nach einer
standesamtlichen Trauung geben. Trotz Änderung des
Personenstandsrechts sprächen theologische und rechtliche Gründe für
die Beibehaltung der Praxis, heißt es in einem Brief von Prälatin
Roswitha Alterhoff an alle Pfarrer der Landeskriche. Die
Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten der EKHN, Oberkirchenrätin
Cordelia Kopsch, sagte, die EKHN werde Wünsche nach einer
ausschließlich kirchlichen Tauung auch künftig nicht erfüllen. Dies
sei auch durch die Lebensordnung der EKHN gedeckt.
Nach dem bereits Ende 2006 beschlossenen neuen Personenstandsrecht ist
es künftig keine Ordnungswidrigkeit mehr, sich kirchlich trauen zu
lassen, ohne vorher die Ehe standesamtlich geschlossen zu haben."
Bleibt zu folgern, daß diese eindeutige Haltung ja wohl kaum nur die
hessischen Kirchen betreffen dürfte, sondern die EKD mit allen
evangelischen Teilkirchen insgesamt. Jedenfalls die Nordelbische
Evangelisch-Lutherische Kirche und die Evangelisch-reformierte Kirche
haben sich lt. Bekanntmachung vom 03.07.08 ebenso entschieden:
<
http://www.ekd.de/aktuell_presse/pm54_2008_nek_kirchliche_trauungen.ht
ml >
<
http://www.ekd.de/aktuell_presse/pm53_2008_ref_kirchliche_trauung.html
.
Viele Grüße,
Jürgen