Netzpublikation

Moin,

nun ist ja die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen[1]
in Kraft getreten - wie wird das denn im GenWiki gehandhabt?

[1]

Gruß
Gerd (Schmerse)

Gerd,

Gerd Schmerse schrieb:

nun ist ja die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen[1]
in Kraft getreten - wie wird das denn im GenWiki gehandhabt?

[1]
Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft | heise online

Diese Frage wird derzeit auch auf der Wikipedia-Liste diskutiert.
Da die Abläufe anscheinend nicht ausreichend verständlich und konkret
geregelt sind, gibt es zunächst mehr Irritationen als konkrete Vorschläge.
Wir sollten das im Auge behalten und zunächst erst einmal noch paar Tage
abwarten. Es trifft ja "noch mehr Leute" im Netz.

- --

Ich freue mich auf Deine/Ihre Antwort!

Uwe (Baumbach)
U.Baumbach@web.de

Hallo zusammen,

nun ist ja die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen[1]
in Kraft getreten - wie wird das denn im GenWiki gehandhabt?

Wir sollten das im Auge behalten und zunächst erst einmal noch paar Tage
abwarten. Es trifft ja "noch mehr Leute" im Netz.

Als rechtlicher Laie lese ich aus § 9 Ziffer 1, letzter
Halbsatz heraus, dass wir nichts abliefern müssen:
"Nicht abzuliefern sind ... lediglich privaten Zwecken
dienende Websites"

Herzliche Grüße
Ernst-Peter (Winter)