Namensvarianten

Hallo Leute

ich verstehe die ganze Diskussion ueber Namensvarianten nicht mehr. Auch Standesbeamte machen Fehler. Wenn der Kindesvater sein Kind anmeldete sprach er z. B. in Nordostpreussen Platt, hatte wahrscheinlich sich noch einen hinter die Binde gegossen und der Standesbeamte hat nach Gehoer geschrieben. Das beste Beispiel: Mein Opa hiess Franz Glodschei, sein Bruder August Glodzei und der der Vater von Beiden war ein Glodczey. In der Familie kenne ich inzwischen 13 Varianten des Namens. Von meinem Namen (Kazperowski) habe ich in der naechsten Verwandtschaft 4 Varianten. Papier ist geduldig aber eine staatliche Urkunde entspricht nicht immer der Wahrheit.

mit freundlichen Gruessen aus dem verregneten Ruhrgebiet

Bernd (Ka(z)(s)(cz)perowsk(i)(y)

Hallo Bernd,
auch wenn ein glücklicher Vater säusenld sein Kind bei einem ostpreußischen
Standesbeamten anmeldete, musste er sich doch zumindest namentlich
ausweisen. Ansonsten können wir die gesamte Familienforschung einstampfen.

Ohne Nachweis wird ein Kind bei einem ostpreußischen Standesbeamten lallend
mit dem Familiennamen angemeldet:
Packheiser ?
Packhäuser ?
Parkhaus ?
Parhusen ?
Husparken ?

Sorry Bernd, deine Aussage mit "wahrscheinlich sich noch einen hinter die
Binde gegossen" kann ich so nicht teilen. Standesbeamte haben ihren Dienst
wohl nicht unter den Dunst einer Alkoholfahne erledigt.

Liebe Grüße

Karsten

Hallo Karsten Packhäuser,
glauben Sie wirklich, daß sich der glückliche Vater beim Standesbeamten mit Ausweis o.ä. ausweisen mußte, wenn beide sich kannten? Und kennen heißt nicht unbedingt, daß man auch die genaue Schreibweise des Namens im Kopf hatte. Und wenn der Name des Kindes falsch geschrieben wurde, war es nach Einführung der Standesämter mit erheblichen Kosten verbunden, dieses wieder zu ändern. Dann ließ man es eben. Manchmal fiel so etwas erst beim Wohnortwechsel oder bei der Heirat auf.

Und das mit der Alkoholfahne würde ich auch nicht so weit wegweisen. Aus meiner Heimat, dem Sauerland, ist mir zumindest eine Geschichte dazu bekannt: Die Geburtseintragung meiner Tante Antonia wurde nach reichlichem Begießen als Antonina aktenkundig. Dieses fiel erst 70 Jahre später beim Wohnortwechsel dem Standesbeamten auf. Ähnliches wird es in Ostpreußen sicher auch gegeben haben, ich gehe zumindest davon aus.

Grüße aus dem kurkölnischen Sauerland
Mechthild Sieg

Hallo Bernd,
auch wenn ein glücklicher Vater säusenld sein Kind bei einem ostpreußischen
Standesbeamten anmeldete, musste er sich doch zumindest namentlich
ausweisen. Ansonsten können wir die gesamte Familienforschung einstampfen.

Ohne Nachweis wird ein Kind bei einem ostpreußischen Standesbeamten lallend
mit dem Familiennamen angemeldet:
Packheiser ?
Packhäuser ?
Parkhaus ?
Parhusen ?
Husparken ?

Sorry Bernd, deine Aussage mit "wahrscheinlich sich noch einen hinter die
Binde gegossen" kann ich so nicht teilen. Standesbeamte haben ihren Dienst
wohl nicht unter den Dunst einer Alkoholfahne erledigt.

Liebe Grüße

Karsten

"Karsten Packhäuser" <mailto:k.packhaeuser@t-online.de> schrieb:

Hallo Bernd,
auch wenn ein glücklicher Vater säusenld sein Kind bei einem ostpreußischen
Standesbeamten anmeldete, musste er sich doch zumindest namentlich
ausweisen. Ansonsten können wir die gesamte Familienforschung einstampfen.

Hallo Karsten,

wenn Du wirklich das glaubst, was Du heute geschrieben hast, dann brauchst Du wirklich nicht weiter forschen, denn Du wirst schnell an Grenzen stoßen.
Aber es gibt ja nette Listis die Dir behilflich sind. Weiteres siehe auch im Archiv. Zum Thema Namen-vielfalt, -änderungen und angeblich falsche Schreibweise wurde schon ausführlich geschrieben.

Die letzte Änderung eines Eintrags in einem amtlichen Dokument, die meine Familie betraf, liegt ca 10 Jahre zurück.
Mein Bruder wollte einen neuen Reisepaß beantragen. Er mußte das Familienbuch mitbringen. Beim Paßamt stellte der Sachbearbeiter fest, dass im alten Paß und im Personalausweis ein falscher Geburtsort eingetragen war. Im Familienbuch war Abbau Roslasin, Kreis Lauenburg, Pommern, eingetragen, in den Ausweisen nur Roslasin. Auch in allen anderen amtlichen Dokumenten hieß es immer nur Roslasin. Im Gemeindebuch für das Deutsche Reich ist aber ein eigener Ort Abbau Roslasin verzeichnet. Nun steht nach über 60 Jahren der richtige Ort in den Papieren. Soviel zu den korrekt arbeitenden Beamten.

Viele Grüße

Heinz (Muhsal)

Hallo,
ich habe schon in ein und derselben Urkunde verschiedene Schreibweisen gesehen.

Du wirst erfolgreicher Ahnenforschung betreiben k�nnen, wenn du phonetisch vorgehst. Am besten sich die Namen selbst laut vorlesen.
Dazu denk auch an die diphthongreichen Dialekte in den verschiedenenen Regionen.
Und wenn der anmeldende Vater auch noch Analphabet war, dann wird ihm so ziemlich unerschlossen geblieben sein, was der Standesbeamte aus seiner Ansage gemacht hat.

Beate

Hallo in die Runde !!!

Zu dieser Diskusion kann ich ein pers�nliches, sogar pr�gendes Erlebnis
beitragen. Alkohol im Amt hat in meinem Fall wohl keine Rolle gespielt,
aber vermutlich war daf�r noch nicht ausgerottetes
natiolalsozialistisches Gedankengut verantwortlich.

Zwischenruf !!!
Wem das zu lang wird *wegklicken* und *in den M�ll* damit.

Jetzt geht es weiter im Text.
Anfang der 50ger Jahre wollte ich mich in Krefeld, NRW nach Aachen, NRW
abmelden. Ich wurde nach meinem Namen, Daten usw. befragt.

Der Beamte schrieb alles auf und verschwand in den B�rohintergrund um
meine Angaben zu �berpr�fen. Nach kurzer Zeit kam er zur�ck und fragte
noch einmal nach meinem Namen. Er verschwand wieder und kam nach einer
etwas l�ngeren Zeit zur�ck und behauptete ich w�rde falsche Angaben
machen, einen J�rg Brauer mit den von mir genannten Daten gibt es nicht,
es gibt nur einen Georg Brauer mit den von mir angegebenen Daten.

Einen Moment lang war ich sprachlos, auch etwas ratlos und �berlegte was
ich dazu sagen sollte. Meine Antwort dauerte dem staatlich gepr�ften
Beamten etwas zu lange und er fing an mich anzuschnauzen. "Was stimmt
denn nun, wei�t DU nicht mehr wie DU hei�t, DU machst hier falsche
Angaben, das ist strafbar, usw." Den genauen Wortlaut wei� ich nach so
langer Zeit nicht mehr, aber der Tenor und das DU stimmt.

Dieser damals noch h�ufig anzutreffende staatstragende Umgangston von
Beamten mit den B�rgern ging mir aber gegen den Strich und ich
wiedersprach heftig aber noch ruhig.

Zuerst protestierte ich gegnen das "DU". Ich war zwar noch nicht
vollj�hrig (erst 20 Jahre alt !!!) aber mit du angesprochen zu werden,
einer Straftat beschuldigt zu werden, und dann noch ungerechtfertigt
angeschnauzt zu werden war mir zuviel.

Ich werde unwillk�rlich *sehr laut* wenn man mich wiederholt
ungerechtfertigt beschuldigt. Ich habe (leider) ein nicht zu
�berh�rendes Organ wenn man mich reizt. Das pa�te aber dem Beamten nicht
der mich angeschnauzt hat. Er drohte mir mit einer Anzeige wegen
Beamtenbeleidigung, ja mit Verhaftung wegen falscher Angaben zur Person
usw. usf.

Um die Sache abzuk�rzen ich setzte mich trotz meiner "Unbotm��igkeit"
durch, weil es dem Beamten nicht gelang mir nachzuweisen, da� der
falsche Vorname in den Akten des Standesamtes Krefeld von mir stammte.
Wie der falsche Vorname in meine Akten gekommen ist lie� sich auch
nachtr�glich nicht mehr kl�ren. Ich wei� das, weil ich nicht locker lie�
und eine �berpr�fung verlangte, ich verlangte sogar vor Ort die Aufnahme
eine Anzeige wegen falscher Beurkundung im Amt. Diese Anzeige wollte man
aber nicht annehmen. Ich bekam zwar nie eine offizielle Best�tigung, da�
das Einwohnermeldeamt oder eine andere vorgeordnete Dienststelle die
Sache verbockt hatte, aber ich habe Monate sp�ter pers�nlich im Amt
nachgehagt wie die �berpr�fung ausgegangen ist. Auch diese Auskunft
bekam ich erst nachdem ich erneut mit einer Anzeige drohte.

Dazu noch eine notwendige Erkl�rung warum ich die sturen Beamten
�berzeugen konnte. Ich habe um die lautstarke Diskussion zu entsch�rfen
die Geschichte erz�hlt, die meine Eltern erlebten als sie meine Geburt
amtlich registrieren wollten. Der Vorname *J�rg* wurde damals Ende 1934
vom Standesbeamten abgelehnt, weil das angeblich kein deutscher Name
ist. Erst nach l�ngeren Diskussionen wurde meine Vorname als nordische,
also arische Abwandlung des deutschen Namens *Georg* akzeptiert.

Nach dieser Geschichte haben mir die Beamten geglaubt, da� der falsche
Vorname in meinen Krefelder Akten nicht von mir stammte.

Mit freundlichen Gr��en
J�rg Brauer aus Berlin

Mechthild Sieg schrieb:

Hallo in die Runde,

mit einem �hnlichen pers�nlichen Erlebnis wie J�rg Brauer k�nnte auch ich
aufwarten, aber f�r die Runde interessanter ist vielleicht folgende
Erfahrung.

Um 1800 lie�en in L�bau WP evangelische Eltern gelegentlich ihre Kinder in
der katholischen Kirche vom katholischen Priester taufen. Der katholische
Priester trug in einem Fall in sein Kirchenbuch in lateinisch ein, Juliane
"Fox" sei getauft worden. Dazu den Zusatz acatholici f�rdie Eltern. Der
evangelische Pfarrer vermerkte das Ereignis zus�tzlich im evangelischen
Kirchenbuch mit den Worten : ....lie�en ihre Tochter Juliane "Voss" in der
hiesigen Pfarrkirche (interessante oekumenische Auffassung um 1800!) taufen.
Wer hat eine Erkl�rung f�r diese �nderung? Wenn im lateinischen Text das v
st�rt, h�tte man nach dem Geh�r auch Foss schreiben k�nnen wie bei Volckmann
und Folckmann. Warum also Fox?
Nebenbei, aus dem evangelischen Taufzeugen Gottlob Schmidt wurde im
katholischen Kirchenbuch der latinisierte Deogratus Schmidt.

Mit freundlichen Gr��en
W. Rohde aus Krefeld

Frage an Walter Rohde und die Forscher-Runde . . .

Wenn ein Kind evangelischer Eltern von einem katholischen Pfarrer getauft wird (das geschah wohl nur, wenn das Kind ungetauft zu sterben drohte), welcher Konfession geh�rt es dann an ?? Da ein kath. Pfarrer wohl nur katholisch taufen kann, haben die evang. Eltern ein kath. Kind, das von ihnen zwangsl�ufig evangelisch erzogen wird. Zwar ist mir diese Form von "�kumene" auch schon begegnet, aber auf die Frage was das Kind sp�ter als Religions-Zugeh�rigkeit angeben soll, habe ich noch keine Antwort gefunden. Gibt es gesicherte Erkenntnisse dar�ber, wie ein solches Kind konfessionell weiter lebte? Ging es zu Kommunion und wurde es gefirmt wie bei den Katholiken, oder wurde es konfirmiert, wie bei den Evangelen?
�ber eventuelle "Aufkl�rung" w�rde sich freuen
Gerhard v. Pazatka Lipinski

Hallo zusammen,

ein Kind von evangelischen Eltern und dann katholisch getauft. Es gibt ein prominentes Beispiel aus dem 16. Jahrhundert - Johannes Kepler. Ich zitiere aus dem Buch "Die Theologie Johannes Keplers" von Jürgen Hübner:

"Bereits ganz zu Beginn seines Lebens - er ist am 27.12.1571 in Weil der Stadt (heute Württemberg) geboren - tritt für Kepler die konfessionelle Frage auf. Er ist, obschon von evangelischen Eltern geboren und dann auch evangelisch erzogen, wahrscheinlich katholisch getauft worden. Weil der Stadt war als freie Reichsstadt katholisch, während das württembergische Land ringsum der lutherischen Konfession zugehörte...

...Eine evangelische Taufe war bis 1633 in Weil der Stadt nicht möglich, und auch das sogenannte "Auslaufen" in evangelische Orte war nicht gestattet. So kann Johannes eigentlich nur in der katholischen Stadtkirche von Weil der Stadt getauft worden sein...

...In einem Brief an den Jesuiten Guldin schreibt Kepler 1628 selbst, daß er von den Eltern an der Schwelle seines Lebens in die katholische Kirche hineingetragen... sei. ...Er brauche deshalb, wie es die Jesuiten wollten, nicht mehr katholisch zu werden, er sei es bereits."

Eine interessante Feststellung, ich weiß allerdings nicht, ob das auch heute noch so gehandhabt wird.

Viele Grüße
Peter (Peine)

Frage an Walter Rohde und die Forscher-Runde . . .

Wenn ein Kind evangelischer Eltern von einem katholischen Pfarrer getauft
wird (das geschah wohl nur, wenn das Kind ungetauft zu sterben drohte),
welcher Konfession gehört es dann an ?? Da ein kath. Pfarrer wohl nur
katholisch taufen kann, haben die evang. Eltern ein kath. Kind, das von
ihnen zwangsläufig evangelisch erzogen wird. Zwar ist mir diese Form von
"Ökumene" auch schon begegnet, aber auf die Frage was das Kind später als
Religions-Zugehörigkeit angeben soll, habe ich noch keine Antwort gefunden.
Gibt es gesicherte Erkenntnisse darüber, wie ein solches Kind konfessionell
weiter lebte? Ging es zu Kommunion und wurde es gefirmt wie bei den
Katholiken, oder wurde es konfirmiert, wie bei den Evangelen?
Über eventuelle "Aufklärung" würde sich freuen
Gerhard v. Pazatka Lipinski

Lieber Herr v. Pazatka Lipinski,

die ökumenischen Taufen, um bei diesem Begriff einmal zu bleiben, sind gar
nicht so selten. Sie kamen aber nicht nur vor, wenn das Kind zu sterben
drohte (und man es zur "richtigen" Kirche nicht mehr geschafft hätte). In
dem Fall kann ja auch jeder Christ eine sogenannte Nottaufe durchführen. Die
Hebammen haben das oft gemacht, wahrscheinlich auch nicht selten bei
Totgeburten. Diese Nottaufe wurde im KB vom Pfarrer eingetragen und somit
"für rechtmäßig erklärt". Es gibt dafür bestimmt einen Fachbegriff.
Da in besagtem Fall die Taufe zudem auch in der ev. Kirche eingetragen
wurde, wird es so gewesen sein, dass der katholisch Pfarrer die Taufe an
seinen ev. "Kollegen" gemeldet hat und dieser die Taufe eintrug und fertig.
Taufe ist Taufe, zumindest wenn mit Wasser getauft wird. Der Getaufte ist
damit Christ. Ansonsten müsste die Frage gestellt werde: "WELCHE KONFESSION
HAT GOTT?"
Ich denke der hier genannte Täufling wird ev. erzogen worden sein und dies
als Konfession gelebt habe, so ihm ein längeres Leben vergönnt war.

Die Gretchefrage ist doch immer wieder interessant ...

Einen schmunzelnden Gruß
Uli (Szepanski)

Wenn eine kommunistische Hebamme ein Baby taufte und das Kind im "Kirchenbuch" der Tscheka eingetragen wurde, so wurde das Kind nicht unbedingt Chinese <grins>

Es gibt keine evangelische oder katholische Taufe <und jeder kann

.

Aber es gibt "gueltige" und "ungueltige" Taufen <es haengt an der Formel und am Taufwasser>. Die Religionszugehoerigkeit richtete sich nach der anschliessenden Erziehung!

Bis zur Einfuehrung des <nun auch schon nicht mehr ganz so> neuen katholischen Kirchenrechts <Anfang des letzten Jahrhunderts> galt im evangelischen Deutschland >abweichend von der Regelung des Konzils von

die Formfreiheit der Eheschliessung. Mischehen konnten daher

sowohl in einer katholischen wie evangelischen Kirche gueltig geschlossen werden. Und Anfang des vorvorigen Jahrhunderts gab es in Preussen auch noch die "koenigliche" Sonderregelung: Soehne folgten der Religion des Vaters und Nichtsoehne der Religion der Mutter... >"Iss" doch alles ganz einfach<

Ach so: sollte die kommunistische Hebamme statt gewoehnlichem Wasser "russisches" Wasser
verwandt haben.... so war das ganze ein Satz mit "X" und daher nicht so ganz gueltig.
Fuer Zweifelsfaelle gab es daher die Regelung der "bedingten Taufe" <so etwas wie Taufe
MIT Guertel und Hosentraeger> die angewandt wurde, wenn man nicht nachvollziehen konnte
ob die "Not"taufe den Bedingungen genuegt hatte. Hatte sie, war die bedingte Taufe ungueltig..... hatte sie nicht war die "bedingte Taufe" ungueltig!

Hilft das ?

Ernst

Guten Abend,

das Verfahren gab es in der Zeit vielfach. Das hat damit zu tun, dass es,
insbesondere in Westpreußen, noch nicht überall evangelische
Kirchengemeinden bzw. Kirchspiele gab. Löbau z.B. bekam erst 1823 eine
eigene evangelische Kirchengemeinde mit eigenem evangelischem Pfarrer. Auch
"andersherum" gab es dieses Verfahren. So gab es z.B. in Preußen bis in die
Mitte des 19. Jahrhunderts keine katholischen Militärpfarrer. Auch
Katholische Kasualien an Angehörigen des Militärs und deren Familien wurden
daher in den Kirchenbüchern der evangelischen Militärpfarrer von diesen
beurkundet (und vorher auch durchgeführt).
In der Zeit vor 1772 gehört es im Königlichen Preußen z.B. zu den
zahlreichen Maßnahmen der Gegenreformation, den protestantischen Predigern
das Trauen und Taufen zu verbieten bzuw. Zu verlangen, dass Trauungen und
Taufen in den Registern der katholischen Stadtkirchen (Pfarrkirchen) zu
beurkunden waren, da man den "Dissidenten" absprach eine eigene "Kirche" zu
sein. (So etwas ähnliches habe ich doch vor noch nicht langer Zeit aus den
südlichen Gefilden zur Förderung der Ökumene verlauten hören....). Mit
"ökumenischen Geist" hatte das allerdings nichts zu tun.

Facit: Es ist nichts Besonderes, dass zu der Zeit eine protestantische Taufe
in einem katholischen Kirchenbuch dokumentiert wurde (et vice versa). Dass
der katholische Pfarrer eine latinisierte Form des Namens benutzte mag eine
Besonderheit des Herren gewesen sein.

Übrigens: die weitere "kirchliche Erziehung", protestantisch oder
katholisch, wurde natürlich von den Eltern festgelegt und verantwortet. Und
für die war eine solche Taufe eine protestantische und das Kind wurde von
ihnen weiter protestantisch erzogen. Und auch für den katholischen pastor
loci wäre das Kind erst dann katholisch geworden, wenn die Eltern es
anschlie0ßend katholisch hätten erziehen lassen....

Einen schönen Abend noch
wünscht aus dem schönen Münsterland
Ihr
Hans-Christoph Surkau.

Hallo Walter Rohde,
f�r den geschilderten Fall gibt es eine recht einfache Erkl�rung.
Fox = engl. Fuchs
Voss/de Voss/Vos = Niederdeutsch f�r Fuchs
Hierzu gesellt sich noch Lis = poln. Fuchs
Alle diese Varianten des "Fuchs" mutierten meistens irgendwann zu
dem Namen "Fox"
Weitere Formen, die ich bisher feststellen konnte waren:
Fochs, Vochs, Focks, Foks
Im Danziger und Elbinger Gebiet waren aber die Voss vorherrschend
vertreten, dagegen trifft im kath. Ermland haupts�chlich Fox an.
Mit freundlichen Gr��en
Manfred Fox

Guten Morgen,
mir ist ein Fall eines Nachnamens bekannt, der dazu f�hrte das
Geschwister pl�tzlich unterschiedliche Nachnamen trugen
und die Familienzweige bis heute unterschiedliche Nachnamen tragen.

Es ging um slawische Schreibweisen die zu falschen �bertragungen
gef�hrt haben. Das waren noch keine Germanisierungen.
Der Namenstr�ger mit dem falschen Nachnamen hat es nie korrigieren lassen.

Im Prinzip wurde aus einem ausgesprochen Namen Hanovtscheck, oder
Hanatcheck ein schriftliches Hanasek.
In deutsche Schreibweise entstanden so zwei unterschiedliche Nachnamen
innerhalb der Familie.

Gru� Attila Schuster

Diese Namensveränderungen in den verschiedenen Generationen war doch üblich,
ein Teil meiner Familie mit Namen Belles
trug durch falsche Übertragungen auch den FN Belz, Beltz, Bels oder Belzer.
Man muß diese Gegebenheiten eben hinnenhmen
und bei der Ahnenforschung damit rechnen.

MfG
Peter (Meister)

Lieber Herr G. v. Pazatka Lipinski und alle anderen Beteiligten,

wegen der Renovierung meines Arbeitsraumes komme ich erst so sp�t dazu,
Ihnen zu antworten.

Im Betreff meiner Mail hatte ich von einer �kumenischen "Namens�nderung"
gesprochen. Die Namens�nderung stand im Mittelpunkt meiner Anfrage, die
letztlich von M. Fox beantwortet wurde. Offenbar war dem katholischen
Pfarrer der Name Fox gel�ufiger als der Name Voss.

Die vermutete �kumenische Auffassung des evangelischen Pfarrers glaubte ich
aus der neutralen Formulierung "hiesige Pfarrkirche" ableiten zu d�rfen.
Wenn ich H. C. Surkau richtig verstanden habe, war es jedoch allgemein
�blich, die katholischen Stadtkirchen ganz einfach als Pfarrkirchen zu
bezeichnen.

Eine Diskussion �ber den �kumenischen Gedanken auszul�sen, hatte mir fern
gelegen. Aber zur Beantwortung Ihrer Frage kann ich dazu einige Fakten
beitragen.

1. Beim Lesen des evangelischen Kirchenbuches Frednau - Raudnitz (l�ndliche
Gegend ca. 50 km n�rdlich von L�bau) war ich �berrascht, in der Zeit um 1750
eine gro�e Zahl von Heiratseintr�gen zu finden, bei denen beide Ehepartner
katholisch waren. Ich schloss daraus, dass die Leute den konfessionellen
Unterschied nicht tierisch ernst nahmen, sondern ganz pragmatisch zu der
Kirche gingen, die am schnellsten zu erreichen war. Schon damals war Zeit
knapp, und nicht jeder hatte ein Gespann zur Verf�gung.

2. Mindestens zwei Generationen meiner Familie lebten ca. 1790 bis 1850 in
L�bau. Sie waren evangelisch. Meine direkte Linie ist heute noch. Von drei
Enkelkindern des derzeitigen Stammvaters Jacob Rohde sen. wei� ich, dass sie
in der katholischen L�bauer Pfarrkirche getauft wurden. Ob es Nottaufen
waren, ist mir nicht bekannt. Eines wurde am 1. Januar 1823 geboren und am
11. Januar getauft. Dieses Kind hat rund 26 Jahre sp�ter evangelisch
geheiratet. Die beiden anderen sind nach einigen Monaten gestorben. Im
evangelischen Kirchenbuch konnte ich die Eintragungen der drei Taufen bisher
nicht finden.

3. Aus dem Umfeld der L�bauer Familie Rohde ist mir ein weiterer Fall
bekannt, in dem ein Kind evangelischer Eltern in der katholischen Kirche
getauft wurde und rund 25 Jahre danach evangelisch geheiratet hat.

Ich stimme U. Szepanski zu und finde die Taufen gar nicht so Aufsehen
erregend. Auf keinen Fall besteht Grund zu der Annahme, der Akt der Taufe
sei f�r die Kinder konfessionell pr�gend und richtungweisend gewesen.

Zum Abschluss noch ein Wort zu C. H. Surkau. Wo finde ich etwas �ber die
Entwicklung der evangelischen Gemeinde in L�bau? Bisher sind mir folgende
Daten bekannt:

1. Nach der 1. polnischen Teilung waren zun�chst die evangelischen Pfarrer
aus Raudnitz und Leip als Prediger in L�bau t�tig.

2. Am 19.03.1787 wurde der "lutherische" Kirchhof/Friedhof eingeweiht, und
zwar durch den Pfarrer Wannovius aus Raudnitz.

3. Am 13.05.1788 schw�rt J. G. Happe den Eid als erster Kirchenvorsteher der
evangelischen Gemeinde L�bau.

4. Die ersten Eintragungen im Kirchenbuch L�bau stammen aus dem Jahre 1773.

5. Relativ bescheiden wird viele Jahre lang vom L�bauer "Bethaus"
gesprochen. Darunter w�rde ich einen Gemeindesaal im Gegensatz zu einem
Kirchenbau verstehen.

6. Ab ungef�hr 1800 war Pfarrer Plitt aus Deutsch-Eylau in L�bau sehr
r�hrig.

Wurde Pfarrer Plitt der erste Pfarrer in L�bau? Ab wann gab es in L�bau eine
evangelische Kirche nach heutigen Ma�st�ben?

Gibt es in dieser Liste noch jemanden, der sich mit L�bau schon einmal
befasst hat?

Mit freundlichen Gr��en

W. Rohde, Krefeld

Hallo,

ich lese gerade die katholischen Kirchenbuecher von Sullenschin und Stendsitz in Westpreussen, beginnend 1706 bzw 1691.

Die grosse Anzahl an Eintragungen im Geburts- und Heiratsbereich hinsichtlich Lutheranern hat mich auch sehr ueberrascht. Fuer die Familienforschung ist das sicherlich hoechst interessant, da die Konfession bisweilen auch bei den Taufpaten genannt wird, so sie denn Lutheraner waren.

Das schien zu einem Zeitpunkt kein Problem zu sein, als Lutheraner einer katholischen Kindstaufe als Pate beizuwohnen.

Gruss,