Guten Tag Listenteilnehmer,
was mu� ich unter einem Nebenregister verstehen? Finde ich dort nicht alle Angaben? Gibt es noch ein Hauptregister?
Es geht um ein Sterbe Nebenregister von 1880. Angaben zur Todesursache waren garnicht vorhanden und eine genaue Bezeichnung des Sterbeortes konnte ich auch nicht entdecken. Wohl stand dort : "in angezeigter Wohnung verstorben", aber eine genaue Angabe "XXX Str.17" fehlte.
Hinweise und Erkl�rungen zu diesem Thema w�rden mich freuen.
Viele Gr��e
Ursula Christoph
was mu� ich unter einem Nebenregister verstehen? Finde ich dort nicht
alle Angaben? Gibt es noch ein Hauptregister?
Hallo Ursula,
"Seit dem 1.10.1874 sind die Standes�mter ALLEIN Personenstandsbeh�rde
(Pr. Ges. vom 9.3.1874, Pr. Ges.-Samml. S. 95, u.
Reichspersonenstandsgesetz vom 6.2.1875, Reichsges.-Bl. S. 23). Von
allen Standesbeamten sind Nebenregister (das sind beglaubigte
Abschriften der Hauptregister) an die Amtsgerichte abzuliefern."
[Quelle: Randt]
Ganz vereinfacht und f�r den G�NSTIGSTEN Fall:
Von X bis 1793 gab es nur EIN Kirchenbuch.
Von 1794 bis 1874 gab es ZWEI Kirchenb�cher.
Ab 1875 gab es EIN Kirchenbuch und ZWEI Standesamtsb�cher.
Die Nebenregister finden sich heute unter Umst�nden in Berlin STA I.
Wenn dort nichts ist, dann wurde eben das entsprechende Register aus dem
Amtsgericht oder Standesamt vernichtet und die poln. Beh�rden haben nur
noch das erhaltene Register. Fehlt das auch, dann haben leider Haupt- u.
Nebenregister die Nachkriegszeit nicht �berstanden.
Mit freundlichem Gru�
Klaus Liwowsky